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alle Urteile, veröffentlicht am 07.07.2016

Finanzgericht Köln, Urteil vom 13.04.2016
- 9 K 667/14 -

Umsatzsteuer: FG zur Ermittlung der Kleinunternehmergrenze

Erleichterung für Gebrauchtwagenhändler

Liegt der Differenzbetrag zwischen Verkaufs- und Einkaufspreisen im Jahr nicht über der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro, dann wird von Gebrauchtwagenhändlern keine Umsatzsteuer erhoben. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

Im hier zugrundeliegenden Fall hatte ein Gebrauchtwagenhändler geklagt, der in den Jahren 2009 und 2010 jeweils Umsätze in Höhe von ca. 25.000 Euro erzielt hatte. Da er seine Fahrzeuge von Privatpersonen ohne Umsatzsteuer ankaufte, hätte er ohnehin nur die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreisen der Umsatzsteuer unterwerfen müssen (Differenzbesteuerung nach § 25 a UStG). Da diese Differenzbeträge aber in beiden Jahren unter der Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro lagen, wollte er gar keine Umsatzsteuer abführen. Nach § 19 UStG wird von Kleinunternehmern, deren Gesamtumsatz im Vorjahr nicht über 17.500 Euro lag und im laufenden Jahr 50.000... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.04.2016
- 3 UF 262/15 -

Geschiedener muslimischer Ehefrau steht "Abendgabe" auch ohne "talaq" zu

Einschränkung des islamischen Rechts nicht mit deutschen Recht vereinbar

Der Ehemann schuldet der muslimischen Ehefrau die in einem islamisch-sunnitischen Ehevertrag für den Fall der Ehescheidung zugunsten der Ehefrau vereinbarte Abendgabe auch dann, wenn die Ehefrau die Scheidung beantragt und dieser kein "talaq" (Scheidungsverstoßung) des Ehemanns zugrunde liegt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm bekanntgeben und damit die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt.

Im vorliegenden Rechtsstreit lebt der heute 31 Jahre alte Antragsgegner, deutscher Staatsbürger libanesischer Abstammung, seit Mitte der 1980er Jahre in Deutschland. Im Jahre 2005 arrangierten die Eltern der Beteiligten seine Ehe mit der heute 27 Jahre alten Antragstellerin, einer seinerzeit im Libanon lebenden Libanesin. Zum Zwecke der Eheschließung flog der Antragsgegner in den Libanon.... Lesen Sie mehr

Thüringer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 06.07.2016
- VerfGH 38/15 -

Organklage der AfD erfolgreich

Veröffentlichte Medieninformation gleicht einem "Boykottaufruf"

Eine auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz veröffentlichte Medieninformation verletzt die Rechte des thüringischen Landesverbands der AfD auf Chancengleichheit im Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz und ist deshalb von der Homepage zu entfernen. Dies hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschieden.

Im hier zu entscheidenden Fall wurde am 20. Oktober 2015 auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz unter der Überschrift "Keine Debatte um Sorgen, sondern Schüren von Hass" die Medieninformation Nr. 70/2015 veröffentlicht, die sich mit der für den nächsten Tag durch die AfD unter dem Motto "Asylkrise beenden! Grenzen... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.06.2016
- BVerwG 2 C 17.14 -

Keine Kindererziehungszuschläge bei der beamtenrechtlichen Mindestversorgung

Mindestversorgung deutlich höher als Ruhegehalt einschließlich Kindererziehungszuschlag

Es verstößt weder gegen Bundesrecht noch gegen Unionsrecht, dass vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten Beamten über die ihnen zustehende Mindestversorgung (§ 14 Abs. 4 BeamtVG) hinaus keine kinderbezogenen Leistungen - hier Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschläge (§§ 50 a ff. BeamtVG) - gewährt werden. Dies gilt auch für die Zeit vor der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung im Jahr 2009. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Im vorliegenden Fall macht die Klägerin, eine 1973 geborene und 2008 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzte Bundesbeamtin, zusätzlich zur Mindestversorgung einen Anspruch auf kinderbezogene Leistungen geltend. Sie ist damit in den Vorinstanzen erfolglos geblieben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zur Klärung dieser Frage die Revision zugelassen.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.07.2016
- I ZR 30/15 -

BGH: Per E-Mail abgeschlossener Maklervertrag ist ein Fernabsatzgeschäft und der Kunde hat ein Widerrufsrecht

BGH zum Widerrufsrecht von Verbrauchern bei im Fernabsatz geschlossenen Immobilien-Maklerverträgen

Ein per E-Mail geschlossener Grundstücks­maklervertrag ist ein Fernabsatzgeschäft im Sinne von § 312 b BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung (= BGB aF) und kann vom Maklerkunden innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Der Beklagte wird auf Zahlung einer Maklerprovision in Anspruch genommen. Die Immobilienmaklerin bewarb im April 2013 in einem Internetportal ein Hausgrundstück. Der Beklagte bekundete per E-Mail sein Interesse an dem Objekt. Die Immobilienmaklerin übersandte ihm darauf als PDF-Datei ein Exposé, in dem eine vom Käufer zu zahlende Maklerprovision von 6,25 % des Kaufpreises ausgewiesen... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.07.2016
- I ZR 68/15 -

BGH: Per Telefon geschlossener Grundstücks­makler­vertrag als widerrufliches Fernabsatzgeschäft im Sinne von § 312 b BGB aF

Maklerkunde hat bei per Telefon geschlossenen Maklervertrag ein Widerrufsrecht

Ein per Telefon geschlossener Grundstücks­makler­vertrag ist ein Fernabsatzgeschäft im Sinne von § 312 b BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung (= BGB aF) und kann vom Maklerkunden innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Klägerin, eine Immobilienmaklerin, bewarb im Jahr 2013 im Internet ein Grundstück. Auf die Anfrage des Beklagten übersandte sie ihm per E-Mail ein Exposé, in dem eine vom Käufer zu zahlende Maklerprovision von 3,57 % des Kaufpreises ausgewiesen war. Eine Widerrufsbelehrung fand sich in dem Exposé nicht. Der Beklagte bestätigte per E-Mail den Eingang des Exposés und vereinbarte mit... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.07.2016
- BVerwG 3 C 23.15 -

Bei gewerbsmäßigen Tiertransporten müssen geltende Vorschriften beachtet werden

Vermittlungen herrenloser Hunde aus dem Ausland unterliegen den Vorschriften für gewerbsmäßige Tiertransporte

Tierschutzvereine müssen bei der Vermittlung herrenloser Hunde aus dem Ausland die für gewerbsmäßige Tiertransporte geltenden Vorschriften beachten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Der Tierschutzverein hat sich meiner seiner Klage dagegen gewehrt, dass die europarechtlichen Bestimmungen über den Schutz von Tieren beim Transport und die tierseuchenrechtliche Anzeigepflicht nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV) auf die von ihm organisierte Vermittlung von herrenlosen Hunden aus dem europäischen Ausland angewandt werden. Der Verein transportiert... Lesen Sie mehr