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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.02.2015
- VG 21 L 29.15 -
Körperwelten-Ausstellung in Berlin kann vorerst eröffnen
Ausstellung verstößt nicht gegen Berliner Bestattungsgesetz
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das "KÖRPERWELTEN Museum Berlin" planmäßig eröffnen kann.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Verfahrens beabsichtigt, ab dem 18. Februar 2015 unter dem Namen "KÖRPERWELTEN Museum Berlin" eine Dauerausstellung von plastinierten menschlichen Körpern und Körperteilen im Gebäude des Fernsehturms am Berliner Alexanderplatz zu eröffnen. Mit Urteil vom 16. Dezember 2014 hatte das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass es für diese
Verwaltungsgericht hält Ausstellung weiterhin für zulässig
Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem hiergegen gerichteten Eilantrag statt. Für einen Verstoß gegen das Berliner
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Verbot von „Live-Präparationen“ bei „Körperwelten“-Ausstellung rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.05.2010
[Aktenzeichen: VG 21 K 48.10]) - Ausstellung Körperwelten – "Schwebender Akt" bleibt verboten
(Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 13.11.2009
[Aktenzeichen: 27 L 1586/09]) - Keine Live-Präparationen an Leichen in Körperwelten-Ausstellung
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14.08.2009
[Aktenzeichen: OVG 1 S 151.09])
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Dokument-Nr. 20589
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