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alle Urteile, veröffentlicht am 17.07.2006

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.03.2006
- L 6 U 49/03 -

Betriebssportliche Wettkämpfe sind nicht gesetzlich unfallversichert

Unfallschutz besteht nur während regelmäßiger Übungsstunden

Bei einem Fußballturnier zwischen verschiedenen Betriebssportmannschaften verletzte sich ein Arbeitnehmer und verlangte von der gesetzlichen Unfallversicherung Leistungen. Die Betriebssportmannschaft trat in Trikots des Arbeitgebers auf und bestand ausschließlich aus Betriebsangehörigen. Ein regelmäßiges Training fand nicht statt; mehrmals jährlich nahm die Betriebssportmannschaft aber an Fußballturnieren teil.

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat die Auffassung der Berufsgenossenschaft bestätigt, die sich nicht für zuständig hielt. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung beim Betriebssport setzt voraus, dass der körperliche Ausgleich zu den Belastungen der unfallversicherten Arbeit im Vordergrund steht. Zwar zählen auch Sportarten mit Wettkampfcharakter wie z.B. Fußball grundsätzlich zum Betriebssport. Bei dem Fußballturnier überwog aber der Wettkampfcharakter gegenüber dem Zweck des körperlichen Ausgleichs.Nach dieser Entscheidung hat das Bundessozialgericht - in Abkehr von seiner bisherigen, langjährigen Rechtsprechung... Lesen Sie mehr

Landgericht Braunschweig, Beschluss vom 06.06.2006
- 8 T 960/05, 8 T 961/05, 8 T 998/05 -

Einschließen von Gegendemonstranten durch Polizei war rechtswidrig

Recht auf Versammlungsfreiheit wurde verletzt

Dies entschied das Landgericht Braunschweig aufgrund von Beschwerden von Personen, die auf dem Hagenmarkt in Braunschweig von Einsatzkräften der Polizei in einer Gruppe von ca. 250 Personen zwischen ca. 16.00 Uhr und 18.30 Uhr eingeschlossen worden waren, um den Ablauf der gerichtlich genehmigten NPD-Demonstration in der Innenstadt zu sichern.

Anders als die Polizei beurteilte die Beschwerdekammer die ca. 250 eingeschlossenen Gegendemonstranten nicht als bloße Ansammlung, sondern als Versammlung, die dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 des Grundgesetzes unterfällt:Die Menschenmenge auf dem Hagenmarkt wollte gemeinschaftlich an der öffentlichen Meinungsbildung teilhaben und gegen die NPD, deren... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 24.11.2005
- 12 U 151/04 -

Zur Haftung bei einer Kollision mit einer sich öffnenden Autotür

Grundsätzlich haftet der parkende Fahrer - allerdings ist ausreichender Seitenabstand einzuhalten

Wenn ein Fahrer unachtsam die Tür seines am Straßenrand geparkten Autos öffnet und dabei mit einem vorbeifahrenden Auto kollidiert, trägt der parkende Fahrer den Schaden. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts hervor.

Im vom Kammergericht entschiedenen Fall fuhr ein Mann mit nur 30 cm Abstand an den geparkten Autos vorbei, weil in der Straßenmitte eine Straßenbahn fuhr. Unvermittelt riss der Fahrer eines am rechten Straßenrand geparkten Autos die linke Autotür auf. Es kam zur Kollision.Das Gericht führte aus, dass, wer die linke Autotür zum Aussteigen öffne, den rückwärtigen Verkehr... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.06.2006
- OVG 4 S 50.05 und OVG 4 S 84.05 -

Keine Akteneinsicht von Landtagsabgeordneten in Trennungsgeldvorgänge von Landesbeamten

Recht auf Datenschutz steht vor Recht auf Akteneinsicht

Das Oberverwaltungsgericht hat zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt, mit denen dem Land Brandenburg untersagt worden war, einzelnen Landtagsabgeordneten Einsicht in die Trennungsgeldvorgänge von Beamten des Landes zu gewähren.

Nach Auffassung des 4. Senats des Oberverwaltungsgerichts verletzt die Gewährung der von den Abgeordneten beantragten Akteneinsicht in die Trennungsgeldakten einzelner Beamter mit dem Ziel, die Trennungsgeldpraxis der Landesregierung aufzuklären, das Recht der Beamten auf Datenschutz. Das Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten als Mittel parlamentarischer Kontrolle genießt nach der Verfassung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2006
- 15 U 50/02 und 15 U 64/04 -

Badenia Bausparkasse muss erneut Schadenersatz zahlen

Käufer von Eigentumswohnungen wurden bezüglich erheblicher Risiken falsch beraten

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Badenia Bausparkasse erneut in einem Prozess um so genannte Schrottimmobilien zu Schadenersatz verurteilt. Das Unternehmen hat bei der Finanzierung seine Aufklärungspflichten gegenüber den Kunden in erheblichem Umfang verletzt.

In den beiden im wesentlichen gleich gelagerten Fällen hatten die Kläger Eigentumswohnungen in Hamburg bzw. in Westerstede (Niedersachsen) als Anlageobjekte erworben. Bei den Wohnungen handelte es sich nach Meinung der Kläger um sogenannte „Schrottimmobilien“. Verkäuferin war eine zur Aachener und Münchener Gruppe gehörende Wohnungsgesellschaft. Finanziert wurden die Wohnungen von der... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Urteil vom 12.07.2006
- B 11a AL 47/05 R -

Keine Sperrzeit nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags

Drohende Arbeitnehmerkündigung ist ein wichtiger Grund

Durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit Abfindungsvereinbarung wird keine Sperrzeit herbeigeführt, wenn sich der Arbeitnehmer wegen der ansonsten ausgesprochenen rechtmäßigen Arbeitgeberkündigung auf einen wichtigen Grund berufen kann. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.

Der 1941 geborene Kläger war acht Jahre lang als Lagerarbeiter beschäftigt. Infolge einer Neustrukturierung der Ablaufprozesse entfiel sein Arbeitsplatz. Der Kläger schloss mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, wonach er unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist zum 30. November 2003 ausschied.Das Arbeitsamt (jetzt: Agentur für Arbeit) zahlte dem Kläger... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31.05.2006
- 2 K 1124/06 -

Kein Kindergeld für Vaterschaftsanerkennung in Paraguay

Mit Urteil zum Kindergeldrecht hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob einem Kläger, der die Vaterschaft nach § 1592 BGB anerkannt hat, Kindergeld zusteht.

Im Februar 2005 hatte der Kläger Kindergeld u.a. für das Kind Arianna Valentina H., geb. am 2. Dezember 2004 in Asuncion, Paraguay beantragt. Er gab an, dass das Kind dort wohne und er die Vaterschaft nach § 1592 Nummer 2 BGB anerkannt habe. In seinem Antrag fragte der Kläger, welche Leistungen die Beklagte - die Agentur für Arbeit / Familienkasse - für seine Tochter erbringen wolle.... Lesen Sie mehr