alle Urteile, veröffentlicht am 25.06.2013
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2013
- 1 K 4458/11 -
Gemeindeprüfungsanstalt darf für Durchführung einer überörtlichen Prüfung einer Stadt Benutzungsgebühr erheben
Gebührenbescheid zeigt kein grobes Missverhältnis zwischen festgesetzter Gebühr und von der Gemeindeprüfungsanstalt erbrachter Leistung
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Gemeindeprüfungsanstalt für die Durchführung der von der Gemeindeordnung vorgeschriebenen überörtlichen Prüfung einer Stadt grundsätzlich eine Benutzungsgebühr erhoben werden darf.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Gemeindeprüfungsanstalt für die überörtliche Prüfung der Stadt Viersen, die Teil der allgemeinen Aufsicht des Landes ist (vgl. § 105 der Gemeindeordnung NRW), eine Gebühr erhoben. Die Stadt klagte daraufhin gegen die Erhebung des Gebührenbescheids.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies in seiner Entscheidung darauf hin, dass nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Gebührensatzung der Gemeindeprüfungsanstalt für die Durchführung der überörtlichen Prüfung grundsätzlich eine Benutzungsgebühr erhoben werden könne. Die von der Stadt Viersen behaupteten Unzulänglichkeiten der Prüfung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 21.06.2013
- VG 26 L 259.13 -
Berliner Senat muss vorerst staatlichen Zuschuss für Jüdische Gemeinde zahlen
Staatliche Förderung darf wegen eines zu erwartenden Fehlbedarfs der Gemeinde nicht schon im Voraus versagt werden
Das Land Berlin muss der Jüdischen Gemeinde zu Berlin vorerst weiter Zuschüsse auszahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und der Jüdischen Gemeinde zu Berlin steht dieser jährlich ein Zuschuss von etwa 5 Mio. Euro zu, wobei der Zahlbetrag automatisch an Gehaltsveränderungen im öffentlichen Dienst angepasst wird. Aufgrund von Unklarheiten des aktuellen Wirtschaftsplans hatte der Senat die Zahlung eingestellt.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.06.2013
- 5 K 1261/12 -
Aufwendungen für die Fortbildung in einer Pseudowissenschaft können nicht als Werbungskosten zu berücksichtigt werden
Geltend gemachte Kosten sind gemischte Aufwendungen bei denen die private Veranlassung die berufliche Veranlassung deutlich überwiegt
Aufwendungen eines Bankbetriebswirts für die Fortbildung in "Psycho- und Pathophysiognomik" (Versuch, von physiologischen Merkmalen wie Körperbau, Schädelform und Gesichtszügen auf die seelischen Eigenschaften eines Menschen, insbesondere dessen Charakterzüge und/oder Temperament zu schließen) können nicht als Werbungskosten zu berücksichtigt werden. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz.
Der verheiratete und bei einer Bank beschäftigte Kläger des zugrunde liegenden Falls machte in seiner Einkommensteuererklärung für 2009 Kosten für die Fortbildung in "Psycho- und Pathophysiognomik" in Höhe von rund 1.800 Euro (Seminargebühren, Übernachtungskosten, Fahrtkosten usw.) als Werbungskosten geltend. Zur Begründung führte er aus, dass er seit sechs Jahren für die Auswahl der... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 02.01.2012
- 2 Wx 37/10 -
Testamentserrichtung: Notar muss Hinweis auf kostengünstigere Alternative zur Beurkundung geben
Hinweispflicht besteht im Rahmen seiner betreuenden Tätigkeit (§ 24 Abs. 1 BNotO)
Grundsätzlich ist der Notar nicht verpflichtet über seine Kostenpflicht zu informieren. Wird jedoch ein Ratsuchender ungefragt auf die Möglichkeit einer vorsorgenden Rechtspflege hingewiesen, so muss der Notar im Rahmen seiner betreuenden Tätigkeit (§ 24 Abs. 1 BNotO) über eine kostengünstigere Alternative zur Beurkundung aufklären. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hat ein Notar im Zusammenhang mit einer Erbangelegenheit die Ratsuchenden auf die Möglichkeit und Vorteilhaftigkeit der Errichtung eines Testaments hingewiesen. Aufgrund der Beratung beauftragten sie den Notar mit der Anfertigung eines Testaments. Für die Beurkundung des gemeinschaftlichen Testaments stellte der Notar eine Rechnung. Die Ratsuchenden hielten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.09.2004
- I ZR 93/02 -
Werbende dürfen Passanten nicht grenzenlos belästigen
Wettbewerbswidriges Verhalten wegen unzumutbarer Belästigung liegt vor
Werden Passanten an öffentlichen Orten durch einen Werbenden gezielt angesprochen, ohne dass der Werbezweck eindeutig erkennbar ist, liegt eine unzumutbare Belästigung vor. Eine solche Werbemethode ist wettbewerbswidrig und daher unzulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stritten die Deutsche Telekom und Arcor darüber, ob es wettbewerbsrechtlich zulässig sei, Passanten an öffentlichen Orten zur Werbung für Pre-Selection-Verträge gezielt und individuell anzusprechen. Die Telekom war der Meinung, dass ein Wettbewerbsverstoß unter dem Gesichtspunkt des belästigenden Anreißens von Kunden vorliege. Sie klagte daher auf Unterlassung... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013
- 8 AZR 482/12 -
Persönliche Einstellungen, Sympathien oder Haltungen sind nicht als "Weltanschauung" im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu werten
BAG zum Entschädigungs- und Schadensersatzanspruch wegen Benachteiligung aufgrund der Weltanschauung
Wird ein Arbeitnehmer wegen seiner Weltanschauung oder wegen bei ihm vermuteter Weltanschauung benachteiligt, kann dies Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auslösen. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass Indizien vorgetragen und bewiesen werden, die auf die Benachteiligung wegen einer (vermuteten) Weltanschauung hindeuten. Persönliche Einstellungen, Sympathien oder Haltungen sind keine "Weltanschauung". Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hat u.a. an der Pekinger Fremdsprachenuniversität Germanistik studiert. Mitglied einer politischen Partei war und ist sie nicht. Seit 1987 ist sie für die beklagte Rundfunkanstalt als arbeitnehmerähnliche Person in der China-Redaktion beschäftigt, wobei der letzte Honorarrahmenvertrag bis zum 31. Dezember 2010 befristet war. Die Klägerin... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 25.03.2013
- 3 W 178/13 -
Schmähkritik begründet Unterlassungsanspruch der diffamierten Person
Meinungsfreiheit deckt nur sachliche Kritik
Sachliche Kritik ist selbst bei überzogenen oder ausfälligen Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Steht jedoch nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund, so liegt eine unzulässige Schmähkritik vor. Insofern besteht ein Unterlassungsanspruch gegen den Äußernden. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hat ein Zahnarzt die kassenärztliche Vereinigung, in der er selbst Pflichtmitglied war, massiv beleidigt. So handelte sie seiner Meinung nach mit "fortgesetzter krimineller Energie". Er warf ihr "Amts- und Rechtsmissbrauch" sowie seine "systematische Schädigung und Eliminierung" vor. Die Amtsführung der Vereinigung bezeichnete er als "skrupellos". Zudem solle... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.05.2013
- L 6 U 12/12 -
LSG Sachsen-Anhalt zum Unfallversicherungsschutz beim Sturz durch den eigenen Hund
Verabschiedung vom Hund ist unerhebliche und geringfügige Unterbrechung des Arbeitsweges
Ein Hundebesitzer, der morgens vor dem Weg zur Arbeit bei der Verabschiedung von seinem Hund umgestoßen wird und sich dabei verletzt, hat Anspruch auf Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Ein Versicherungsvertreter verließ morgens sein Haus, um mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Er pfiff nach seinem Hund, der angerannt kam und ihn versehentlich umstieß. Die Folge war eine Knieverletzung. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, weil das Verabschieden vom Hund nicht zu dem versicherten Arbeitsweg gehöre.Die dagegen erhobene... Lesen Sie mehr
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23.08.2001
- 2 Z BR 96/01 -
Wohnungseigentumsrecht: Beschränkung des Musizierens auf Zimmerlautstärke durch Hausordnung kommt Verbot gleich
Regelung in der Hausordnung jedoch nicht gleich unwirksam
Beschränkt die Hausordnung einer Wohnungseigentumsanlage das Musizieren auf Zimmerlautstärke, so kommt dies einem Verbot gleich. Die Regelung ist jedoch nicht gleich unwirksam. Besteht die Hausordnung nämlich bereits bei Erwerb des Wohneigentums, so bleibt sie wirksam. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall regelte die Hausordnung einer Wohnungseigentumsanlage unter anderem, dass beim Musizieren in der Wohnung auf keinen Fall die Zimmerlautstärke überschritten werden darf. Aufgrund dieser Regelung verlangte eine Wohnungseigentümerin von ihrer Nachbarin Klavier in Zimmerlautstärke zu spielen. Diese hielt jedoch die Regelung für unwirksam und weigerte sich dem nachzukommen.... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Beschluss vom 21.06.2013
- 5 HK O 19183/09 -
Anträge der Minderheitsaktionäre auf höheren Barabfindung der Hypo Real Estate Holding AG abgewiesen
LG München I erklärt Barabfindung anlässlich des Squeeze out für angemessen
Das Landgericht München I hat die Anträge auf Festsetzung einer höheren Barabfindung als 1,30 Euro je Aktie der Minderheitsaktionäre anlässlich des Squeeze out bei der Hypo Real Estate Holding AG zurückgewiesen.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Hauptversammlung der Hypo Real Estate Holding AG hatte am 5. Oktober 2009 beschlossen, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine Barabfindung von 1,30 Euro je Aktie auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) zu übertragen (Squeeze out). Hiergegen hatten insgesamt 272 Antragsteller Spruchverfahren eingeleitet, um die Angemessenheit... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.05.2013
- 26 U 140/12 -
Nicht erkanntes Darmkarzinom muss kein ärztlicher Behandlungsfehler eines Gynäkologen sein
Gynäkologe haftet nicht für Nicht-Erscheinen der Patientin zum Kontrolltermin nach Überweisung an zuständigen Facharzt
Ein Gynäkologe darf eine Patientin mit Unterleibsschmerzen nach dem Ausschluss eines pathologischen, gynäkologischen Befundes zur weiteren Abklärung an einen Urologen überweisen und muss zunächst keine weitergehenden Untersuchungen veranlassen. Er haftet nicht, wenn die Patientin ihn in der Folgezeit nicht erneut kontaktiert und später aufgrund eines erst ca. 6 Monate nach der gynäkologischen Behandlung diagnostizierten Darmkarzinoms verstirbt. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Fall ließ sich die seinerzeit 50 Jahre alte Patientin aus Lübbecke aufgrund von Unterleibsschmerzen im Oktober 2007 vom beklagten Gynäkologen aus Lübbecke behandeln. Nach der Abklärung gynäkologischer Fragestellungen, die keinen pathologischen Befund ergaben, überwies der Beklagte die Patientin an einen Urologen, der in einem an den Beklagten und den Hausarzt der... Lesen Sie mehr