alle Urteile, veröffentlicht am 21.09.2005
Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 02.09.2005
- 10 K 2566/05 -
Kein Anspruch auf Aufnahme in ein bestimmtes Gymnasium
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Anträge von fünf Schülern aus Schwäbisch Gmünd, die im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Landes Baden-Württemberg begehrt hatten, sie mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 in die fünfte Klasse des Hans-Baldung-Gymnasiums vorläufig aufzunehmen, zurückgewiesen.
Das Gericht hat in dem Beschluss hierzu ausgeführt:Die Versagung der Aufnahme der Antragsteller in das Hans-Baldung-Gymnasium erweise sich voraussichtlich nicht als ermessensfehlerhaft. Das Land dürfte bei seiner Ermessensausübung zu Recht davon ausgegangen sein, den Antragstellern sei mit dem Besuch des Parler-Gymnasiums der Besuch einer anderen Schule desselben Schultyps wie der des Hans-Baldung-Gymnasiums möglich. Nach der auf der Grundlage des Schulgesetzes erlassenen Schultypenverordnung gliedere sich das allgemeinbildende Gymnasium in den naturwissenschaftlichen und den sprachlich-musischen Schultyp. Ferner stelle die altsprachliche Prägung... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 25.07.2005
- 163 C 13423/05 -
Folgekosten nach "Gratis-Download" von Erotikbildern müssen klar gekennzeichnet werden
Zur Begründung einer Zahlungsverpflichtung nach Inanspruchnahme sogenannter "Mehrwertdienste" im Telekommunikationsnetz bedarf es einer bewussten Willenserklärung des Nutzers. Hieran kann es nach der konkreten Gestaltung der Internetseite eines Anbieters im Einzelfall fehlen.
Die Klägerin bietet Telekommunikationsdienstleistungen an. So kann über ihr Netz u. a. eine Verbindung zu einem weiteren Dienstleister hergestellt werden, der es ermöglicht, nach Herunterladen einer Zugangssoftware Zugriff zu Erotikbildern zu erhalten.Der in München ansässige Beklagte surfte Ende Februar 2003 im Netz und kam so auch auf die Seite der späteren Klägerin. Nach... Lesen Sie mehr
Landgericht Mainz, Urteil vom 31.08.2005
- 3 S 89/05 -
Fehlschüsse auf Sportplätzen erlaubt
Das Landgericht Mainz hat im Rahmen eines Berufungsverfahrens die Schadensersatzklage eines PKW-Eigentümers abgewiesen. Dieser hatte sein Fahrzeug auf einem Parkplatz in der Nähe eines Sportplatzes abgestellt. Auf dem Sportplatz, der mit einem Ballfangzaun vom Parkplatz abgegrenzt ist, hatte ein noch Minderjähriger Torschüsse geübt. Einer der Schüsse ging über das Tor und den Ballfangzaun hinweg und soll einen Schaden am Kotflügel des PKW ´s verursacht haben.
Nach Ansicht des Landgerichts kommt eine Haftung des "Fehlschützen" nicht in Betracht.Wegen der Eigenart des Fußballspiels sei es nicht zu vermeiden, dass Bälle über das Spielfeld hinausfliegen. Zwar müsse der Spieler grundsätzlich seine Spielweise so einrichten, dass an den Rechtsgütern anderer kein Schaden entstehe. Soweit - wie vorliegend - aber eine Vorrichtung bestehe,... Lesen Sie mehr
Werbung
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 29.07.2005
- S 22 (35) AL 246/04 -
Kein Kurzarbeitergeld bei unausgelasteten Arzthelferinnen
Kann eine niedergelassene Ärztin wegen der Geburt eines Kindes ihrer Tätigkeit zeitweise nicht nachgehen, besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld für die unausgelasteten Arzthelferinnen.
Dies entschied das Sozialgericht Dortmund im Falle einer Kieferorthopädin aus Hagen. Die Ärztin verklagte die Agentur für Arbeit auf Zahlung von Kurzarbeitergeld, weil sie infolge der Geburt ihres Kindes einige Wochen keine Patienten behandeln könne. Ohne Kurzarbeitergeld sei sie gezwungen, ihre Angestellten zu entlassen.Das Sozialgericht wies die Klage ab. Kurzarbeitergeld... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.09.2005
- VIII ZR 363/04 -
Beweislastumkehr bei Karosseriebeschädigungen
BGH: Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe kann selbst bei Karosserieschäden vermutet werden
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB auch bei Karosseriebeschädigungen eines verkauften Kraftfahrzeugs eingreift.
Die Beklagte betreibt einen Neu- und Gebrauchtwagenhandel sowie eine Werkstatt mit Lackiererei. Im Oktober 2003 kaufte der Kläger als Verbraucher von ihr einen Vorführwagen mit einer Laufleistung von 13.435 Kilometern zum Preis von 11.500 €. Das Fahrzeug wurde ihm am selben Tag gegen Zahlung des Kaufpreises übergeben. Hierbei unterzeichneten der Kläger und ein Mitarbeiter der Beklagten... Lesen Sie mehr