alle Urteile, veröffentlicht am 07.08.2017
Amtsgericht München, Urteil vom 21.09.2016
- 1012 Ls 454 Js 183319/16 jug -
Bewährungsstrafen für Fahrraddiebstähle in 16 Fällen
Unprofessionelles Verhalten spricht für spontanen Entschluss
Wegen Diebstahls in 16 Fällen und in einem besonders schweren Fall in Mittäterschaft wurden drei Cousins zu jeweils 1 Jahr und 9 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dies hat das Amtsgericht München bekanntgegeben.
Im vorliegenden Verfahren fuhren die drei Männer von Ungarn nach Unterschleißheim, wo einer der drei eine Arbeitsstelle als Maurer hatte. Der Älteste von ihnen fuhr dabei mit seinem Transporter, da er nach eigenen Angaben vor hatte, im Raum Nürnberg gebrauchte Räder anzukaufen und nach Ungarn zu überführen, um sie dort herzurichten und anschließend zu verkaufen.Als sie gegen Mitternacht im Zielort angekommen waren, kamen sie nach eigenen Angaben spontan auf die Idee, dass sie Fahrräder entwenden könnten, um sie nach Ungarn zu verbringen und dort zu verkaufen. Zu dritt fuhren sie nun durch den Ort und entwendeten 16 neuwertige Fahrräder.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 12.01.2017
- 251 C 15396/16 -
Bauunternehmer haftet für Standfestigkeit eines Bauzauns
Fahrzeughalter hat Anspruch auf Schadensersatz für Schäden am Fahrzeug durch umgekippten Bauzaun
Für die Standfestigkeit eines Bauzauns haftet in der Regel von der Aufstellung bis zu seiner Entfernung der Bauunternehmer, der ihn aufgestellt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Eigentümer eines Pkw Audi. In der Nacht vom 28. auf 29.11.2015 stürzte ein Bauzaun während eines Sturms auf den ordnungsgemäß an der Rehwiese in München geparkten Pkw und beschädigte diesen. Es wurde im unteren Bereich der D-Säule an der Frondtür und an der Außenspiegelkappe der Lack abgeschrammt. Dadurch entstanden dem Kläger Reparaturkosten... Lesen Sie mehr
Landgericht Gießen, Urteil vom 21.11.2012
- 1 S 208/12 -
Keine ordnungsgemäße Wohnungsrückgabe bei Zurücklassen von Waschmaschine und kleiner Einbauküche
Vermieter steht Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu
Lässt der Wohnungsmieter nach Ende des Mietverhältnisses seine Waschmaschine und seine kleine Einbauküche zurück, so liegt keine ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung vor. Dem Vermieter steht daher gemäß § 546 a Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu. Dies hat das Landgericht Gießen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2008 endete das Mietverhältnis über eine Wohnung. Da der Mieter nachfolgend seine Waschmaschine und seine Einbauküche, bestehend aus einer kleinen Küchenzeile, einem Herd, einem Spülunterschrank, einer Arbeitsplatte mit Spüle und zwei Hängeschränken, zurückließ, ging der Vermieter von einem Vorenthalten der Mietsache aus und beanspruchte... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 18.07.2017
- AN 2 K 17.00250 -
Versetzung eines Schülers aus Hochbegabtenklasse wegen maßgeblicher Beteiligung am Mobbing rechtmäßig
Verlust der Förderung in der hochbegabten Klasse verhältnismäßig
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass die Versetzung eines Gymnasialschülers der 9. Jahrgangsstufe aus einer Hochbegabtenklasse in eine Parallelklasse rechtmäßig erfolgte, da der Schüler maßgeblich am Mobbing gegenüber einem anderen Schüler der hochbegabten Klasse beteiligt war.
Der betroffene Schüler des zugrunde liegenden Streitfalls besuchte die Hochbegabtenklasse eines Gymnasiums. Die Schulleitung ordnete nach Beratung des Disziplinarausschusses im Februar 2017 die Versetzung des Schülers in eine Parallelklasse an, da nach Auffassung der Schule der Schüler eine maßgebliche Rolle beim Mobbing gegenüber einem anderen Schüler der hochbegabten Klasse innehatte.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 29.01.2014
- 6 K 13.1376 -
Beseitigungsanordnung für ohne Sondernutzungserlaubnis aufgestellte, den Straßenverkehr gefährdende Wahlplakate rechtmäßig
Kein Anspruch auf Sondernutzungserlaubnis aufgrund Straßengefährdung und Chancengleichheit aller Parteien
Werden Großplakate ohne die erforderliche Sondernutzungserlaubnis aufgestellt und kommt es aufgrund der Wahlplakate zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs, so kann die zuständige Behörde die Beseitigung der Plakate anordnen. Ein Anspruch auf Sondernutzungserlaubnis besteht in diesem Fall aufgrund der Straßengefährdung und der Chancengleichheit aller zur Wahl antretenden Parteien nicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich der Bundes- und Landtagswahl im September 2013 stellte eine Partei unter anderem drei Großplakate auf den die Fahrbahn trennenden Grünstreifen auf. Da sich die Standorte der Plakate in einem Kreuzungsbereich befanden, kam es zu einer Sichtbehinderung für den Straßenverkehr. Die zuständige Behörde ordnete daher die sofortige Beseitigung... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Detmold, Beschluss vom 23.08.2016
- 33 F 287/15 -
Ausschluss des Versorgungsausgleichs für Ehemann aufgrund massiven sexuellen Missbrauchs der gemeinsamen minderjährigen Töchter
Grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs
Missbraucht der Ehemann über Jahre hinweg massiv sexuell seine beiden minderjährigen Töchter, so rechtfertigt dies wegen einer groben Unbilligkeit den Ausschluss des Versorgungsausgleichs gemäß § 27 des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG). Dies hat das Amtsgericht Detmold entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall missbrauchte ein Ehemann zwischen Januar 2007 und Juli 2015 seine beiden minderjährigen Töchter. Sie mussten in der Regel sein Glied anfassen und Oralverkehr bis zum Samenerguss durchführen. Nachdem die Ehefrau von diesen Taten erfuhr, trennte sie sich von ihrem Ehemann. Anlässlich des nachfolgenden Scheidungsverfahrens beantragte sie den Ausschluss des... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Hinweisverfügung vom 26.04.2017
- 20 U 23/17 -
OLG Hamm zur Auslegen von Versicherungsbedingungen für Elementarschäden
Versicherungsfall "Rückstau" nur bei austretendem Wasser
Nach den für einen Versicherungsvertrag vereinbarten "Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung" kann der der Fall eines "Rückstaus" so beschrieben sein, dass ein Rückstau nur dann vorliegt, wenn Wasser aus dem Rohrsystem des versicherten Gebäudes austritt und nicht bereits dann, wenn das Rohrsystem kein Wasser mehr aufnehmen kann. Hierauf wies das Oberlandesgericht Hamm in einem Zivilprozess hingewiesen. Die Klägerin beendete den Prozess daraufhin durch die Rücknahme ihrer Klage.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin aus Herne verlangte vom beklagten Versicherer aus Köln Schadensersatz für einen Überschwemmungsschaden. Beim Beklagten hatte die Klägerin ihr Wohnhaus versichert, auch gegen Elementarschäden. Insoweit waren die Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung der Beklagten... Lesen Sie mehr