alle Urteile, veröffentlicht am 03.05.2016
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.04.2016
- L 1 AL 84/14 -
Berufsausbildungsbeihilfe bei dualem Studium möglich
Betriebliche Ausbildung muss teilweise bereits vor Einschreibung zum Studium erfolgt sein
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass gegenüber der Bundesagentur für Arbeit bestehen ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe bestehen kann, wenn ein Teil der betrieblichen Berufsausbildung bereits vor der Einschreibung als Studierender eines dualen Studiums durchgeführt wird.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens hatte einen Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung zur Winzerin abgeschlossen. Danach sollte sie zunächst sechzehn Monate in einem Winzerbetrieb ausgebildet werden. Der Rest der Ausbildung sollte im Rahmen eines dualen Studiums Weinbau und Oenologie (Bachelor of Science) an der Hochschule Ludwigshafen/Rhein in kurzen Praxisabschnitten im Betrieb durchgeführt werden. Zum dualen Studium war die Klägerin bereits vorläufig zugelassen worden, als Studentin konnte sie sich aber erst nach Abschluss der sechzehnmonatigen Praxisphase einschreiben. Da sie trotz ihres Einkommens aus der Ausbildungsvergütung... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 12.04.2016
- L 3 U 171/13 -
Bissverletzungen bei Hundebetreuung ist kein gesetzlich versicherter Arbeitsunfall
Bloßes Betreuen eines Hundes ist üblicherweise keine Tätigkeit eines abhängig Beschäftigten
Wer den Hund eines Bekannten betreut, wird regelmäßig nicht wie ein Beschäftigter tätig und ist entsprechend nicht gesetzlich unfallversichert. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall bat ein Mann eine langjährige Bekannte, während seines mehrwöchigen Urlaubs seinen Hund zu betreuen. Die Frau - früher selbst Hundebesitzerin - sollte den Hund füttern, ausführen und durfte ihn mit zu sich nach Hause nehmen. Während sie mit ihm bei sich zu Hause spielte, sprang das Tier plötzlich auf und biss ihr in Gesicht und Hals. Sie wurde hierbei schwer verletzt.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Bad Segeberg, Urteil vom 13.04.2015
- 17 C 230/14 -
Werkvertrag über Renovierung einer Treppe kann wirksam widerrufen werden
Verbraucher steht Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung zu
Beauftragt ein Verbraucher in seiner Wohnung eine Handwerksfirma mit einer Treppenrenovierung, so kann er den Werkvertrag mit der Firma wirksam widerrufen. Der Verbraucher kann in diesem Fall die geleistete Anzahlung zurückverlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bad Segeberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2014 vereinbarte eine Verbraucherin mit einem Mitarbeiter einer Handwerksfirma in ihrer Wohnung die Renovierung einer in ihrem Wohnhaus befindlichen Treppe. Die Renovierung sollte im Januar 2015 stattfinden. Dazu sollten unter anderem individuell nach Maß hergestellte, nicht vorgefertigte Teile verwendet werden. Die Verbraucherin... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 22.04.2016
- 5 K 56/16.KO -
Bewerber mit Behinderung hat nach Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens keinen Anspruch auf Schadensersatz
Gesetzliche Voraussetzungen für Gewährung des Schadensersatzanspruchs nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht gegeben
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Bewerber mit einer Schwerbehinderung dann keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen wegen Nicht-Berücksichtigung bei einem Bewerbungsverfahren hat, wenn das Stellenbesetzungsverfahren wegen Umbesetzung der Stelle mit einem internen Mitarbeiter vorzeitig abgebrochen wird.
Der zum Kreis der schwerbehinderten Personen gehörende Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war als Beamter außerhalb von Rheinland-Pfalz tätig. Im Jahr 2015 bewarb er sich – neben anderen – um eine von einer rheinland-pfälzischen Behörde ausgeschriebene Stelle. Darüber hinaus teilte ein Beamter, der bereits bei einer anderen Verwaltungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz auf einer... Lesen Sie mehr
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 23.11.2015
- 16 Sa 494/15 -
Umkleidezeit eines Mitarbeiters eines Müllheizkraftwerks kann zur Arbeitszeit zählen
Zurücklegen des Weges zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in stark verschmutzter Arbeitskleidung nicht zumutbar
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Mitarbeiter eines Müllheizkraftwerks verlangen kann, dass ihm die Zeiten, die für das An- und Ausziehen der Arbeitskleidung auf dem Werksgelände und den Weg zwischen Umkleidestelle und Arbeitsplatz anfallen, als Arbeitszeit vergütet werden.
Nach der Rechtsprechung im Arbeitsrecht gehören Umkleidezeiten zu der Arbeitszeit, wenn das Tragen von Arbeitskleidung Pflicht ist und diese erst im Betrieb angelegt werden darf. Damit ist diese Zeit zu bezahlen. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass auch ein Arbeitgeber zahlen muss, der nicht vorgeschrieben hatte, die betriebliche Umkleidestelle zu nutzen. Dies... Lesen Sie mehr