alle Urteile, veröffentlicht am 10.12.2007
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 01.03.2002
- 10 U 433/01 -
OLG Koblenz zur Frage, wann ein Brand durch eine brennende Kerze oder eine Zigarette grob fahrlässig verursacht worden ist
Bordell war als Pension bei Versicherung gemeldet
Wenn die Ursache für einen Brand (brennende Kerze oder glimmende Zigarette) nicht eindeutig festgestellt werden kann, so gilt der Brand trotzdem nicht als grob fahrlässig verursacht. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall kam es in einem Bordell zu einem Brand. Um das Etablissement für den Kunden angenehmer zu gestalten, waren mehrere Kerzen aufgestellt worden. Nach verrichteter Arbeit schlief die Dame des Hauses ein. Als sie aufwachte, standen die Räumlichkeiten in Flammen. Es konnte nicht fest gestellt werden, ob der Brand durch eine brennende Kerze oder durch eine auf den Teppichboden heruntergefallene Zigarette ausgelöst wurde. Die Feuerversicherung verweigerte die Zahlung. Der Brand sei grob fahrlässig verursacht worden und damit sei sie gem. § 61 VVG leistungsfrei. Außerdem sei das "Freudenhaus" nicht als solches bei der Versicherung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.12.2007
- II ZR 180/06 -
Bundesgerichtshof zur darlehensweisen Weiterleitung einer Stammeinlage der Komplementär-GmbH an die KG
Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbH zum Zweck der "Darlehensgewährung" an die von den Inferenten beherrschte GmbH & Co. KG ist unwirksam
Die beiden Gesellschafterinnen einer KomplementärGmbH, die über kein eigenes Bankkonto verfügte, leisteten die ihr geschuldeten Stammeinlagen zunächst bar an den Geschäftsführer der GmbH. Wenige Tage später wurden die Einlagemittel als "Darlehen" auf das Bankkonto der KG transferiert, an welcher die beiden Inferentinnen als Kommanditistinnen mehrheitlich beteiligt waren. Die in der... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 23.01.2007
- 232 C 26342/06 -
Zur unverzüglichen Stornierung einer Reise bei einer schweren Erkrankung wie einer Lungenentzündung
Kein Verlass auf Ausheilung bis zum Reiseantritt
Wer an einer schweren Krankheit (hier: Lungenentzündung) ca. sieben Wochen vor einer Reise erkrankt, muss die gebuchte Reise unverzüglich stornieren, ansonsten kann die Reiserücktrittskostenversicherung die Zahlung verweigern. Bei einer Lungenentzündung, die sogar tödlich enden könne, sei kein Verlass darauf, dass man die Reise pünktlich antreten könne, urteilte das Amtsgericht München.
Ein Ehepaar buchte für die Zeit vom 19.2.06 bis 1.3.06 eine Reise nach Kapstadt zum Preis von 1587,05 Euro pro Person. Gleichzeitig schlossen sie eine Reiserücktrittsversicherung ab. Ab dem 2.1.06 befand sich die Ehefrau wegen einer Lungenentzündung in ärztlicher Behandlung. Das Ehepaar stornierte die Reise aber erst am 17.2.06, als sich die Lungenentzündung nach kurzer Besserung wieder... Lesen Sie mehr
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Landgericht Dresden, Urteil vom 10.10.2007
- 13 S 299/06 -
Ein "Haustürgeschäft" kann auch bei einem Kauf in der Halle einer Einkaufspassage vorliegen
Händlerin sprach wartende Frau an
Wer in der Halle einer Einkaufpassage überraschend angesprochen wird und einen Vertrag abschließt, kann diesen nach den Regeln über Haustürgeschäfte widerrufen. Dies hat das Landgericht Dresden entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall wurde eine Frau, die in der Halle einer Einkaufspassage auf ihre Tochter wartete, von einer Händlerin angesprochen. Der redegewandten Verkäuferin gelang es dabei, die Dame zum Erwerb einer teuren Bügelpresse zu bewegen. Später bereute die Kundin den übereilten Entschluss und widerrief ihre Erklärung. Die Händlerin wollte dies aber nicht gelten lassen.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.12.2007
- II ZR 239/05 -
Keine Durchgriffshaftung im Fall des insolventen Kolping-Bildungswerk Sachsen e.V.
Für Verbindlichkeiten eines eingetragenen Vereins haftet grundsätzlich nur dieser selbst
Die Klägerin, ein geschlossener Immobilienfonds, erwarb 1994 von einer Tochtergesellschaft des gemeinnützigen Kolping-Bildungswerk Sachsen e.V. (KBS e.V.) ein 40-jähriges Erbbaurecht an einer in Sachsen gelegenen, mit einem Schloss bebauten Immobilie. Nach dem Umbau der vorhandenen Schlossanlage in ein Schulungs-, Aus- und Weiterbildungszentrum vermietete die Klägerin das Objekt ab... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Detmold, Urteil vom 12.10.2007
- S 10 AS 24/07 -
ALG II: Kosten für Klassenfahrt müssen vollständig übernommen werden
Gesetz sieht die Übernahme der Kosten für eine "angemessene" Klassenfahrt vor
Der ALG II-Leistungsträger muss die Kosten für eine "angemessene" Klassenfahrt in voller Höhe übernehmen. Er darf die Leistung nur verweigern, wenn die Kosten unverhältnismäßig sind. Hieran sind aber hohe Anforderungen zu knüpfen, da regelmäßig davon auszugehen ist, dass die Kosten, die durch die Schulkonferenz vorgegeben werden, schon von vornherein niedrig kalkuliert werden.
Der Kläger hatte an der in der Unterstufe des von ihm besuchten Gymnasiums regelmäßig durchgeführten mehrtägigen Klassenfahrt teilgenommen. Hierfür setzte das Gymnasium einen Beitrag von 235,00 € an. Die Beklagte übernahm jedoch nur einen Betrag von 150,00 €, da nur die Kosten für eine "angemessene" Klassenfahrt übernommen würden. Für einen Beitrag von 150,00 € seien entsprechende Klassenfahrten... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Detmold, Urteil vom 13.06.2007
- S 5 KR 18/07 -
Krankenkasse muss keine Arzneimittelkosten bei Impotenz übernehmen
Krankenkassen sind nicht verpflichtet, ihren Versicherten Arzneimittel zur Verfügung zu stellen, die Erektionsstörungen beseitigen oder lindern. Dies entschied das Sozialgericht auf die Klage eines 60-jährigen Mannes bei dem ein Karzinom der Prostata diagnostiziert worden war.
Da als Folge einer - auch im Falle des Klägers vorgenommenen - operativen Behandlung des Prostatakarzinoms aufgrund eventueller Schädigung der an den OP-Bereich angrenzenden Nerven häufig Erektionsschwierigkeiten auftreten, empfahl der den Kläger behandelnde Arzt unmittelbar nach der Operation die Durchführung eines Erektionstrainings unter Zuhilfenahme entsprechender Medikamente.... Lesen Sie mehr