alle Urteile, veröffentlicht am 15.02.2023
Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 08.02.2023
- 1 A 142/22 -
VG gibt Klage des Studentenwerks gegen das MWK wegen beanstandeter Zulagenpraxis statt
Studentenwerk darf Zulagen an Beschäftigte zahlen
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat einer Klage des Studentenwerks Osnabrück gegen das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) wegen einer Beanstandung der von dem Studentenwerk vorgenommenen Zahlung von Zulagen an seine Beschäftigten stattgegeben.
Das Studentenwerk Osnabrück ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Es verwaltet sich selbst, steht allerdings unter der Rechtsaufsicht des MWK. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Studentenwerke richten sich in Niedersachsen nach kaufmännischen Grundsätzen. Das klägerische Studentenwerk verfügt über rund 300 Beschäftigte und zahlt 17 davon eine Zulage gem. § 16 Abs. 5 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach dieser Regelung kann u.a. zur Bindung von qualifizierten Fachkräften Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 10.01.2023
- 5 K 353/22.MZ -
Zugangszeiten zu Dienstgebäude gelten auch für Personalratsvorsitzenden
Zugangsregelung verstößt nicht gegen Pflicht, der Personalvertretung Räume zur Verfügung zu stellen
Die von einem Behördenleiter angeordnete Beschränkung des Zugangs zu dem Dienstgebäude außerhalb der regulären Dienstzeiten ist auch von dem Personalratsvorsitzenden zu beachten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Bei Einführung eines einheitlichen Systems zur Erfassung der Arbeitszeiten der Beschäftigten und zur Schließung der Gebäude einer Kreisverwaltung legte der Landrat fest, dass außerhalb der in einer Dienstvereinbarung geregelten Gleitzeiten nur noch die Verwaltungsspitze, die Fachbereichsleitungen und Funktionspersonal im Bedarfsfall Zugang zu den Dienstgebäuden nehmen dürfen. Mit dieser... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 15.12.2022
- 22 ZB 21.2925 -
Nichtbeachtung von infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen kann Gaststättenerlaubnis kosten
Maskenpflicht begründet geringen Grundrechtseingriff
Die Nichtbeachtung von infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen kann zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis führen. Die Maskenpflicht begründet einen nur geringen Grundrechtseingriff. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2021 widerrief ein Landratsamt in Bayern eine Gaststättenerlaubnis, weil die Inhaberin der Erlaubnis sich im Zeitraum August bis Oktober 2020 nicht an die Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus hielt und sich somit als unzuverlässig zeigte. Insbesondere missachtete sie die Maskenpflicht für Mitarbeiter und Gäste. Gegen... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 15.12.2022
- 14 PA 359/22 -
Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bei bloßer räumlicher Trennung der Eheleute aufgrund Auslandsaufenthalts
Keine Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft
Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht nicht, wenn die Eheleute lediglich deswegen räumlich getrennt leben, weil einer der Eheleute sich im Ausland aufhält. In diesem Fall ist die eheliche Lebensgemeinschaft nicht gemäß § 1567 Abs. 1 BGB aufgehoben. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Kindesmutter für den Zeitraum August 2019 bis Oktober 2020 Unterhaltsvorschuss erhalten. Sie begründete dies damit, dass sie in der Zeit von ihrem Ehemann getrennt gelebt habe. Die Eheleute hatten im Juli 2019 im Libanon geheiratet. Im Oktober 2020 ist der Ehemann nach Deutschland zu seiner Ehefrau gezogen. Die zuständige Behörde sah darin aber... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 24.01.2023
- 36 L 388/22 -
"Officer (…)" vorerst nicht mehr auf TikTok und YouTube
Besondere Treuepflichten gegenüber Dienstherrn widerspricht private Kontakte zum Clan-Milieu
Ein Polizist darf nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst nicht mehr unter dem Namen "Officer (…)" auf verschiedenen sozialen Plattformen auftreten.
Der Antragsteller, der als Polizeihauptkommissar im Dienst des Antragsgegners steht, betrieb auf der Social Media Plattform TikTok ein Profil mit Polizeibezug; er gab sich dabei den Namen "Officer (…)". Nachdem bekannt geworden war, dass er auf dem TikTok-Kanal per Livestream ein Interview mit einem bekannten Angehörigen eines Berliner Clans geführt und diesen hierbei geduzt hatte,... Lesen Sie mehr