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alle Urteile, veröffentlicht am 07.07.2006

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 29.06.2006
- 4 A 04.532 -

Gericht bestätigt Vereinsverbot für rechtsextreme Organisation

"Fränkische Aktionsfront" verstößt gegen die verfassungsmäßige Ordnung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat ein Verbot der rechtsextremistischen Fränkischen Aktionsfront bestätigt, das das Bayerische Staatsministerium des Innern gegenüber dieser im mittelfränkischen Raum angesiedelten Organisation ausgesprochen hatte. Die Verbotsverfügung war darauf gestützt worden, dass sich der Verein gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte und seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufe.

Der Verwaltungsgerichtshof hat einen Verstoß des Vereins gegen die verfassungsmäßige Ordnung als gegeben erachtet. Der nur locker organisierte Verein weise nach seinen Vorstellungen und seinem Gesamterscheinungsbild eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus auf. Da es erfahrungsgemäß das Bestreben verfassungsfeindlicher Organisationen sei, ihre Zielsetzung zu verheimlichen und sich den Anstrich legaler Aktivitäten zu geben, sei für das Gericht eine Gesamtschau aus Verhaltensweisen und Äußerungen des Vereins und seiner Mitglieder vorzunehmen gewesen. Aus einer Reihe von Umständen wie etwa dem Bekenntnis zu Rudolf Heß, der Verwendung von... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 12.06.2006
- 10 K 803/06  -

Aussicht auf unbefristeten Arbeitsvertrag ermöglicht Zurückstellung vom Grundwehrdienst

Unbefristeter Arbeitsvertrag ist Zurückstellungsgrund

Hat der Wehrpflichtige die konkrete Aussicht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag, kann dies der Einberufung zum Grundwehrdienst entgegenstehen. Das entschied das Verwaltungsgericht Minden in einem gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten Klageverfahren.

Der Wehrpflichtige, der sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befand, hatte gegen den Einberufungsbescheid geklagt und zur Begründung vorgetragen, sein Arbeitgeber habe ihm zugesagt, den bislang befristeten Arbeitsvertrag in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umzuwandeln, wenn er nicht zum 1. Juli 2006 einberufen werde.Das Gericht hat der Klage nun stattgegeben.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 07.07.2006
- 14 U 86/06 -

Gegendarstellung muss nicht ganze Titelseite einer Illustrierten einnehmen

Identifizierung des Blattes muss weiterhin möglich sein

Geklagt hatten der deutsche Schauspieler Heiner Lauterbauch und seine Ehefrau. Auf der Titelseite von Heft 9/06 der von der Beklagten herausgegebenen Zeitschrift "Neue Woche" wurde mit den Worten "L. - Ehebruch schon in der Hochzeitsnacht? - Sein Freund hat es erzählt" und unter Verwendung eines die beiden Kläger und ihre Tochter zeigenden Bildes auf einen Artikel im Innern des Heftes hingewiesen.

Wegen dieser Veröffentlichung haben beide Kläger in getrennten Verfahren beim Landgericht Offenburg beantragt, die Beklagte im Wege der einstweiligen Verfügung zum Abdruck einer Gegendarstellung zu verpflichten. Das Landgericht hat in beiden Verfahren die Beklagte verurteilt, auf der Titelseite der nächsten Ausgabe der "Neue Woche" eine Gegendarstellung abzudrucken, bei der die Schriftgröße... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.03.2006
- VIII ZR 191/05 -

Verspätete Nebenkostenabrechnung gibt Mieter kein Rückforderungsrecht auf geleistete Abschlagszahlungen

Mieter kann aber weitere laufende Nebenkostenvorauszahlungen verweigern

Wer sich in einem laufenden Mietverhältnis befindet, kann seine Nebenkostenvorauszahlungen nicht zurück verlangen, wenn der Vermieter über die Nebenkosten verspätet abrechnet. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im Fall waren die vom Vermieter erstellten Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2001 und 2002 unwirksam. Die Mieter verlangten daher insgesamt 2.638,30 EUR an Vorauszahlungen für diesen Zeitraum vom Vermieter zurück.Ihre Klage hatte allerdings vor dem Bundesgerichtshof keinen Erfolg. Auch wenn die Nebenkostenabrechnungen unwirksam seien, hätten die Mieter keinen Anspruch... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 07.07.2006
- 18 K 3562/05 -

Muslimische Lehrerin darf weiter Kopftuch tragen

Verbot wäre Ungleichbehandlung gegenüber dem christlichen Glauben

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat der Klage einer Stuttgarter Lehrerin gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart - Schule und Bildung -, wegen der dienstlichen Weisung vom 08.12.2004, ihren Dienst in der Schule ohne Kopfbedeckung zu versehen, stattgegeben.

Die Klägerin ist seit 1973 im Schuldienst des Landes und unterrichtet seit 1976 an einer Grund- und Hauptschule in Stuttgart-Bad Cannstatt. 1984 trat sie zum Islam über. Seit 1995 trägt sie auch während des Dienstes ein Kopftuch. Im Juni 2000 wies das (vormals zuständige) Oberschulamt die Klägerin an, ihren Dienst immer dann ohne Kopfbedeckung zu versehen, wenn sie in Kontakt mit Schülerinnen... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 07.07.2006
- 3 G 871/05 3 G 907/06 -

Verwaltungsgericht Darmstadt bestätigt staatliches Sportwettenmonopol

Privates Wettbüro darf geschlossen werden

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat das Begehren eines privaten Sportwettenanbieters, im Wege der einstweiligen Anordnung gegenüber dem Land Hessen (Hessisches Ministerium des Innern und für Sport) festzustellen, dass er keine Erlaubnis für das Anbieten von Sportwetten benötige, zurückgewiesen. Gleichzeitig hat das Gericht festgestellt, dass ihm auch keine Erlaubnis erteilt werden könne, weil in Hessen allein das Land selbst befugt ist, innerhalb seines Staatsgebietes Sportwetten zu veranstalten. Nach dem durch die Bundesländer abgeschlossenen Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland darf diese Aufgabe auch auf LottoHessen übertragen werden.

Das Gericht folgte der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, wonach das staatliche Sportwettenmonopol in seiner gegenwärtigen Ausprägung mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit nach Art. 12. Abs. 1 GG nicht vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht habe aber das geltende Recht für eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2007... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 20.06.2006
- 3 L 799/05 und 3 L 801/05 -

Bombodrom-Streit: Teilerfolge für Bund und Gegner

Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt, das früher von den sowjetischen Truppen genutzte Gelände in der Kyritz-Ruppiner Heide durch die Bundeswehr weiter nutzen zu lassen, und zwar unter anderem als Luft-Boden-Schießplatz. Hiergegen sind beim Verwaltungsgericht Potsdam insgesamt 20 Klagen anhängig.

Ende 2003/Anfang 2004 hat das Verwaltungsgericht Potsdam mit Eilbeschlüssen die aufschiebende Wirkung von fünf Klagen wiederhergestellt, so dass die Bundeswehr das Gelände jedenfalls solange nicht für Übungen nutzen darf, bis über die Klagen entschieden worden ist.Im Dezember 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland die Abänderung der Eilbeschlüsse wegen veränderter Umstände... Lesen Sie mehr