alle Urteile, veröffentlicht am 01.12.2006
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.11.2006
- 6 A 1127/05 -
Erziehungsurlaub/Elternzeit darf Schulferien nicht aussparen
Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass beamtete Lehrer bei der Wahl von Beginn und Ende des Erziehungsurlaubs (heute: Elternzeit) Schulferien nicht aussparen dürfen.
Die Klägerin, eine Studienrätin im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen, brachte im Dezember 2001 ihr zweites Kind zur Welt. Im Januar 2002 beantragte sie für die Zeit bis zu den Sommerferien 2002 Erziehungsurlaub. Die zuständige Bezirksregierung bewilligte den Erziehungsurlaub bis zum 31.08.2002, dem letzten Tag der Sommerferien 2002. Später beantragte die Klägerin weiteren Erziehungsurlaub für die Zeit vom 02.09.2002 bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres 2002/2003, der auch bewilligt wurde. Wegen der von ihr nicht beantragten Bewilligung von Erziehungsurlaub für die Dauer der Sommerferien 2002 erhob die Klägerin Klage mit dem Ziel, den ersten... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.09.2006
- 2 K 1375/05 -
Pensionäre haben keinen Anspruch auf Werbungskostenabzug
Ohne aktives Dienstverhältnis kein Abzug für Aufwendungen
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob Pensionäre einen Werbungskostenabzug geltend machen können. Der 1936 geborene Kläger leitete als Pfarrer bis zum Eintritt in den Ruhestand zum 1. September 2002 eine Pfarrei. Im Streitjahr 2003 bezog er vom Ordinariat Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. In seiner Einkommensteuererklärung 2003 begehrte er einen Werbungskostenabzug von rd. 5.500,- € (darunter Fortbildungskosten rd. 2.750,- €, PC-AfA rd. 650,- € und rd. 470,- € für PKW-Fahrten zur Aushilfe in der Seelsorge an 56 Tagen).
Das Finanzamt war hingegen der Ansicht, es sei nur der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1044.- € zu gewähren, da sich der Steuerpflichtige nicht mehr in einem aktiven Dienstverhältnis befinde. Die Ruhestandsbezüge seien nachträgliches Entgelt für bereits geleistete Arbeit in der Vergangenheit. Er befinde sich auch nicht in einem dem Dienstverhältnis eines aktiven Pfarrers gleichstehenden... Lesen Sie mehr
Landgericht Offenburg, Urteil vom 17.10.2002
- 2 O 197/02 -
Wunderkerzen setzen Weihnachtskrippe und Tannenbaum in Brand
Funkensprung von Wunderkerzen ist bekannt - Zimmerbrand grob fahrlässig herbeigeführt
Wer eine Weihnachtskrippe unter einem Tannenbaum stehen lässt und an den Zweigen des Baumes Wunderkerzen entzündet, handelt grob fahrlässig. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Offenburg hervor.
Im Fall geriet ein Weihnachtsbaum in Brand, der später zu einem Wohnungsbrand führte. Der Weihnachtsbaum befand sich in einem Metallständer auf einem Tisch in der Nähe der Terrassentür. Unter dem Baum war auf dem Tisch die Weihnachtskrippe aufgestellt, die mit Moos belegt war. Am Baum waren Wunderkerzen befestigt.Als am Dreikönigstag 2002 die (spätere) Klägerin Besuch... Lesen Sie mehr
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Hamburgisches Verfassungsgericht, Urteil vom 01.12.2006
- HVerfG 1/06 -
Urteil im Verfassungsstreit wegen Hamburger PUA "Informationsweitergabe"
Erweiterung des Untersuchungsauftrages ist nicht verfassungswidrig
Die von der Hamburger CDU-Fraktion angestrebte Ausweitung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) zur so genannten Protokollaffäre ist nicht verfassungswidrig. Das hat das Hamburgische Verfassungsgericht entschieden. Der Untersuchungsausschuss befasst sich mit Fehlern, die bei einem ersten Untersuchungsausschuss, der sich mit der Unterbringung von straffälligen Jugendlichen im geschlossenen Heim in der Feuerbergstraße befasste, entstanden sind. Vertrauliche Akten aus diesem Ausschuss waren an Behörden und externe Personen weitergegeben worden. Der PUA soll die Weitergabe und den möglichen Missbrauch dieser Akten prüfen.
In der Verfassungsstreitsache von 58 Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft (Michael Neumann, Christa Goetsch u.a.) gegen die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg hat das Hamburgische Verfassungsgericht den Antrag der Antragsteller zurückgewiesen.Gegenstand des Verfahrens war die mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion von der Bürgerschaft beschlossene Erweiterung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.05.2005
- 4 U 208/04 -
Gründe für eine Enterbung müssen nachvollziehbar niedergeschrieben werden
Weil "sie mich mehrmals geschlagen hat" reicht allein als Enterbungsgrund nicht
Wer einen pflichtteilsberechtigten Angehörigen enterben möchte, muss die Gründe für die Enterbung nachvollziehbar dokumentieren. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Im Fall klagte eine (enterbte) Tochter gegen die Erben ihrer Mutter. Sie verlangte Auskunft über den Nachlass ihrer verstorbenen Mutter. Diese hatte ihrer Tochter testamentarisch den Pflichtteil entzogen, weil sie mehrmals von ihr körperlich misshandelt worden sei. Dabei berief sie sich auf einen Vorfall in 1991, sowie weitere Tätlichkeiten in 1983 und 1985.Das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.10.2006
- 2 B 11281/06.OVG -
Hochschulpräsident muss mit 65 Jahren in den Ruhestand
Innovation hat Vorrang vor Dienstzeitverlängerung
An der Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten der Fachhochschule Mainz über das 65. Lebensjahr hinaus besteht kein dienstliches Interesse. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Nach der gesetzlichen Altersgrenze tritt ein Beamter grundsätzlich mit dem vollendeten 65. Lebensjahr in den Ruhestand. Allerdings kann der Ruhestandsbeginn jeweils um ein Jahr, jedoch nicht über das 68. Lebensjahr hinausgeschoben werden, wenn der Beamte dies wünscht und es im dienstlichen Interesse liegt. Der Präsident der Fachhochschule Mainz, der im April 2007 sein 65. Lebensjahr... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 08.11.2006
- 5 AZB 36/06 -
Zuständigkeit bei Rechtsstreitigkeiten aus Ein-Euro-Jobs liegt bei den Sozialgerichten
Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und einer privaten Einrichtung als Leistungserbringerin aus dem Rechtsverhältnis der im öffentlichen Interesse liegenden, zusätzlichen Arbeiten (sog. Ein-Euro-Job iSv. § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II) sind nicht die Gerichte für Arbeitssachen, sondern die Sozialgerichte zuständig.
Die Klägerin war Arbeitssuchende und erhielt Entgeltleistungen nach dem SGB II. Sie schloss mit dem Beklagten, einem eingetragenen Verein, eine schriftliche Vereinbarung über eine befristete Beschäftigung als Teilnehmerin in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gem. § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II. Als Mehraufwandsentschädigung war ein Betrag von 1,50 Euro pro tatsächlich geleisteter... Lesen Sie mehr