alle Urteile, veröffentlicht am 06.01.2016
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.09.2015
- 8 U 94/15 -
Wohnungseigentümer können ohne Vorliegen konkreter Störungen kein Hausverbot gegenüber früherer Miteigentümerin aussprechen
Früherer Entzug des Wohneigentums aufgrund unzumutbaren Verhaltens dabei unerheblich
Wurde einer Wohnungseigentümerin wegen unzumutbaren Verhaltens gemäß § 18 WEG das Wohneigentum entzogen, so kann ohne Vorliegen von konkreten Störungen ihr gegenüber kein Hausverbot ausgesprochen werden. Ihr früheres unzumutbares Verhalten spiele in diesem Zusammenhang keine Rolle. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Wohnungseigentümerin aufgrund schwerer Pflichtverletzungen dazu gezwungen ihr Wohneigentum aufzugeben. Nachdem sie dem nachgekommen war, gestattete ihr die neue Eigentümerin ein Verbleib in der Wohnung. Dies hielten die übrigen Wohnungseigentümer für unzulässig. Ihrer Meinung nach dürfe eine frühere Eigentümerin nicht in der Wohnanlage verbleiben, wenn ihr aufgrund unzumutbaren Verhaltens das Wohneigentum entzogen wurde. Sie machten daher gerichtlich gegen die frühere Eigentümerin ein Hausverbot geltend. Das Landgericht Berlin wies die entsprechende Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der klägerischen Wohnungseigentümer.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 09.12.2015
- 3 K 470/15.NW -
Nachbarklage gegen Müllcontainerhaus eines Seniorenwohnheims erfolglos
Kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot oder andere Bauvorschriften
Die Baugenehmigung für ein Müllcontainerhaus, die der Rhein-Pfalz-Kreis dem Betreiber eines Seniorenwohnheims im Rhein-Pfalz-Kreis erteilt hat, verletzt eine Anwohnerin nicht in ihren Rechten. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße entschieden.
Die Klägerin ist Eigentümerin eines im Rhein-Pfalz-Kreis gelegenen Grundstücks. Dieses ist im vorderen Bereich mit einem Wohngebäude bebaut, das über 3 m von der Grundstücksgrenze zum südlich unmittelbar benachbarten Grundstück entfernt ist. Auf diesem betreibt die zum Verfahren beigeladene GmbH ein Seniorenwohnheim mit 63 stationären Pflegeplätzen. Für das Seniorenwohnheim hatte der... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 11.11.2015
- 14 S 4128/15 -
Recht zur fristlosen Kündigung bei Weigerung des Mieters trotz übernommener Pflicht in Vergleich Modernisierungsarbeiten zu dulden
Keine Duldungspflicht bei Verletzung der vermieterseitigen Pflicht zur Stellung einer angemessenen Ersatzunterkunft
Weigert sich ein Wohnungsmieter, die im Rahmen eines Prozessvergleichs übernommene Pflicht Modernisierungsarbeiten zu dulden, so rechtfertigt dies nach erfolgloser Abmahnung die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter. Für den Mieter besteht jedoch dann nicht die Pflicht zur Duldung, wenn der Vermieter seine ebenfalls im Vergleich übernommen Pflicht, eine angemessene Ersatzunterkunft für die Dauer der Modernisierungsarbeiten zur Verfügung zu stellen, verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München I hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurden den Mietern einer völlig veraltet ausgestatten Wohnung Mitte des Jahres 2013 von ihren Vermieter mitgeteilt, dass eine umfangreiche Modernisierung der Wohnung beabsichtigt sei. Die Arbeiten sollten zwischen 12 und 14 Wochen andauern. Die Mieter weigerten sich nachfolgend die Modernisierungsmaßnahmen zu dulden. Im anschließenden Gerichtsverfahren... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 24.11.2015
- 5 RBs 34/15 -
Keine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrsschild "Ende der Autobahn"
Zum Verkehrsschild "Ende der Autobahn" (Zeichen 330.2 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO)
Das Verkehrsschild "Ende der Autobahn" (Zeichen 330.2 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung) zeigt lediglich an, dass die besonderen Regeln für die Autobahn nicht mehr gelten. Es ordnet keine Geschwindigkeitsbeschränkung an. Dies hat das OLG Hamm entschieden.
Der 1957 geborene Betroffene aus Essen fuhr im Mai 2014 mit seinem Pkw von der BAB 52 kommend auf der Norbertstraße in Essen in Fahrtrichtung Essen-Haarzopf. Er sah und passierte das Verkehrsschild "Ende der Autobahn" (Zeichen 330.2 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO). In Höhe eines Fußweges ergab eine Geschwindigkeitskontrollmessung, dass der Betroffene 76 km/h schnell fuhr. Nach Auffassung... Lesen Sie mehr