alle Urteile, veröffentlicht am 13.01.2016
Amtsgericht Köln, Urteil vom 07.09.2015
- 142 C 78/15 -
Einmaliges Eindringen einer Ratte in Hotelzimmer auf Mallorca begründet keinen Reisemangel
Bloße Unannehmlichkeit rechtfertigt keine Reisepreisminderung
Dringt eine Ratte einmalig in ein Hotelzimmer auf Mallorca ein, so stellt dies noch keinen Reisemangel im Sinne von § 651 c BGB dar. Es handelt sich vielmehr um eine bloße Unannehmlichkeit, die keine Minderung des Reisepreises rechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall buchte ein Familienvater für sich und seine Ehefrau sowie seine zwei Kinder eine Reise nach Mallorca im September 2014. Gleich am ersten Abend drang eine Ratte durch die geöffnete Balkontür vom vor dem Hotelzimmer angebrachten Vordach ins Zimmer ein. Diese konnte erst mit Hilfe eines Mitarbeiters vertrieben werden. Die Familie erhielt noch in derselben Nacht ein anderes Zimmer. Dennoch verlangte der Familienvater eine Reisepreisminderung in Höhe von 50 %. Da sich die Reiseveranstalterin weigerte dem nachzukommen, kam der Fall vor Gericht. Das Amtsgericht Köln entschied gegen den Familienvater.... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.11.2015
- L 9 AS 192/14 -
Ergänzende Lernförderung erst bei Versetzungsgefährdung
Schüler mit der Note 3 in Englisch hatte ergänzende Lernförderung beantragt
Ein Hartz IV-Empfänger mit noch befriedigenden Schulleistungen hat keinen Anspruch auf ergänzende Lernförderung. Voraussetzung sei, dass die Förderung erforderlich sei, um die nach den schulischen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Wesentliches Lernziel sei lediglich die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe bzw. ein ausreichendes Leistungsniveau. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.
Ein Schüler der 5. Klasse einer kooperativen Gesamtschule, der mit seinen Eltern und seinem Bruder laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (sog. Hartz-IV) bezieht, beantragte Leistungen für Bildung und Teilhabe in Form der ergänzenden Lernförderung für das Fach Englisch. Seine Fachlehrerin bescheinigte ihm Englisch-Leistungen im schwach befriedigenden Bereich (Note 3).... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2013
- 25 S 7/13 -
Fehlende Ausbildung im Bereich Immobilienverwaltung sowie fehlende berufliche Erfahrung als Wohneigentumsverwalter spricht gegen Wahl eines Verwalterkandidats
Bei zerstrittener Wohnungseigentümergemeinschaft ist Wahl eines neutralen Verwalters geboten
Verfügt ein Verwalterkandidat über keine Ausbildung in der Immobilienverwaltung und fehlen ihm zudem selbstständige berufliche Erfahrungen als Wohneigentumsverwalter, so ist er als ungeeignet anzusehen. Zudem ist bei einer zerstrittenen Wohnungseigentümergemeinschaft die Wahl eines neutralen Verwalters geboten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall war eine Wohnungseigentümergemeinschaft seit langer Zeit tief zerstritten. Während einer Eigentümerversammlung im Juli 2012 wurde gegen den Willen eines Wohnungseigentümers ein neuer Verwalter gewählt. Der Wohnungseigentümer hielt die Wahl für unzulässig, da der Verwalterkandidat eng verbunden mit einem "verfeindeten" Wohnungseigentümer war. Er klagte... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.01.2016
- IV ZR 38/14 -
BGH: Klauseln betreffend Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in Riester-Rentenversicherungsverträgen unwirksam
Klauseln sind intransparent und wecken falsche Erwartungen bei den Versicherungsnehmern
Zwei Klauseln betreffend die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer in Riester-Rentenversicherungsverträgen sind unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der unter anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zwei Teilklauseln in den Bedingungen von Riester-Rentenversicherungsverträgen eines deutschen Versicherungsunternehmens, welche die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer betreffen, für intransparent und deshalb unwirksam erklärt. Damit bleibt es bei dem auf Klage zweier... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 07.12.2015
- 2 Ss (OWi) 290/15) -
Anschließen eines Handys zum Laden während der Fahrt begründet Bußgeld
Verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons
Der Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Oldenburg hat einen Lkw-Fahrer, der während der Fahrt ein Handy zum Laden angeschlossen hat, zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 60,-€ verurteilt.
Der Mann befuhr die A 28 in Oldenburg. Er hielt ein Handy in der Hand, um es zum Laden anzuschließen. Dabei wurde er von der Polizei beobachtet.Das Amtsgericht Oldenburg verurteilte den Mann wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße von 60,-€. Dagegen stellte dieser beim Oberlandesgericht Oldenburg einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde.... Lesen Sie mehr