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Oberlandesgericht München, Beschluss vom 18.12.2013
- 4 OLG 13 Ss 571/13 -
Tragen einer Hose mit Schriftzug "ACAB" während Fußballspiels stellt strafbare Kollektivbeleidigung dar
"ACAB" steht für ehrkränkende Äußerung "All cops are bastards"
Wer während eines Fußballspiels eine Hose mit dem Schriftzug "ACAB" trägt, kann sich wegen einer Kollektivbeleidigung der anwesenden Polizeibeamten strafbar machen. Denn die Abkürzung "ACAB" steht für die ehrkränkende Äußerung "All cops are bastards". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall trug ein Mann während des Besuchs eines Fußballspiels eine Hose, die mit dem Schriftzug "ACAB" versehen war. Er wurde aufgrund dessen vom Amtsgericht München wegen
Ehrkränkende Äußerung lag vor
Das Oberlandesgericht München bestätigte die Verurteilung wegen
Vorliegen einer strafbaren Kollektivbeleidigung
Der Angeklagte habe nach Ansicht des Oberlandesgerichts München in Kenntnis der Bedeutung des Schriftzugs und im Bewusstsein gehandelt, beim Fußballspiel Polizeibeamten anzutreffen. Somit habe sich die im Schriftzug enthaltene Äußerung gegen die am Einsatz beteiligten Polizeibeamten gerichtet. Es habe daher eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht München, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht München, Urteil vom 07.02.2013
- Landgericht München I, Urteil vom 01.07.2013
- Keine strafbare Beleidigung wegen T-Shirt-Aufdruck "A.C.A.B."
(Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 01.10.2012
[Aktenzeichen: 1 St OLG Ss 211/12]) - Verwendung eines Transparents bei einem Fußballspiel mit der Aufschrift "A.C.A.B." kann grundsätzlich als Beleidigung bestraft werden
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2012
[Aktenzeichen: 1 (8) Ss 64/12- AK 40/12]) - Polizist darf als "Wegelagerer" bezeichnet werden
(Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20.10.2004
[Aktenzeichen: 1 St RR 153/04])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2014, Seite: 90, Entscheidungsbesprechung von Klaus Leipold und Stephan Beukelmann NJW-Spezial 2014, 90 (Klaus Leipold und Stephan Beukelmann)
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Dokument-Nr. 18044
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