alle Urteile, veröffentlicht am 05.08.2016
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.08.2016
- 1 Ws 57/16 (25/16) -
Erneuter Antrag auf Strafanklage gegen Schiffsarzt der "Gorch Fock" im Fall Jenny B. zurückgewiesen
Anhaltspunkte für Vorwurf des Totschlags gegen Schiffsarzt nicht ausreichend
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass es gegen den Schiffsarzt des Segelschulschiffs der Marine "Gorch Fock" nach wie vor kein gerichtliches Strafverfahren wegen des Todes der im Jahr 2008 verunglückten Offizieranwärterin Jenny B. geben wird. Nachdem bereits im Jahre 2012 die Einleitung eines strafgerichtlichen Verfahrens abgelehnt worden war, wies der I. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts den weiteren strafrechtlichen Klageerzwingungsantrag der Eltern von Jenny B. gegen den Schiffsarzt der "Gorch Fock" wegen des Vorwurfs des Totschlags, der Urkundenunterdrückung und des Prozessbetrugs zurück.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die damals 18-jährige Offizieranwärterin Jenny B. ging Anfang September 2008 über Bord des Segelschulschiffs "Gorch Fock". Sie trug keine Rettungsweste. Ihre Leiche wurde Tage später in der Nordsee treibend gefunden. Die Ursache des Überbordgehens von Jenny B. ist ungeklärt. Die Eltern werfen dem Schiffsarzt vor, dass er ihre Tochter in Kenntnis ihrer Unterleibsschmerzen und ihrer Neigung, häufig kurzzeitig einzuschlafen, pflichtwidrig nicht vom Dienst ausgeschlossen habe und dies für das Überbordgehen ursächlich gewesen sei. Außerdem habe er Teile aus der Krankenakte entfernt und im Rahmen eines... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 10.06.2016
- 22 O 688/15 -
Kein Anspruch auf Schadensersatz für Steinschlagschäden bei vorhandenen Warnschildern und ausreichend häufiger Straßenkontrolle
LG Coburg zum Umfang der Verkerssicherungspflicht bei Straßen mit Steinschlag
Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass im Rahmen der Vorsorge gegen eine Steinschlaggefahr die fraglichen Straßen fortlaufend zu beobachten. Weitere Maßnahmen sind jedoch nur dann erforderlich, wenn mit einer Gefährdung durch Steinschlag als naheliegend zu rechnen ist. Das Gericht wies daher die Klage eines Fahrzeughalters auf Schadensersatz wegen einer behaupteten Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht ab. Die engmaschigen Kontrollen der von Steinschlägen betroffenen und mit einem entsprechenden Warnschild versehenen Strecke durch einen Straßenwärter waren nach der Auffassung des Landgerichts ausreichend.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls machte nach der Beschädigung seines Pkw durch einen Steinschlag Schadensersatzansprüche aus einer behaupteten Amtspflichtverletzung gegen den Freistaat Bayern geltend. Die Ehefrau des Klägers hatte zuvor mit dem Fahrzeug eine durch die Fränkische Schweiz bzw. das Fränkische Jura verlaufende Staatsstraße befahren, die mit dem Warnschild "Steinschlaggefahr"... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.06.2016
- 1 BvR 3487/14 -
Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich hinzunehmen
Verbot zur Äußerung unstreitig wahrer Tatsachen würde Meinungsfreiheit einschränken
Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Verurteilung stattgegeben, mit der dem Beschwerdeführer die Behauptung wahrer Tatsachen über einen drei Jahre zurückliegenden Rechtsstreit auf Internet-Portalen untersagt worden war. Die Fachgerichte haben die Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit nicht hinreichend gewürdigt. Die Schwelle zur Persönlichkeitsrechtsverletzung wird bei der Mitteilung wahrer Tatsachen über die Sozialsphäre regelmäßig erst überschritten, wo sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens führte mit dem Kläger des Ausgangsverfahrens einen Rechtsstreit um Rückzahlungsansprüche aus einem gewerblichen Mietverhältnis. Der Kläger verpflichtete sich in einem Vergleich zur Zahlung von 1.100 Euro an den Beschwerdeführer. Nachdem der Beschwerdeführer das Ratenzahlungsangebot des Klägers abgelehnt hatte, erfolgte die vollständige... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom 20.04.2016
- 65 S 424/15 -
Ernsthafte konkrete Absicht des Vermieters zum Aufstellen eines Baugerüstes kann Besitzstörung und somit Unterlassungsanspruch begründen
Keine Besitzstörung des Mieters aufgrund Baugerüstes am Nachbarhaus
Beabsichtigt ein Vermieter ernsthaft und konkret das Aufstellen eines Baugerüstes, so kann dies für den Mieter eine Besitzstörung im Sinne des § 862 Abs. 1 BGB darstellen und somit ein Unterlassen im Wege des Eilrechtsverfahrens begründen. Dies gilt hingegen dann nicht, wenn das Baugerüst für Modernisierungsarbeiten oder den Neubau von Wohnungen benötigt wird. Eine Besitzstörung ist zudem nicht dadurch gegeben, dass am Nachbarhaus ein Baugerüst steht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung erhielt im Februar und September 2015 Schreiben seines Vermieters, in dem umfangreiche Arbeiten am Haus angekündigt wurden. So sollte die komplette Fassade eingerüstet und saniert, das Dachgeschoß zu Wohnungen ausgebaut sowie das Dach gedämmt werden. Der Mieter war damit nicht einverstanden und machte daher im Wege... Lesen Sie mehr
Landgericht Lüneburg, Urteil vom 02.08.2016
- 5 O 179/13 -
IMRT-Strahlentherapie bei Prostatakarzinom medizinisch notwendig
Kosten der Heilbehandlung sind von privater Krankenversicherung zu erstatten
Das Landgericht Lüneburg hat entschieden, dass die IMRT-Bestrahlung bei der Behandlung von Prostatakarzinomen als medizinisch notwendig anzusehen ist und Kosten der Heilbehandlung dementsprechend von der privaten Krankenversicherung zu erstatten sind.
Das Landgericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass die IMRT-Bestrahlung wesentlich weniger belastend als die konventionelle 3-D-Bestrahlung sei und nach den Ausführungen des Sachverständigen als wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode anzusehen sei, die geeignet ist, eine Krankheit zu heilen bzw. zu lindern.Das Landgericht Lüneburg hat entschieden, dass die IMRT-Bestrahlung... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 25.11.2015
- 5 U 779/15 -
Pflichtteilsberechtigter muss Erben Auskunft über auf den Pflichtteil anzurechnende Zuwendungen des Erblassers zu Lebzeiten erteilen
Auskunftspflicht umfasst alle wertbildenden Faktoren, Zeitpunkt der Zuwendung sowie etwaige Anordnungen des Erblassers
Ein Pflichtteilsberechtigter ist verpflichtet dem Erben Auskunft darüber zu erteilen, ob er zu Lebzeiten vom Erblasser auf den Pflichtteil anzurechnende Zuwendungen erhalten hat. Die Auskunftspflicht umfasst alle wertbildenden Faktoren, den Zeitpunkt der Zuwendungen und etwaige Anordnungen des Erblassers. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Tod seiner Mutter im Mai 2013 machte der Sohn der Erblasserin seinen Pflichtteil gegenüber dem Erben, dem Ehemann der Erblasserin geltend. Im Rahmen der anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzung meinte der Erbe, der Sohn müsse sich die zu Lebzeiten von seiner Mutter erhaltenen Zuwendungen auf sein Pflichtteil anrechnen lassen.... Lesen Sie mehr