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alle Urteile, veröffentlicht am 06.11.2009

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2009
- 15 K 2727/08 L -

FG Düsseldorf: Vom Arbeitgeber angebotene Vorsorgeuntersuchungen stellen keinen Arbeitslohn dar

Ärztlichen Maßnahmen nicht als Gegenleistung für Arbeitsleistung sondern im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt

Ein Arbeitgeber wendet seinen Arbeitnehmern keinen Arbeitslohn zu, wenn er ihnen die kostenlose Teilnahme an ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen ("Gesundheits-Check" bzw. "Manageruntersuchung") anbietet. Da die Untersuchungen ausschließlich für - schwer zu ersetzende - Führungskräfte durchgeführt werden, erfolgen die ärztlichen Maßnahmen überwiegend in eigenbetrieblichem Interesse. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Fall stritten die Beteiligten darüber, ob die von der Klägerin angebotenen Vorsorgeuntersuchungen als Arbeitslohn ihrer Arbeitnehmer einzuordnen waren. Die Klägerin bot ihren leitenden Mitarbeitern (rund 180 Personen) seit 1993 in einem Zwei-Jahres-Turnus die kostenlose Teilnahme an ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen ("Gesundheits-Check" bzw. "Manageruntersuchung") an. Die Untersuchungen, die ein von der Klägerin ausgewählter niedergelassener Facharzt durchführt, dienten der Früherkennung insbesondere von Herz-, Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen sowie der Krebsvorsorge. Im Rahmen einer Lohnsteueraußenprüfung behandelte... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 29.10.2009
- 1 K 1686/09 -

Bissiger Hund darf nach Angriff beschlagnahmt und eingezogen werden

Sofortige Einschläferung des Tieres nur bei akutem öffentlichen Interesse nötig

Hat ein Hund mehrfach Menschen angegriffen, obwohl dem Halter des Tieres aufgegeben wurde, den Hund an der Leine und nur mit festem Maulkorb zu führen, kann bei einem erneuten Bissvorfall Beschlagnahme und Einziehung des Tieres angeordnet werden. Eine sofortige Einschläferung des Hundes muss nicht erfolgen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.

Im zugrunde liegenden Fall war eine Schäferhündin im Jahr 2006 bestandskräftig als gefährlicher Hund im Sinne der Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde eingestuft worden. Nach Beißvorfällen in den Jahren 2006 und 2007 hatte der Antragsteller die Hündin als neuer Halter von seiner Großmutter übernommen. Dabei wurde ihm aufgegeben, die Hündin außerhalb des befriedeten Besitztums... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.10.2009
- L 13 EG 27/09 -

LSG NRW: Partnermonate im Elterngeld sind nicht verfassungswidrig

Verheiratete Mütter gegenüber Alleinerziehenden beim Elterngeld nicht benachteiligt

Dass zusammenlebende Eltern nur dann für 14 Monate Elterngeld erhalten können, wenn jeder der beiden Elternteile mindestens zwei Monate lang Elterngeld bezieht (Partnermonate), ist nicht verfassungswidrig. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine verheiratete Mutter ihre Benachteiligung gegenüber Alleinerziehenden gerügt, weil sie ohne Partnermonate ihres Ehemanns nur 12 Monate Elterngeld, Alleinerziehende dagegen 14 Monate Elterngeld beziehen können. Die Essener Richter folgten der Argumentation der Klägerin nicht: Das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot habe den Gesetzgeber vielmehr... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2009
- S 52 (10) R 191/07 -

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht auch bei nur kurzer Arbeitsphase nach Wiedereingliederung

Wer tatsächlich arbeitet, ist auch als arbeitsfähig einzustufen

Ein Schwerbehinderter, der nach einem Hirninfarkt lange Zeit krank war und anschließend mit einer Wiedereingliederungsmaßnahme ins Erwerbsleben zurückkehrte, hat auch dann einen Rentenanspruch, wenn er nach der Wiedereingliederung lediglich etwa sieben Wochen voll gearbeitet hat. Dies entschied das Sozialgericht Düsseldorf.

Im zugrunde liegenden Fall war der schwerbehinderter Kläger aus Krefeld, aufgrund eines Hirninfarkt eineinhalb Jahre krank. Anschließend kehrte er mittels einer Wiedereingliederungsmaßnahme ins Erwerbsleben zurück. Er arbeitete jedoch nur etwa sieben Wochen bevor eine auf anderen medizinischen Gründen beruhende Erwerbsunfähigkeit eintrat.Das Gericht sah die rentenrechtlichen... Lesen Sie mehr

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22.10.2009
- L 7 AS 525/09 B PKH -

Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe bei Streitwert unter 750,- EUR nicht zulässig

Beschwerdewert des Ausgangsverfahrens liegt unter Rechtsmittelgrenze

Eine eingelegte Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe kann dann als unzulässig abgelehnt werden, wenn der Streitwert unter 750,- € liegt. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.

Einem Hartz-IV-Empfänger, der Elektrizitätskosten in Höhe von 295,98 € nicht gezahlt hatte, drohte der Energie-Lieferant an, den Strom abzustellen. Daraufhin beantragte der Hartz-IV-Empfänger vor dem Sozialgericht im einstweiligen Rechtsschutz, die örtliche ARGE zur Übernahme der Stromkosten zu verpflichten. Gleichzeitig beantragte er Prozesskostenhilfe. Parallel hierzu erwirkte er... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 05.11.2009
- 10 L 3/09 -

Kinderpornografie – Beamter verliert Anspruch auf Ruhegehalt

Mildere Betrachtungsweise für Beamten im Ruhestand nicht angebracht

Einem Polizeibeamten, der wegen Besitzes und Weitergabe kinderpornographischer Schriften verurteilt wurde, kann auch, wenn er sich bereits im Ruhestand befindet, der Beamtenstatus und das damit verbundene Ruhegehalt aberkannt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt.

Der angeschuldigte Polizeibeamte war wegen des Besitzes und der Weitergabe kinderpornographischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung rechtskräftig verurteilt worden. Das Verwaltungsgericht Magdeburg als zuständiges Disziplinargericht hatte festgestellt, dass die vom Beamten begangenen Straftaten ein schweres Dienstvergehen darstellten, welches grundsätzlich... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 23.06.2009
- 22 O 398/08 -

LG Coburg zur Haftung von Eltern und zum Schadensersatzanspruch für Kinder bei einem Busunfall

Vorschriften des BGB zur elterlichen Sorge für ihre Kinder finden im Straßenverkehr keine Anwendung

Bei einem Busunfall, bei dem der Fahrer des verunglückten Busses der Vater eines Kindes ist, das durch den Unfall verletzt wurde, haben Eltern keine beschränkte Haftung gegenüber ihren Kindern. Vorschriften des BGB zu elterlichen Sorge finden im Straßenverkehr keine Anwendung. Dies entschied das Landgericht Coburg.

Im zugrunde liegenden Fall verunglückte ein Omnibus auf schneeglatter Fahrbahn, wobei der 15-jährige Kläger gravierende Verletzungen erlitt. Der Fahrer des verunglückten Busses war der Vater des Klägers. Wegen zweier Wirbelbrüche musste er 3 Wochen im Krankenhaus verbringen und war danach noch wochenlang krank geschrieben. Der Kläger hat seitdem Rückenbeschwerden.Der... Lesen Sie mehr