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Amtsgericht Mitte, Urteil vom 21.01.2015
- 17 C 247/14 -
Einwendungen gegen eine plausible Nebenkostenabrechnung dürfen nicht pauschal erhoben werden
Konkrete Einwendungen nach Einsicht der Abrechnungsunterlagen sind notwendig
Ist eine Nebenkostenabrechnung aus sich heraus plausibel und enthält sie keine "Ausreißer", darf der Mieter die Nachzahlung nicht damit verweigern, dass sie eine für ihn unerklärliche Kostensteigerung enthält. Eine solche pauschale Einwendung ist unerheblich. Vielmehr muss der Mieter nach Einsicht der Abrechnungsunterlagen konkrete Einwendungen erheben. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2012 erhielten die Mieter einer Wohnung die
Kein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Kaution
Das Amtsgericht Mitte entschied gegen die Mieter. Ihnen habe kein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Kaution zugestanden. Denn den Vermietern habe ein Gegenanspruch auf die
Pauschal erhobene Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnung waren unerheblich
Der Anspruch der Vermieter auf die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.04.2015
Quelle: Amtsgericht Mitte, ra-online (zt/GE 205, 389/rb)
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Jahrgang: 2015, Seite: 389 GE 2015, 389
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Dokument-Nr. 20858
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