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alle Urteile, veröffentlicht am 11.05.2005

Oberlandesgericht Dresden, Entscheidung vom 03.05.2005
- 14 U 2381/04 -

OLG Dresden entscheidet: Perwoll-Werbung unzulässig

Der für Wettbewerbssachen zuständige 14. Zivilsenat des OLG Dresden hat im Rechtsstreit Fit gegen Henkel die Berufung der Beklagten (Henkel) zurückgewiesen. Damit darf die Beklagte das von ihr produzierte Feinwaschpulver Perwoll nicht mehr mit der Aufschrift „sofort löslich“ bewerben.

Die Parteien sind Konkurrenten auf dem Gebiet der Herstellung und des Vertriebes von Wasch- und Reinigungsmitteln. Die Beklagte vertreibt u.a. das von ihr produzierte Waschpulver „Perwoll“. Auf der Vorderseite der Verpackung ist blickfangartig der Hinweis„NEUMicrofeinSofort löslich“angebracht. Die Klägerin hält diese Werbeaufschrift für irreführend, weil das Waschpulver zu etwa einem Drittel nicht lösliche Bestandteile (anionische Tenside und Zeolithe) enthält. Durch die angegriffene Werbung werde beim Verbraucher die –unzutreffende- Erwartung erweckt, dass sich das Pulver vollständig auflöse und keine Waschmittelrückstände auf der Kleidung hinterlasse.... Lesen Sie mehr

Landgericht Osnabrück, Entscheidung vom 10.03.2005
- 5 O 487/04 -

Verkehrssicherungspflichten bei ländlichen Reitturnieren

Die im Landkreis Osnabrück wohnende Klägerin nahm im Sommer 2001 im Alter von damals 14 Jahren an einem Reitturnier im nördlichen Landkreis von Osnabrück teil, welches durch den beklagten Verein jährlich durchgeführt wird. Nachdem sie ihr Springen absolviert hatte, stieg das Pferd auf dem Transporterparkplatz plötzlich auf, wodurch die Klägerin zu Fall kam und sich sehr schwer im Oberkörperbereich... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.05.2005
- 9 AZR 251/04 -

Elbehochwasser: Nachgewährung von Urlaub für Einsätze beim Technischen Hilfswerk während des Erholungsurlaubs

Ein ehrenamtlicher Helfer des Technischen Hilfswerks (THW), der während seines Erholungsurlaubs zu einem Einsatz herangezogen wird, hat gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Nachgewährung der Urlaubstage, an denen er für das THW Dienst verrichten muss.

§ 3 THW Helferrechtsgesetz verbietet eine Benachteiligung von Arbeitnehmern, die an Einsätzen des THW teilnehmen: "Teilnehmern dürfen aus ihrer Verpflichtung zum Technischen Hilfswerk und aus diesem Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis ... erwachsen". Ein derartiger Nachteil wäre es, wenn der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch als erfüllt ansehen könnte, obwohl der Arbeitnehmer... Lesen Sie mehr