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alle Urteile, veröffentlicht am 18.01.2016

Amtsgericht München, Urteil vom 06.03.2015
- 243 C 18009/14 -

Arzt ist zur Herausgabe sämtlicher Krankenunterlagen in lesbarer Kopie verpflichtet

Zurück­behaltungs­recht für Unterlagen wegen noch offener Behandlungsrechnung besteht nicht

Der Anspruch auf Herausgabe der Patientenunterlagen in Kopie ist nur erfüllt, wenn der Arzt sämtliche Unterlagen in lesbarer Kopie gegen Kostenerstattung zur Verfügung stellt. Ein Zurück­behaltungs­recht an den Unterlagen wegen einer noch offenen Behandlungsrechnung besteht nicht. Dies entschied das Amtsgericht München.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist eine Krankenkasse mit Sitz in Berlin. Bei ihr versichert ist eine Patientin aus München, die bei der beklagten Zahnärztin in einer Praxis in München Schwabing eine Zahnbehandlung zwischen Dezember 2012 und Januar 2013 hatte.Die versicherte Patientin gab nach der Behandlung gegenüber ihrer Kasse an, dass die Zahnärztin eine Behandlung an ihr vorgenommen habe, die nicht besprochen war und dabei eine Krone zerstört worden sein soll. Sie leide an Schmerzen und einem bitteren Geschmack im Mund. Die Patientin entband die Zahnärztin von ihrer Schweigepflicht und erklärte sich mit der... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Beschluss vom 24.11.2015
- 14 K 1542/15 AO -

Vernichtung von Originalunterlagen durch die Behörde kann zu deren Nachteil gewertet werden

Angebliche Fälschung einer Unterschrift kann ohne Originaldokumente nicht zweifelsfrei widerlegt werden

Kann nicht mehr festgestellt werden, ob eine Unterschrift unter einer Zahlungsanweisung tatsächlich vom Kinder­geld­berechtigten stammt, weil die Familienkasse die Originalunterlagen nach Einscannen zwecks Erstellung einer elektronischen Kindergeldakte vernichtet hat, kann sie sich nicht mehr auf dieses Dokument berufen. Dies entschied das Finanzgericht Münster in einem für Zwecke der Gewährung von Prozesskostenhilfe ergangenen Beschluss.

Im zugrunde liegenden Verfahrens überwies die Familienkasse das für die beiden Kinder der Antragstellerin festgesetzte Kindergeld zunächst auf ein von ihr angegebenes Konto. Im Jahr 2010 ging ein unterschriebenes Formular "Veränderungsanzeige" bei der Familienkasse ein, das Namen, Anschrift und Kindergeldnummer der Antragstellerin sowie die Eintragung enthält, dass das Kindergeld nunmehr... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 05.01.2016
- 1 L 3706/15.TR -

Führerscheinentzug bei einmaligem Kokainkonsum zulässig

Führen von Kraftfahrzeugen ist bei Kokainkonsum aus Gründen der Verkehrssicherheit mit sofortiger Wirkung zu unterbinden

Steht der Konsum von Kokain aufgrund entsprechender Untersuchungen fest, kann bereits der einmalige Konsum zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Dies entschied das Verwaltungsgericht und lehnte damit den auf Gewährung von Eilrechtsschutz gerichteten Antrag eines Fahr­erlaubnis­inhabers gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Fahr­erlaubnis­entziehung ab.

Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens geriet mit seinem Fahrzeug im Mai 2015 in eine Verkehrskontrolle. Ausweislich des Einsatzberichtes stellten die Polizeibeamten Ausfallerscheinungen des Antragstellers fest. Der freiwillig durchgeführte Mashan-Test verlief positiv auf Kokain. Nach dem ärztlichen Untersuchungsbericht vom selben Tag ist unter anderem eine Beeinflussung... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 24.06.2015
- 65 S 148/15 -

Kakerlakenbefall aufgrund von Verschmutzungen rechtfertigt weder fristlose noch ordentliche Kündigung durch Vermieter

Kakerlakenbefall auch bei regelmäßiger Reinigung und Beachtung hygienischer Verhaltensregeln möglich

Ist eine Wohnung derart verschmutzt, dass es zu einem Befall mit Kakerlaken kommt, rechtfertigt dies weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter. Denn auch bei einer regelmäßigen Reinigung und der Beachtung hygienischer Verhaltensregeln kann es insbesondere in Mehrfamilienhäusern zu einem Kakerlakenbefall kommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden den Mietern einer Wohnung im Mai 2014 gekündigt. Hintergrund dessen war, dass die Wohnung teilweise mit menschlichen Exkrementen verschmutzt und unordentlich war. Zudem hatte sich einer der Mitmieter über unangenehme Gerüche aus der Wohnung beschwert. Da die Mieter die Kündigung nicht akzeptierten, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 10.12.2015
- 14 U 915/15 -

Geldzahlungen zwecks Weiterleitung an "Unsterbliche": Angeblicher "Adept" zur Rückzahlung verpflichtet

Rückzahlungspflicht aufgrund Betrugs

Werden Geldzahlungen an einen "Adepten" geleistet, damit dieser das Geld an die sogenannten "Unsterblichen" weiterleitet, so besteht eine Rückzahlungspflicht, wenn der "Adept" die Gelder für sich verwendet. Insofern ist ihm ein Betrug gemäß § 263 StGB vorzuwerfen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall war ein Ehepaar "Meisterschüler" eines angeblichen "Adepten". Um etwas Gutes zu tun und somit auf dem meditativ-spirituellen Weg voranzukommen, gab das Ehepaar von Juli 2007 bis September 2013 jeweils 10 % ihres monatlichen Bruttoeinkommens an den "Adepten". Dieser sollte die Gelder an die sogenannten "Unsterblichen" weiterleiten, damit die Beträge zum... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 18.01.2016
- 3 K 890/15.NW -

Haltung von neun Huskys mit Angebot von Schlittenfahrten und Zughunde-Seminaren im allgemeinen Wohngebiet unzulässig

Gewerbebetrieb im allgemeinen Wohngebiet stellt bau­genehmigungs­pflichtige Nutzungsänderung des Wohngrundstücks dar

Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass einer Hundehalterin aus Eppenbrunn zu Recht die Haltung von mehr als zwei Huskys in einem allgemeinen Wohngebiet untersagt wurde. Nach den Ausführungen des Gerichts handelt es sich bei der im Rahmen des Gewerbebetriebs der Klägerin erfolgenden Hundehaltung von neun Huskys um einen im allgemeinen Wohngebiet unzulässigen störenden Gewerbebetrieb.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist Eigentümerin eines mit einem Wohngebäude und Nebengebäuden bebauten Grundstücks in Eppenbrunn, das in einem allgemeinen Wohngebiet liegt. Darauf hält die Klägerin neun Hunde der Rasse Husky. Seit 2013 betreibt sie auf dem Grundstück auch ein von ihr angemeldetes Gewerbe, das u.a. Husky-Schlittenfahrten und Zughunde-Seminare umfasst. Anfang... Lesen Sie mehr