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Amtsgericht München, Urteil vom 02.03.2017
- 424 C 26626/16 -
Zwangsräumung über 13 Jahre nicht veranlasst: Recht auf Wohnungsräumung seitens des Vermieters verwirkt
AG München zum Anspruch des Vermieters auf Herausgabe einer Wohnung nach Mietrückständen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass das Recht des Vermieters auf Räumung einer Wohnung verwirkt ist, wenn er über 13 Jahre hinweg die Zwangsräumung nicht veranlasst.
Im zugrunde liegenden Streitfall vermietete die beklagte Gemeinde im Landkreis München an das klagende Ehepaar seit Anfang 2000 eine gemeindliche Wohnung. Die beiden mittlerweile volljährigen Kinder des Ehepaares wohnten seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. ihrer Geburt ununterbrochen in der Wohnung. Wegen Mietrückständen in Höhe von 3.671 Euro erwirkte die Gemeinde gegen die Familie am 13. Mai 2003 ein Räumungsurteil. Von der
Stadt beauftragt Gerichtsvollzieher mit Räumung der Wohnung
Auch nach dem Räumungsurteil zahlte das Ehepaar die Mieten nur unregelmäßig und nicht vollständig, so dass erhebliche Mietrückstände aufliefen. Mit Schreiben vom März 2016 wurden "nach Durchsicht der Mieterkonten" - so wörtlich in dem Schreiben - die Zahlungsrückstände bei dem Ehepaar angemahnt, unter anderem die "Soll-Miete" für Januar, Februar und März 2016. Ende 2016 beauftragte die Gemeinde einen Gerichtsvollzieher mit der
Mieter durften von Absehen von Räumungsvollstreckung ausgehen
Das Amtsgericht München gab der Familie Recht. Das Recht der Gemeinde auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- BGH: Berücksichtigung einer Gesundheitsgefahr des Vermieters bei Entscheidung über Aussetzung einer Zwangsräumung eines selbstmordgefährdeten Mieters
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.06.2016
[Aktenzeichen: I ZB 109/15]) - Bei Zwangsräumung kann das Vermieterpfandrecht die Kosten für den Abtransport des Mieterinventars ersparen
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.08.2006
[Aktenzeichen: I ZB 135/05])
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Dokument-Nr. 24847
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