alle Urteile, veröffentlicht am 25.01.2022
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 10.12.2022
- 26 W 21/21 -
Kroatisches Urteil auf Rückzahlung von Ausbildungskosten auch in Deutschland anzuerkennen
Kein Verstoß gegen verfahrensrechtlichen ordre public
Rügt die vor einem kroatischen Gericht Verklagte dort nicht die internationale Zuständigkeit, steht diese Rüge auch nicht der Anerkennung des kroatischen Titels in Deutschland entgegen. Die Verpflichtung, einen Teil der vom Arbeitgeber übernommenen Kosten einer Facharztausbildung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf von zehn Jahren zurückzahlen zu müssen, widerspricht nicht dem deutschen Recht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die gegen die Anerkennung des kroatischen Zahlungsurteils gerichtete sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Anerkennung eines Urteils eines kroatischen Arbeitsgerichts in Deutschland. Sie ist Ärztin und hat in der Republik Kroatien eine im Wesentlichen von ihrer dortigen Arbeitgeberin finanzierte Facharztausbildung erhalten. Da sie vor Ablauf von zehn Jahren dort kündigte und nunmehr in Deutschland arbeitet, verklagte ihre frühere Arbeitgeberin sie in Kroatien unter Berufung auf vereinbarte Allgemeine Geschäftsbedingungen auf anteilige Rückzahlung der gezahlten Gehälter und Schulungsbeiträge. Das auf Rückzahlung von umgerechnet rund 60.000,00 € gerichtete Urteil eines kroatischen Arbeitsgerichts ist rechtskräftig.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.08.2021
- VIII ZR 329/19 -
BGH: Widerruf der Untermieterlaubnis begründet kein berechtigtes Interesse an Kündigung des Untermietverhältnisses
Widerruf der Untermieterlaubnis rechtfertigt bei konkreten Rückkehrwillen des Hauptmieters die Kündigung des Untermieters
Widerruft der Vermieter die Untermieterlaubnis, so begründet dies allein kein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Untermietverhältnisses gemäß § 573 Abs. 1 BGB. Eine Kündigung ist aber bei einem konkreten Rückkehrwillen des Hauptmieters möglich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2017 wurde eine ursprünglich erteilte Erlaubnis zur Untervermietung einer in Berlin liegenden Wohnung widerrufen. Die Hauptmieter hatten die Wohnung untervermietet, da sie aus beruflichen Gründen aus Berlin gezogen waren. Nach dem Widerruf der Untermieterlaubnis kündigten die Hauptmieter das Untermietverhältnis ordentlich. Da... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.11.2021
- 3 K 2174/19 Erb -
Teleologische Reduktion des sog. Einstiegstests nach § 13 b Abs. 2 Satz 2 ErbStG bei der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass bei der Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen die Regelung des § 13 b Abs. 2 Satz 2 ErbStG im Wege teleologischer Reduktion dahingehend einschränkend auszulegen ist, dass sie nicht zur Anwendung kommt, wenn die betreffende Kapitalgesellschaft ihrem Hauptzweck nach einer Tätigkeit i. S. des § 13 Abs. 1, des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG dient. § 13 b Abs. 2 Satz 2 ErbStG regelt den sog. "Einstiegstest": Danach ist die Inanspruchnahme der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen von vornherein ausgeschlossen, wenn der nach dieser Vorschrift modifizierte Wert des Verwaltungsvermögens mindestens 90 v. H. des gemeinen Werts des grundsätzlich begünstigungsfähigen Vermögens beträgt.
Der Vater der Klägerin des Streitfalls schenkte dieser im Jahr 2017 alle Anteile an einer GmbH, die ein Unternehmen für den Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten betrieb und auch forschend tätig war. Das Geschäftsleitungsfinanzamt stellte den Wert der Anteile an der GmbH auf 555.975 EUR, die Summe der gemeinen Werte der Finanzmittel auf 2.517.649 EUR, die Summe der gemeinen... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.11.2021
- XII ZB 289/21 -
Keine Zuständigkeit der Familiengerichte zur Überprüfung von Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen
Bundesgerichtshof weist die Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts zurück
Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsbeschwerde von zwei minderjährigen Schülern und ihrer Eltern gegen den Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 14.05.2021 (1 UF 136/21) zurückgewiesen. Über Unterlassungsansprüche von Coronamaßnamen in der Schule haben die Verwaltungsgerichte zu entscheiden und nicht die Familiengerichte.
Die Eltern von zwei Kindern, die in Weimar zur Schule gehen, hatten beim Familiengericht Weimar angeregt, von Amts wegen zu deren Schutz ein Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung einzuleiten. Sie vertreten die Ansicht, das körperliche, seelische und geistige Wohl der Kinder und aller weiteren Kinder, die die gleichen Schulen wie ihre Söhne besuchen, sei aufgrund der Anordnungen zum Tragen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 10.01.2022
- 5 K 737/21.NW -
Sicherstellung von Gesichtsmasken zur Verschleierung der Identität bei Geschwindigkeitsverstößen rechtmäßig
Sicherstellung zur Abwendung von Gefahren rechtens
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass die Sicherstellung mehrerer Gesichtsmasken anlässlich der Durchsuchung der Wohnung eines in Frankenthal lebenden Einwohners rechtmäßig war.
In den Jahren 2018 und 2019 wurden mit dem Fahrzeug des Klägers insgesamt neun, teils erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen. Zuletzt kam es Ende November 2019 zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 46 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, bei der der Fahrer des Pkw – wie bereits mehrfach in der Vergangenheit – eine Gesichtsmaske trug. Im Dezember 2019 fuhr eine... Lesen Sie mehr
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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.01.2022
- 14 MN 121/22 -
Niedersachsen: OVG Lüneburg kippt 2G-Regelung für Sport unter freiem Himmel
Vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel - Umfassendes Verbot verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat § 8 b Abs. 5 Satz 1 der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (im Folgenden: Corona-VO) vom 23. November 2021 (Nds. GVBl. S. 770), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 14. Januar 2022 (eilverkündet unter www.niedersachsen.de/verkuendung), vorläufig außer Vollzug gesetzt, soweit danach Personen, die nicht über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV oder über einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen, die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel untersagt ist (sog. 2-G-Regelung für die Nutzung von Sportanlagen unter freiem Himmel).
Gegen diese Regelung hatte sich eine Antragstellerin, die in Niedersachsen lebt, hier Golfsport betreibt und nicht geimpft oder genesen ist, mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt und geltend gemacht, die Infektionsschutzmaßnahme sei nicht notwendig und auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar.Dem ist der 14. Senat im Wesentlichen gefolgt. Die... Lesen Sie mehr