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alle Urteile, veröffentlicht am 21.08.2005

Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 08.05.2002
- 7 K 1720/99 -

Schaffung einer behindertengerechten Toilette in einem Restaurant erforderlich

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) hat die Klage der Bauherren eines neu errichteten Gebäudekomplexes in Frankfurt (Oder) abgewiesen. Diese hatten gegen die ihnen in einer Baugenehmigung der Stadt auferlegte Verpflichtung, in einem dort eingerichteten Restaurant eine Behindertentoilette zur Verfügung zu stellen und – zur Erreichbarkeit derselben – einen Treppenlift einzubauen, geklagt.

Zur Begründung stützt sich das Gericht im wesentlichen auf folgende Gesichtspunkte:Gebäude, die – wie das in Rede stehende Restaurant - für einen größeren Personenkreis (mehr als 24 Personen) und für die Öffentlichkeit bestimmt seien, müssten nach den Vorschriften der Brandenburgischen Bauordnung mit einer ausreichenden Zahl von Toiletten und mindestens einer Toilette für Benutzer von Rollstühlen ausgestattet sein. Dem stünde nicht entgegen, dass das Restaurant lediglich 2 Etagen eines Gebäudekomplexes umfasse. Es stelle gleichwohl ein Gebäude im vorgenannten Sinne dar, weil es einen eigenständigen Eingang aufweise und auch im Innern nicht mit dem... Lesen Sie mehr