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alle Urteile, veröffentlicht am 10.06.2013

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 06.06.2013

Text des Liedes "Geschwür am After" auf der CD "Adolf Hitler lebt" erfüllt Tatbestand der Volksverhetzung

Landgericht Osnabrück verurteilt 43-jährigen Meppener wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts zur Geldstrafe

Der Text des Liedes "Geschwür am After" auf der CD "Adolf Hitler lebt" der Band "Gigi und die braunen Stadtmusikanten" erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung, weil der Holocaust geleugnet wird. Dies entschied das Landgericht Osnabrück.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In dem Lied "Geschwür am After" auf der CD "Adolf Hitler lebt" heißt es u.a. "Geschmierte Historikerkommissionen (...) haben die Geschichte auf den neuesten Stand der Lüge gebracht"; zudem ist die Rede von "Massenmord" und von "Bildern von Schienen und vom Eingangstor". Damit habe der 43-jährige Angeklagte aus Meppen zweifelsfrei den Holocaust geleugnet.Der Angeklagte habe wegen des eindeutigen Wortlauts auch nicht davon ausgehen dürfen, dass seine Texte nicht strafbar seien. Trotz des Gutachtens einer Hamburger Rechtsanwältin, die eine Straffreiheit des Textes bestätigt hatte, habe... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Neu-Ulm, Urteil vom 03.11.1998
- 2 C 947/98 -

Betreten des Grundstücks durch eine Katze des Nachbarn ist zu dulden

Kotablagerungen der Katze sind daher hinzunehmen

Aufgrund des nachbarschaftlichen Gemeinschafts­verhältnisses ist das Betreten des Grundstücks durch eine Katze des Nachbarn zu dulden. Dies gilt selbst dann, wenn die Katze durch Kotablagerungen das Grundstück verschmutzt. Dies hat das Amtsgericht Neu-Ulm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hielt sich ein Grundstücksbesitzer drei Katzen. Diese durften frei herumlaufen und streunten daher auch auf dem Nachbargrundstück. Die Nachbarn fühlten sich dadurch belästigt, da durch die Kotablagerungen der Katzen ihr Grundstück verschmutzt wurde. Sie klagten daher auf Unterlassung.Das Amtsgericht Neu-Ulm entschied, dass die Nachbarn... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 08.05.2013
- 7 K 1454/12.WI -

Anfragen über gemeindliche Einnahmen aus dem Betrieb von Windkraftanlagen sind unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten

Gemeindevorstand kann sich nicht auf Datenschutz und Steuergeheimnis berufen

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass der Gemeindevorstand verpflichtet ist, Anfragen eines Gemeindevertreters über die gemeindlichen Einnahmen aus dem Betrieb von Windkraftanlagen unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Gemeindevertreter und Mitglied der CDU- Fraktion, hatte mit Schreiben vom 22. September 2012 den Vorsitzenden der Gemeindevertretung unter anderem um Auskunft über die gemeindlichen Einnahmen aus dem Betrieb von Windkraftanlagen für den Zeitraum 2001-2011 gebeten. Bei der begehrten Auskunft sollte zwischen Pachteinnahmen, Gewerbesteuereinnahmen,... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 11.07.2012
- 472 C 7527/12 -

Mieter darf keine ganzflächige Verglasung des Balkons ohne Zustimmung des Vermieters vornehmen

Bauliche Änderungen der Mietsache bedürfen ausdrücklich der schriftlichen Einwilligung des Vermieters

Ein Vermieter kann im Mietvertrag vereinbaren, dass bauliche Veränderungen an seinem Eigentum nur mit seiner schriftlichen Einwilligung vorgenommen werden können. Es spielt dann auch keine Rolle, ob diese Änderung zu einer Verbesserung der Wohnqualität führt oder optisch nicht störend ist. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Streitfall schloss eine Münchnerin im Jahr 1984 einen Mietvertrag über eine in der Stadt gelegene Wohnung ab. Im Mietvertrag war ausdrücklich vereinbart, dass bauliche oder sonstige Veränderungen am Mietobjekt ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht vorgenommen werden dürfen.Viele Jahre später, nämlich 2006, brachte diese Mieterin... Lesen Sie mehr

Landgericht Bonn, Urteil vom 28.03.2012
- 5 S 205/11 -

Bei Nutzung eines fremden eBay-Accounts liegt nicht zwangsläufig Handeln unter fremden Namen vor

Abwicklung des Kaufvertrags durch Barzahlung und persönlicher Übergabe begründet keine Fehlvorstellung über Käuferidentität

Wer einen fremden eBay-Account nutzt, handelt nicht zwangsläufig unter fremden Namen. Ein Eigengeschäft des Account-Nutzers liegt vor, wenn der Kaufvertrag durch Barzahlung und persönlicher Übergabe des Kaufgegenstands abgewickelt wird. In einem solchen Fall unterliegt der Verkäufer keiner Fehlvorstellung über die Käuferidentität. Dies hat das Landgericht Bonn entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall nutzte ein Mann den eBay-Account seiner Lebensgefährtin zum Kauf eines Motorrads. Der Kaufvertrag wurde wie vereinbart durch Barzahlung und persönlicher Übergabe des Motorrads abgewickelt. Der Account-Nutzer trat später vom Kaufvertrag zurück und verlangte Rückzahlung des Kaufpreises, da das Motorrad mangelbehaftet war. Im Folgenden bestand Streit darüber... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.04.2013
- 4 U 149/12 -

Werbung für "Original Spiruletten mit Gerstengras" und "über 7.000 Vitalstoffe" ist irreführend und unzulässig

Werbeaussage enthält unzulässige nährwertbezogene Angaben

Werbeaussagen, mit denen für "Original Spiruletten mit Gerstengras" in der Weise geworben wird, dass das Produkt "über 7.000 Vitalstoffe" enthält und Gerstengras "das vitalstoffreichste Lebensmittel der Welt" ist, sind irreführend und daher zu unterlassen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Essen.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die in Essen ansässige Beklagte vertreibt über das Internet "Original Spiruletten mit Gerstengras" als Nahrungsergänzungsmittel. Diese bewarb sie u.a. mit den Aussagen, dass das Produkt "über 7.000 Vitalstoffe" enthalte und dass das Gerstengras "das vitalstoffreichste Lebensmittel der Welt" sei. Diese Werbung beanstandete der klagende... Lesen Sie mehr

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 30.11.2012
- 13 S 140/12 -

Unfall auf Tankstellengelände: Fehlende sorgfältige Beobachtung des rückwärtigen Bereichs beim Rückwärtsfahren begründet Haftung wegen Verkehrsunfall

Rückwärtsfahren stellt gefährliches Fahrmanöver dar und erfordert gesteigerte Sorgfaltspflichten

Das Rückwärtsfahren stellt ein gefährliches Fahrmanöver dar und erfordert daher eine hohe Sorgfaltspflicht des Fahrers. Beobachtet er den rückwärtigen Bereich nicht sorgfältig und kommt es dadurch zu einem Auffahrunfall, so haftet er für den entstandenen Schaden. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es zu einem Verkehrsunfall auf einer Tankstelle. Zum Unfall kam es, als die Fahrerin eines PKW rückwärts von der Zapfsäule wegfuhr, um zu wenden und die Tankstelle zu verlassen. Dabei stieß sie ungebremst auf das Fahrzeug eines gerade auf die Tankstelle einfahrenden Autofahrers. Dieser verlangte aufgrund des Unfalls Schadenersatz. Er behauptete, er... Lesen Sie mehr

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 07.02.2013
- 9 Sa 1315/12 -

Kündigung einer seit 26 Jahren beschäftigten Bankangestellten wegen Übersehens eines Fehlers des Arbeitskollegen unzulässig

Bank war trotz schweren Fehlers der Angestellten Abmahnung statt Kündigung zumutbar

Das Hessische Landes­arbeits­gericht hat die Kündigung einer seit 26 Jahren beschäftigten Bankangestellten, die bei ihrer Arbeit einen Fehler eines Kollegen übersehen hatte, für unzulässig erklärt.

Die 48-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits arbeitet seit 1986 bei der beklagten Bank, zuletzt als Sachbearbeiterin im Zahlungsverkehr. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Überprüfung von Überweisungsbelegen und gegebenenfalls deren Korrektur. Am 2. April 2012 prüfte sie 603 Belege innerhalb von weniger als 1,4 Sekunden, 105 Belege innerhalb von 1,5-3 Sekunden... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.02.2013
- 2 K 3274/11 -

Günstigere Berechnung der Klagefrist bei verzögerten Brieflaufzeiten durch Nutzung privater Zustelldienste

Finanzbehörde muss Zugang des Bescheids innerhalb des Drei-Tages-Zeitraums gegebenenfalls nachweisen können

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass in Fällen, in denen die Finanzämter zur Bekanntgabe ihrer Steuerbescheide auch andere Briefzustelldienste nutzen als die Deutschen Post AG, Zweifel an der gesetzlichen Vermutung angebracht sind, wonach der Steuerbescheid dem Empfänger als am dritten Tag nach seiner Aufgabe zur Post bekanntgegeben gilt (so genannte Drei-Tages-Fiktion, § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Die einmonatige Klagefrist beginnt dann erst mit dem vom Empfänger behaupteten späteren Zugangszeitpunkt zu laufen, sofern es der Finanzbehörde nicht gelingt, ihrerseits den Zugang des Bescheids innerhalb des Drei-Tages-Zeitraums nachzuweisen.

Seit Aufhebung des Briefmonopols können sich die Finanzämter zur Bekanntgabe ihrer Steuerbescheide auch anderer Briefzustelldienste als der Deutschen Post AG bedienen. Diese sind jedoch häufig nur regional tätig und übergeben Sendungen an Empfänger außerhalb ihres eigentlichen Zustellbezirks zur Weiterbeförderung an die Deutsche Post AG (so genannte Weiterleitung).... Lesen Sie mehr