alle Urteile, veröffentlicht am 12.05.2005
Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 21.04.2005
- 4 A 59/03 -
Kfz-Stellplatz im Vorgartenbereich verstößt gegen Denkmalschutz
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Errichtung eines Kfz-Stellplatzes im Vorgartenbereich eines Baudenkmals (Dobbenviertel) gegen denkmalrechtliche Bestimmungen verstößt und daher unzulässig ist.
Der Kläger ist Eigentümer eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks. Bei dem Wohnhaus handelt es sich um ein Baudenkmal im Sinne des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Der Kläger hatte im Zusammenhang mit Umbaumaßnahmen an seinem Haus im Vorgartenbereich einen Kfz-Stellplatz errichtet, ohne im Besitz einer denkmalrechtlichen Genehmigung zu sein. Die Stadt Oldenburg erließ daraufhin eine Beseitigungs- und Wiederherstellungsverfügung. Sie wies darauf hin, dass der Stellplatz u.a. aus Gründen des Denkmalschutzes nicht genehmigungsfähig sei. Die charakteristischen, noch weitgehend erhaltenen Vorgärten mit ihren typischen Einfriedungen... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Entscheidung vom 23.02.2005
- 12 O 671/04 -
Zur Haftung des Kaskoversicherers, wenn der versicherte Pkw bei einem Unfall beschädigt wird, bei dem der Versicherungsnehmer unter Medikamenteneinfluss stand
Pillen mit fatalen Nebenwirkungen
Tabletten haben nicht immer nur heilende Wirkung. Manchmal stellen sich unerfreuliche Nebenfolgen ein, die keine Packungsbeilage je erwähnt. So kann ein infolge Medikamenteneinnahme verursachter Verkehrsunfall nicht nur eine Bestrafung und einen Führerscheinentzug nach sich ziehen. Unter Umständen entfällt auch der Kaskoschutz für das hierbei beschädigte eigene Fahrzeug.Das... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 11.05.2005
- 1 StR 37/05 -
BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf
Das Landgericht Bayreuth hat mit Urteil vom 15. Oktober 2004 gegen den Verurteilten die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet. Dagegen richtet sich die Revision des Verurteilten.Das Landgericht hatte ihn am 10. Februar 1997 wegen mehrfachen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen und sexuellen Mißbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 31.10.2000
- 9 U 65/00 -
Kein Versicherungsschutz für Kfz-Diebstahl nach Einwurf der Fahrzeug-Schlüssel in den ungesicherten Briefkasten eines Autohauses
Einwurf des Wagenschlüssels ist grob fahrlässig
Wer seinen Pkw zur Reparatur in ein Autohaus verbringt, indem er das Fahrzeug am Vorabend der Reparatur auf dem Betriebsgelände abstellt und den Fahrzeug-Schlüssel in den ungesicherten, lediglich an einer Gebäudewand angebrachten Außenbriefkasten der Werkstatt einwirft, kann nach einem Diebstahl des Fahrzeugs keinen Versicherungsersatz verlangen. Denn ein solches Verhalten ist als grob fahrlässig zu bewerten, weshalb die Versicherung von ihrer Leistungspflicht frei wird.
Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Köln durch rechtskräftiges Urteil vom 31.10.2000 die Klage eines Versicherungsnehmers nach einem Kfz-Diebstahl zurückgewiesen, der mittels des aus dem Briefkasten entwendeten Schlüssels durchgeführt worden war. Der Versicherte habe sich sorglos und leichtfertig verhalten, weshalb im Sinne grober Fahrlässigkeit von einem unentschuldbaren... Lesen Sie mehr