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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 25.02.2015
- 1 K 720/14.NW -
Entziehung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis bei berechtigten Zweifeln an der Fahreignung rechtmäßig
Mitgliedstaaten dürfen nationale Vorschriften über Entziehung einer Fahrerlaubnis bei wiederholten Verkehrsauffälligkeiten anwenden
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass eine EU-Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen werden darf, wenn sich nach deren Erteilung aufgrund neuer Tatsachen berechtigte Zweifel an der Fahreignung ergeben, die nicht ausgeräumt werden.
In dem konkreten Fall ging es um einen in Tschechien ausgestellten
Fahrerlaubnisentziehung verstößt nicht gegen Grundsatz der vorbehaltslosen Anerkennung von in der EU ausgestellten Führerscheinen
Diese Maßnahme war aber nach Auffassung des Verwaltungsgerichts rechtmäßig. Die Fahrerlaubnisentziehung verstoße insbesondere nicht gegen den europarechtlichen Grundsatz der vorbehaltslosen gegenseitigen Anerkennung der in den Mitgliedstaaten der EU ausgestellten Führerscheine. Die EU-Richtlinie erlaube es nämlich, dass die Mitgliedstaaten ihre nationalen Vorschriften über die Entziehung einer Fahrerlaubnis anwenden können, wenn dies durch Umstände nach Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausstellerstaat gerechtfertigt ist. Dafür genüge es, dass die Maßnahme teilweise auf einem nachträglichen Verhalten des Führerscheininhabers beruhe, wenn ein Zusammenhang mit dem früheren Verhalten bestehe und die nachträgliche Auffälligkeit von einigem Gewicht sei. Diese Voraussetzungen sah das Verwaltungsgericht hier aufgrund der mehrfachen, nicht unerheblichen Alkoholauffälligkeiten des Klägers vor und nach der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis als erfüllt an. Auch die
Das hat zur Folge, dass er mit der tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
- EU-Führerschein muss bei Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis nicht anerkannt werden
(Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 01.03.2012
[Aktenzeichen: C-467/10]) - OVG Koblenz: Kein Fahrerlaubnisentzug bei fehlerhaftem MPU-Gutachten
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.06.2010
[Aktenzeichen: 10 B 10545/10.OVG])
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Dokument-Nr. 20814
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