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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Yachtunfall“ veröffentlicht wurden
Landgericht München I, Entscheidung vom 07.12.2005
- 25 O 17184/03 -
Versicherung muss bei Yachtunfall nicht zahlen, wenn der Schiffsführer keinen Führerschein für das Gewässer besitzt
Die Versicherung muss für einen Yachtunfall in kroatischen Küstengewässern nur zahlen, wenn der Schiffsführer einen entsprechenden gültigen Führerschein für diese Gewässer besitzt. Schiffsführer ist, wer die Verantwortung und die tatsächliche Befehlsgewalt für das Boot übernimmt.Das Landgericht München I hat durch Urteil vom 7.12.2004 die Klage eines Unternehmers auf Versicherungsleistungen wegen eines Unfalls mit seiner Yacht in Kroatien abgewiesen. Der Kläger war mit seiner bei der Beklagten versicherten Motoryacht an Ostern 2002 in kroatischen Küstengewässern unterwegs. Als Kapitän der Yacht bestimmte er den Kurs, übergab aber vor... Lesen Sie mehr
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