alle Urteile, veröffentlicht am 17.08.2016
Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 11.02.2016
- S 20 AS 4798/14 -
Hartz IV: Leistungsbezieher muss Schönheitsreparaturen selbst durchführen
Durchführung von Renovierungsmaßnahmen stellt auch für weibliche Leistungsempfänger keine unzumutbare Arbeit dar
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass Schönheitsreparaturen auch von Leistungsberechtigten grundsätzlich selbst - ggf. unter Zuhilfenahme von Nachbarn und Verwandten - vorzunehmen sind. Auch für weibliche Leistungsberechtigte, stellen die vorzunehmenden Renovierungsmaßnahmen keine unzumutbaren Arbeiten dar.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls beauftragte ein Unternehmen zur Durchführung der Auszugsrenovierung. Im Anschluss hieran beantragte sie bei dem beklagten Jobcenter die Übernahme dieser Kosten, mit dem Hinweis darauf, dass sie zur Tragung der Schönheitsreparaturen mietvertraglich verpflichtet sei. Auch sei ihr eine Selbstvornahme als Frau und handwerklicher Laie nicht zuzumuten.Widerspruchsverfahren und Klage blieben ohne Erfolg. Das Sozialgericht Stuttgart entschied, dass Schönheitsreparaturen grundsätzlich vom Leistungsberechtigten selbst - ggf. unter Zuhilfenahme von Nachbarn und Verwandten - vorzunehmen sind.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 17.06.2016
- 3 UF 47/15 -
Ehepartner ist im Zugewinnausgleichsverfahren zur Aufklärung eines Irrtums über tatsächliche Eigentumsverhältnisse verpflichtet
Bewusst unterlassene Aufklärung kann zu wirtschaftlich erheblicher Benachteiligung des Ehepartners führen
Nehmen beide Ehegatten in einem aus Anlass ihrer Scheidung durchgeführten Zugewinnausgleichsverfahren zunächst irrtümlich an, dass ein von ihnen auf einem Erbbaugrundstück gemeinsam errichtetes Haus in ihrem hälftigen Miteigentum steht, kann der tatsächlich allein erbbauberechtigte Ehegatten den anderen über die Tatsache seines Alleineigentums aufzuklären haben, wenn er während des Verfahrens von diesem Irrtum erfährt. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Ahaus ab.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die beteiligten Eheleute aus einer Gemeinde im Kreis Borken schlossen im Jahre 1999 die Ehe. Der heute 45 Jahre alte Ehemann war Inhaber eines Erbbaurechts an einem örtlichen Grundstück, auf dem die Ehegatten nach der Heirat gemeinsam ein Einfamilienhaus mit einem heutigen Gesamtwert von ca. 236.000 Euro errichteten. Im Jahre 2012 trennte... Lesen Sie mehr
Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 03.08.2016
- 1 ZKO 288/16 -
Kein Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten wegen Besuches eines Gymnasiums mit bilingualem Schwerpunkt
Thüringer Schulfinanzierungsgesetz knüpft Beförderungs- und Erstattungspflicht allein an angestrebten deutschen Schulabschluss
Das Thüringer Schulfinanzierungsgesetz verpflichtet den Schulträger grundsätzlich nicht dazu, die Beförderungskosten für den Schulweg zu einer entfernteren Schule zu übernehmen, nur weil die Schule einen bestimmten schulischen Schwerpunkt oder ein besonderes schulisches Profil anbietet. Dies entschied das Thüringer Oberverwaltungsgericht und bestätigte damit ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, die in einem Weimarer Ortsteil wohnt, begehrte von der Stadt Weimar die Übernahme von Schülerbeförderungskosten für ihren Sohn, der den bilingualen Zug des Staatlichen Humboldt-Gymnasiums in Weimar besucht, um dort neben dem deutschen Abitur das französische Baccalauréat (sogenanntes AbiBac) zu erwerben. Die Stadt Weimar lehnte die Übernahme... Lesen Sie mehr
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Landgericht Hamburg, Urteil vom 31.05.2016
- 316 S 81/15 -
Missverhältnis zwischen ortsüblicher Marktmiete und tatsächlicher Miete um mehr als 50 % führt insoweit zur Unwirksamkeit des Wohnungsmietvertrags
Unwirksamkeit aufgrund Wuchers im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB
Weicht die laut Mietvertrag geschuldete Miete um mehr als 50 % von der ortsüblichen Marktmiete ab, führt dies insoweit zur Unwirksamkeit des Mietvertrags aufgrund Wuchers gemäß § 138 Abs. 2 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verklagte ein Jobcenter die Vermieter mehrerer Wohnungen auf Rückzahlung überbezahlter Mieten. Denn nach Ansicht des Jobcenters seien die Mieten deutlich überhöht gewesen.Das Amtsgericht Hamburg-Altona gab der Klage statt. Den Mietern der Wohnungen habe gemäß § 812 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Rückzahlung zugestanden, da die entsprechenden... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.08.2016
- 6 B 10500/16.OVG -
Gefrierzellentherapie in "Villa Medica" unter strengen Auflagen vorläufig weiter zulässig
Chefarzt ist künftig zu wesentlich umfangreicherer Aufklärung seiner Patienten verpflichtet
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die vom Chefarzt der "Villa Medica" in Edenkoben praktizierte Behandlung von Menschen mit tiefgefrorenen Frischzellen (sogenannte Gefrierzellentherapie) vorläufig weiter angewendet werden darf - jedoch nur unter zusätzlichen strengen Auflagen. Der Chefarzt ist insbesondere zu einer wesentlich umfangreicheren Aufklärung seiner Patienten verpflichtet.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Antragsteller, Chefarzt der "Villa Medica" in Edenkoben, ist spezialisiert auf die Behandlung von Menschen mit Zellen tierischen Ursprungs, die aus Schafsföten gewonnen werden (sogenannte Frischzellentherapie). Diese werden den Patienten mit der Absicht injiziert, eine revitalisierende Wirkung zu erzielen. Seit einiger Zeit verwendet... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Bonn, Urteil vom 01.03.2016
- 106 C 269/15 -
Überlassung eines demokratisch legitimierten Stadtratsmandats an nicht gewählten Dritten gegen Erhalt der monatlichen Mandatsbezüge sittenwidrig
"Verkäufer" steht kein Anspruch auf monatliche Zuwendung gegen Dritten zu
Überlässt ein gewählter Stadtrat sein demokratisch legitimiertes Mandat einem nicht gewählten Dritten und erhält er im Gegenzug die monatlichen Mandatsbezüge, so ist dies gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig. Aufgrund dessen steht dem Mandats-"Verkäufer" kein Anspruch auf die monatliche Zuwendung gegen den Dritten zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bonn hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde das Mitglied einer Partei im Mai 2014 in den Rat der Stadt Bonn gewählt. Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses vereinbarte er jedoch mit einem jüngeren Parteimitglied, dass er sein Mandat an dem nicht gewählten Jüngeren abgibt. Im Gegenzug sollte er eine monatliche Zuwendung in Höhe von 560,00 EUR erhalten, die der Höhe der monatlichen Mandatsbezüge... Lesen Sie mehr