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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 31.08.2018
- 31 C 298/17 -
Anbau eines Fahrstuhls an mehrstöckiges Wohnhaus stellt keine Luxussanierung dar
Vermieter kann Modernisierungsmieterhöhung verlangen
Der Anbau eines Fahrstuhls an ein mehrstöckiges Wohnhaus stellt keine Luxussanierung dar, sondern eine Modernisierungsmaßnahme gemäß § 555 b Nr. 4 und 5 BGB. Dem Vermieter steht daher ein Anspruch auf eine Modernisierungsmieterhöhung gemäß § 559 BGB zu. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg an der Havel entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem
Anspruch auf Mieterhöhung wegen Modernisierung
Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe gemäß § 559 BGB ein Anspruch auf Mieterhöhung nach der Modernisierungsmaßnahme zu. Der
Anbau eines Aufzugs keine Luxussanierung
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2018
Quelle: Amtsgericht Brandenburg an der Havel, ra-online (vt/rb)
- Einbau eines Aufzugs trotz Haltepunkten auf Treppenpodesten zwischen den Geschossen und Wärmedämmung durch Polystyrol stellen hinzunehmende Modernisierungsmaßnahmen dar
(Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 14.06.2017
[Aktenzeichen: 17 C 158/16]) - Mieter haben Verkürzung des Flurs um 1,60 m durch Einbau eines Fahrstuhls zu dulden
(Landgericht Berlin, Urteil vom 07.04.2015
[Aktenzeichen: 63 S 362/14])
Jahrgang: 2018, Seite: 1286 GE 2018, 1286
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Dokument-Nr. 26698
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