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Verwaltungsgericht Halle, Urteil vom 05.09.2018
- 7 A 149/19 Hal und 7 A 55/17 HAL -
Eltern von Kindern mit Asperger Syndrom haben Anspruch auf Kostenübernahme für Begleitung der Kinder während einer Klassenfahrt
Betreuung stellt eine allein der Behinderung des Schülers geschuldete Begleitung und keine schulspezifische Verstärkung der allgemeinen Aufsicht dar
Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, dass Eltern von Kindern mit Asperger Syndrom Anspruch auf Kostenerstattung für die Begleitung der Kinder während einer Klassenfahrt haben.
Die beiden Schüler des zugrunde liegenden Falls - einer besuchte im Klagezeitraum die 3. Klasse einer Grundschule und der zweite die 9. Klasse eines Gymnasiums - leiden am Asperger Syndrom, einer Variante des Autismus, die zu Schwächen in der sozialen Interaktion und Kommunikation führt. Während der Schüler der 9. Klasse den Schulalltag ohne Schulbegleiter bewältigt, benötigt der Schüler der dritten Klasse eine Schulbegleitung.
Eltern beantragen Übernahme der Kosten für Begleitperson bei Klassenfahrt
Der Schüler der 9. Klasse nahm im Frühjahr 2016 im Rahmen des Französischunterrichts an einem Schüleraustausch mit der Partnerschule in Frankreich teil. Die Unterbringung erfolgte in Gastfamilien. Für den Drittklässler erfolgte eine
Beklagte verneint Absicherung schulischer Veranstaltungen über Nacht als Aufgaben der Eingliederungshilfe
Der Beklagte lehnte die Kostenerstattung mit der Begründung ab, für ein oder zwei Mal im Jahr stattfindende Schülerfreizeiten oder Klassenfahrten müsse ein etwaiger Bedarf an Integrationsbegleitung für den Schüler durch die elterliche Einstands- und Bestandspflicht gem. § 1618 a BGB erfüllt werden. Diese Absicherung schulischer Veranstaltungen über Nacht gehöre hingegen nicht zu den Aufgaben der Eingliederungshilfe.
Anspruch der Kläger darf nicht elterliche Beistandspflicht entgegen gehalten werden
Demgegenüber war das Verwaltungsgericht Halle der Ansicht, der Beklagte sei zur Übernahme der durch die Begleitung der jeweiligen Mütter entstandenen Kosten verpflichtet und führte zur Begründung aus, dass die Begleitung der Mutter zu einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2018
Quelle: Verwaltungsgericht Halle/ra-online
- Krankenkasse kann statt des Sozialhilfeträgers zur Übernahme der Kosten für eine Schulwegbegleitung verpflichtet werden
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.03.2017
[Aktenzeichen: L 4 KR 65/17 B ER]) - Sozialhilfeträger muss Kosten für Schulbegleiter eines Kindes mit Down-Syndrom übernehmen
(Bundessozialgericht, Entscheidung vom 09.12.2016
[Aktenzeichen: B 8 SO 8/15 R])
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Dokument-Nr. 26554
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