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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Formerfordernis“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 12.05.2022
- 5 StR 398/21 -
Strafantrag kann nicht mittels "einfacher" E-Mail übermittelt werden
Strafantrag per E-Mail entspricht nicht den Formerfordernissen
Strafanträge müssen schriftlich eingesandt werden. Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Angeklagten ein vor dem Landgericht Dresden geführtes Strafverfahren wegen Übermittlung des Strafantrags mittels "einfacher" E-Mail weitgehend eingestellt und das in der Sache ergangene Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in 13 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Hinsichtlich der Tatvorwürfe des Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht hat das Urteil keinen Bestand, weil der nach dem Gesetz (§ 145 a Satz 2 StGB) erforderliche schriftliche (§ 158 Abs. 2 StPO) Strafantrag der Aufsichtsstelle fehlt.Die zuständige Aufsichtsstelle hat innerhalb der... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.2022
- 23 Sa 1133/21 -
Scan der Unterschrift reicht nicht zur wirksamen Befristung eines Arbeitsvertrages aus
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gibt Klage von Messehostess statt
Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg nun bestätigt hat.
Die Klägerin war für ein Unternehmen des Personalverleihs tätig. Bei Aufträgen von entleihenden Betrieben und Einverständnis der Klägerin mit einer angeforderten Tätigkeit schlossen der Personalverleiher und die Klägerin über mehrere Jahre mehr als 20 kurzzeitig befristete Arbeitsverträge. Diese bezogen sich jeweils auf die anstehende ein- oder mehrtätige Tätigkeit, zuletzt auf... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.11.2021
- L 11 AS 632/20 -
Bei Hartz-IV-Widerspruch reicht einfache E-Mail nicht
Einfache E-Mail entspricht nicht der gesetzlichen Form
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Einlegung eines Widerspruchs mit einfacher E-Mail nicht der gesetzlichen Form entspricht.
Geklagt hatten zwei Hartz-IV-Empfänger aus Lüneburg. Wegen schwankenden Einkommens berechnete das Jobcenter die Leistungen des Paares zunächst vorläufig bis im Dezember 2019 die endgültige Festsetzung erfolgte. Die Bescheide enthielten eine Rechtsbehelfsbelehrung, wonach ein Widerspruch "schriftlich oder zur Niederschrift" einzulegen sei. Nachdem das Paar mit einfacher E-Mail Widerspruch... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.11.2016
- III ZR 286/15 -
BGH: Patientin kann sich bei Kenntnis über Unterschriftserfordernis nicht auf fehlende Unterschrift auf Heil- und Kostenplan für zahnärztliche Leistung berufen
Pflicht zur Zahlung des Eigenanteils an zahnärztlicher Leistung
Nimmt eine gesetzlich krankenversicherte Patientin eine zahnärztliche Leistung in Anspruch, obwohl der zugrundeliegende Heil- und Kostenplan nicht von ihr unterschrieben ist, kann sie sich nicht auf die Formnichtigkeit des Plans berufen, wenn sie Kenntnis von dem Unterschriftserfordernis hatte. In diesem Fall muss sie den Eigenanteil an der Leistung zahlen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem sich eine gesetzlich krankenversicherte Patientin im September 2012 von einer Zahnarztpraxis über die verschiedenen Möglichkeiten einer zahnprothetischen Leistung beraten ließ, entschied sie sich für die teure Alternative, die einen von ihr zu leistenden Eigenanteil enthielt. Die Krankenversicherung genehmigte den Heil- und Kostenplan,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 04.01.2018
- 12 U 1668/17 -
Pflichtteilanspruch kann grundsätzlich nicht verwirkt werden
Formerfordernis des Pflichtteilsentzugs durch letztwillige Verfügung darf nicht umgangen werden
Ein Pflichtteilsanspruch unterliegt grundsätzlich nicht der Verwirkung. Denn das Formerfordernis des Pflichtteilsentzugs durch letztwillige Verfügung (§ 2336 BGB) oder die besonderen Voraussetzungen der Pflichtteilsunwürdigkeit (§ 2339 BGB) dürfen nicht umgangen werden. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem Tod seines Sohnes im Mai 2016 beanspruchte der Vater seinen Pflichtteilsanspruch. Alleinerbin seines Sohnes war dessen Witwe. Der Vater wurde durch ein Testament von der Erbfolge ausgeschlossen. Jedoch wurde ihm nicht der Pflichtteil entzogen. Die Witwe war der Meinung, der Vater hätte seinen Pflichtteilsanspruch verwirkt, da er seinem... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Mainz, Urteil vom 20.02.2014
- S 10 AS 1166/13 -
Klageerhebung per E-Mail nur mit qualifizierter elektronischer Signatur zulässig
Klage per E-Mail ohne Signatur erfüllt nicht Formerfordernis
Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass eine per E-Mail eingereichte Klage einer Privatperson ohne qualifizierte elektronische Signatur nicht formgerecht erhoben wurde und daher unzulässig ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, die ergänzend zu ihrer selbständigen Tätigkeit Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV"). bezog, war vom zuständigen Jobcenter im September 2013 darüber informiert worden, dass es beabsichtigt sei, Leistungen von ihr zurückfordern. Die Klägerin erhielt vorab Gelegenheit, sich hierzu zu äußern. Sie legte gegen dieses Schreiben Widerspruch ein,... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 30.01.2014
- 12 O 18571/13 -
Kündigung der Mitgliedschaft in einem Dating-Portal ist auch per E-Mail möglich
Notwendigkeit der Schriftform sowie der Angabe bestimmter Daten zur Kündigung benachteiligt Kunden unangemessen und stellt übersteigertes Formerfordernis dar
Bietet der Betreiber eines Dating-Portals seinen Kunden an, sämtliche Kommunikation, einschließlich des Vertragsschlusses, mit Hilfe von E-Mails durchzuführen, so muss dies auch für die Kündigung gelten. Eine Bestimmung in den AGB, wonach die Kündigung der Schriftformerfordernis und der Angabe bestimmter Daten bedarf, wäre wegen unangemessener Benachteiligung und übersteigerter Formerfordernisse unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgericht München I hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kunden einer Dating-Plattform im Internet konnten ihre Mitgliedschaft nach einer Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur in Schriftform erklären. Eine Kündigung in elektronischer Form, etwa mit einer E-Mail, war dagegen ausgeschlossen. Zulässig war aber die Übersendung eines Faxes. Zudem musste die Kündigung bestimmte Angaben... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 26.04.2012
- VII ZB 36/10 -
Zur Identifizierung einer unleserlichen Unterschrift genügen individuelle, charakteristische Merkmale
Berufung kann mit "i.V." unterschrieben werden
Wird eine Berufungsschrift unleserlich unterschrieben, so genügt es dem Formerfordernis, wenn individuelle, charakteristische Merkmale die Wiedergabe des Namens erkennen lassen. Zudem kann die Berufung mit dem Zusatz "i.V." unterschrieben werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Beklagte legte gegen ein ihm belastendes Urteil Berufung ein. Die Berufungsschrift enthielt am Ende einen maschinenschriftlichen Namenszusatz. Unmittelbar über diesem Text befanden sich an der für die Unterschrift vorgesehenen Stelle überwiegend unleserliche Schriftzeichen. Der Schriftsatz wurde von einem anderen Rechtsanwalt in Vertretung... Lesen Sie mehr
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