wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 7. Januar 2025

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin II, Urteil vom 18.04.2024
65 S 172/23 -

Namentliche Nennung des Lebensgefährten der Bedarfsperson für Eigen­bedarfs­kündigung nicht erforderlich

Nennung der Bedarfsperson ist ausreichend

Die namentliche Nennung des Lebensgefährten der Bedarfsperson ist jedenfalls für die formelle Wirksamkeit einer Eigen­bedarfs­kündigung nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Bedarfsperson genannt wird. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2021 erhielten die Mieter einer Wohnung in Berlin eine Eigenbedarfskündigung. Die Vermieter begründete diese damit, dass ihre Tochter zusammen mit ihrem Lebensgefährten in die Wohnung einziehen wolle. Die Mieter bemängelten, dass nur die Tochter im Kündigungsschreiben namentlich genannt wurde, nicht jedoch der Lebensgefährte. Sie weigerten sich daher die Kündigung zu akzeptieren. Die Vermieter erhoben schließlich Räumungsklage.

Amtsgericht wies Räumungsklage ab

Das Amtsgericht Berlin-Wedding wies die Räumungsklage ab. Seiner Auffassung nach sei die Kündigung formell unwirksam, da in dem Schreiben lediglich die Tochter der Vermieter , nicht aber auch der Lebensgefährte namentlich genannt wurde. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Vermieter.

Landgericht bejaht Wirksamkeit der Eigenbedarfskündigung

Das Landgericht Berlin II entschied zu Gunsten der Vermieter. Ihnen stehe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die Eigenbedarfskündigung sei formell wirksam. Es reiche bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich aus, die Person anzugeben, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat. Auf Grundlage dieser Angaben sei es dem Mieter möglich einzuschätzen, ob ein Vorgehen gegen die Kündigung veranlasst ist, insbesondere, ob die angegebene Bedarfsperson den Ausspruch der Eigenbedarfskündigung rechtfertigen kann.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2025
Quelle: Landgericht Berlin II, ra-online (zt/WuM 2024, 674/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 11.07.2023
    [Aktenzeichen: 4 C 158/22]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2024, Seite: 674
WuM 2024, 674

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34605 Dokument-Nr. 34605

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34605

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?