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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.03.2006
- 4 StR 536/05 -
Salzpudding - BGH zur Verabreichung einer tödlichen Dosis Kochsalz an ein Kleinkind
Hingabe eines "Kochsalzpuddings" ist eine gefährliche Körperverletzung
Eine Frau hatte die vierjährige Tochter ihres Lebensgefährten gezwungen, einen Pudding mit einer tödlichen Menge Kochsalz zu essen. Diese Tat stellt laut Bundesgerichtshofs (BGH) eine gefährliche Körperverletzung dar. Das Kochsalz habe hier die Eigenschaft eines Giftes gehabt.
Die Angeklagte befand sich am Nachmittag des Tattages allein mit der 4-jährigen Tochter Angelina ihres Lebensgefährten und ihrem gemeinsamen seinerzeit erst vier Monate alten Sohn in ihrer Wohnung. Während sie im Wohnzimmer damit beschäftigt war, den Säugling zu füttern, begab sich Angelina in die Küche und rührte statt Zucker irrtümlich ca. 32 Gramm Kochsalz in einen Schokoladenpudding. Als die Angeklagte in die Küche kam, sah sie die auf dem Boden liegende Salzpackung sowie den ungegessenen Pudding. Sie stellte Angelina zur Rede, die ihr bedeutete, dass der Pudding "widerwärtig" schmecke und sie ihn nicht essen wolle. Obgleich die Angeklagte richtig... Lesen Sie mehr
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