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Landesarbeitsgericht Thüringen, Urteil vom 03.05.2022
- 1 Sa 18/21 -
Hartnäckiger Verstoß gegen Pflicht zur Abstempelung der Raucherpausen rechtfertigt ordentliche Kündigung
Keine Notwendigkeit einer Abmahnung bei schwerem Vertrauensbruch und strafrechtlichem Verhalten
Verstößt ein Arbeitnehmer hartnäckig gegen die Pflicht zur Abstempelung der Raucherpausen und begeht dadurch einen erheblichen Arbeitszeitbetrug, so rechtfertigt dies eine ordentliche Kündigung. Wegen der Schwere des Vertrauensbruchs und der strafrechtlichen Relevanz des Verhaltens ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich. Dies hat das Landesarbeitsgericht Thüringen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil eine in einem Jobcenter in Thüringen beschäftigte Arbeitnehmerin es unterließ ihre
Ordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitmanipulation
Das Landesarbeitsgericht Thüringen bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgericht. Die Kündigung sei als verhaltensbedingte Kündigung wegen beharrlicher Verstöße gegen die Dokumentationspflicht und daraus folgenden Arbeitszeitbetrugs gerechtfertigt. Das Verhalten der Arbeitnehmerin habe einen schweren Vertrauensbruch dargestellt und sei strafrechtlich relevant.
Keine Notwendigkeit einer vorherigen Abmahnung
Eine vorherige
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2022
Quelle: Landesarbeitsgericht Thüringen, ra-online (vt/rb)
- Arbeitsgericht Suhl, Urteil vom 29.07.2020
[Aktenzeichen: 6 Ca 248/19]
- Kein Anspruch auf Bezahlung von Raucherpausen aufgrund betrieblicher Übung
(Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 05.11.2015
[Aktenzeichen: 5 Sa 58/15]) - Keine Kündigung bei fehlender Abmeldung im Zeiterfassungssystem bei Raucherpausen ohne vorherige Abmahnung
(Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 17.03.2011
[Aktenzeichen: 8 Sa 1854/10])
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Dokument-Nr. 31858
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