wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 17.05.2005

Amtsgericht München, Entscheidung vom 15.07.2004
- 332 C 15341/04 -

Wer alkoholbedingt einen Unfall verursacht, verliert den Versicherungsschutz

Der aus Karlsfeld bei München stammende Kläger verursachte an einer Kreuzung in Karlsfeld im September 2003 gegen Mitternacht einen Verkehrsunfall. Er übersah beim Linksabbiegen einen entgegenkommenden Motorradfahrer. Es kam zum Zusammenstoß, bei dem der Motorradfahrer verletzt und seine Maschine beschädigt wurde. Bei der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Kläger zum Unfallzeitpunkt mindestens 1,0 Promille Alkohol im Blut hatte. Der Kläger zeigte den Unfall bei der Beklagten (seiner Haftpflichtversicherung) an und bat um Deckungszusage.

Diese wurde im Hinblick auf die Versicherungsbedingungen verweigert, nach der die Haftpflichtversicherung im Innenverhältnis zu ihrem Versicherungsnehmer bis zur Höhe von 5.112,00 EUR (= früher 10.000,00 DM) von der Leistung frei wird, wenn der Unfall auf einen alkoholbedingten Fahrfehler des Versicherungsnehmers zurückzuführen ist. D. h.: selbstverständlich ist die Haftpflichtversicherung im Außenverhältnis zu dem Geschädigten verpflichtet, diesem den Schaden vollständig zu ersetzen; nur holt sich die Versicherung später von dem Unfallverursacher (= Versicherungsnehmer) die gezahlte Summe bis zur Höhe von 5.112,00 EUR wieder zurück.Da der... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Entscheidung vom 08.12.2004
- 22 O 503/04 -

Unternehmen haftet nicht für Gaunereien eines Mitarbeiters

Zur Frage, ob sich ein Arbeitgeber die während der Arbeit begangenen Betrügereien seines Handelsvertreters zurechnen lassen muss

Anleger, die ihr bitter angespartes Geld Hochstaplern anvertrauen, bleiben oft auf ihrem Schaden sitzen. Von den Gaunern selbst ist meistens nichts mehr zu holen. Die Geprellten können aber in der Regel auch nicht das Vermittlungsunternehmen zur Verantwortung ziehen, für das der Betrüger tätig war.Das zeigt ein vor kurzem vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Die Klage... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Entscheidung vom 24.09.2004
- 343 C 20489/04 -

Auch bei grüner Ampel immer bremsbereit sein

An einem Freitag Abend im Februar 2004 fuhr der spätere Kläger mit seinem Pkw auf der Sonnenstraße in München Richtung Sendlinger-Tor-Platz. Kurz vor der Abzweigung zur Lindwurmstraße teilt sich die Fahrbahn in zwei Fahrspuren, die geradeaus über den Send-linger-Tor-Platz führen und zwei Fahrspuren, die nach rechts in die Lindwurmstraße münden.

Der spätere Beklagte fuhr auf der Geradeaus-Spur, der Kläger hinter ihm. Beide wollten den Sendlinger-Tor-Platz geradeaus Richtung Blumenstraße überqueren. Kurz bevor sich der Beklagte den Ampeln näherte, schaltete die Rechtsabbiegerampel auf rot. Dadurch war der Beklagte kurzfristig irritiert, da er nicht sofort erkannte, dass sich das Rotlicht nicht an ihn richtete, der gerade aus... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 03.05.2005
- 7 A 7053/04 -

Keine Sozialhilfe für Mittagessen im Kindergarten

Stellt ein Kindergarten für das Mittagessen ein "Essensgeld" in Höhe von 30 € monatlich in Rechnung, kann dieses aus der häuslichen Ersparnis finanziert werden. Ein Anspruch auf Übernahme dieser Kosten durch die Sozialhilfe besteht nicht. Das hat jetzt ein Einzelrichter der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover in einem Urteil (Az. 7 A 7053/04) entschieden.

Das Kind einer Sozialhilfeempfängerin besucht einen Ganztagskindergarten, in dem es auch Mittagessen gibt. Die Einrichtung berechnet dafür 30 € monatlich. Die Mutter verlangt nun vom Sozialhilfeträger, dass die Differenz zwischen diesen Kosten und der häuslichen Ersparnis, die sie auf 13,70 € beziffert, aus Sozialhilfemitteln übernommen wird. Der betroffene Landkreis lehnte das Ansinnen... Lesen Sie mehr