Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.06.2011
- 10 B 10415/11.OVG -
OVG Rheinland-Pfalz: Fahrradfahren darf bei verweigerter MPU nicht verboten werden
Wiedererteilung eines Führerscheins darf nicht von Gutachten über Fähigkeit des Trennens zwischen Alkoholkonsum und dem Führen eines Fahrrads abhängig gemacht werden
Die Straßenverkehrsbehörde darf einem Verkehrsteilnehmer, der allein als Kraftfahrer alkoholauffällig wurde, nicht das Führen eines Fahrrads verbieten, weil er kein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Frage vorgelegt hat, ob er zwischen dem Fahren eines solchen Fahrzeuges und dem Alkoholgenuss trennen kann. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Antragsteller stellte einen Antrag auf Wiedererteilung
Anhaltspunkte für naheliegende und konkrete Gefährdung der Verkehrssicherheit beim Fahrradfahren liegen nicht vor
Zwar dürfe die Fahrerlaubnisbehörde bei Zweifeln an der Fahreignung die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen und von der Ungeeignetheit eines Verkehrsteilnehmers zum Führen eines Fahrzeuges ausgehen, falls dieser sich grundlos weigere, ein solches Gutachten vorzulegen. Eignungszweifel bestünden beim Antragsteller jedoch nicht hinsichtlich des Trennungsvermögens zwischen Alkoholkonsum und dem Führen eines Fahrrads. Sie ergäben sich nicht allein daraus, dass er einmal beim Führen eines Kraftfahrzeugs unter
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.06.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
Jahrgang: 2011, Seite: 3801 NJW 2011, 3801 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2012, Seite: 103 NZV 2012, 103 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2011, Seite: 657 zfs 2011, 657
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11816
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss11816
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.