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alle Urteile, veröffentlicht am 21.03.2023

Landgericht Berlin, Urteil vom 09.12.2022
- 66 S 108/22 -

Berücksichtigung eines wohnwertmindernden Merkmals trotz verweigerter Modernisierung

Bei Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist tatsächlicher Zustand der Wohnung maßgeblich

Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kommt es auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung an. Ein wohnwertminderndes Merkmal wird also auch dann berücksichtigt, wenn der Mieter eine frühere Modernisierung abgelehnt hat. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Vermieter in Berlin im Mai 2021 die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Der Mieter hielt den Anspruch für nicht gegeben und verwies auf den fehlenden Fliesenspiegel im Badezimmer. Seiner Meinung nach begründe dies ein wohnwertminderndes Merkmal. Der Vermieter meinte, der Mieter könne sich darauf nicht berufen, da er eine beabsichtigte Modernisierung des Bades abgelegt hatte.Das Landgericht Berlin entschied, dass das wohnwertmindernde Merkmal zu berücksichtigen sei. Dass der Mieter eine entsprechende Modernisierung abgelehnt hatte, sei unerheblich, da es bei der Erhöhung der Miete... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 09.03.2023
- B 9 SB 1/22 R und B 9 SB 8/21 R -

BSG erleichtert Gehbehinderten Zugang zu Behinderten­park­plätzen

Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich

Dass Bundessozialgericht hat entschieden, dass für die Zuerkennung des Merkzeichens aG und damit die Nutzung von Behinderten­park­plätzen die Gehfähigkeit im öffentlichen Verkehrsraum maßgeblich ist. Kann der schwerbehinderte Mensch sich dort dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb seines Kraftfahrzeuges bewegen, steht ihm das Merkzeichen aG zu (wenn auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind).

Im zuerst verhandelten Fall leidet der Kläger unter anderem an einer fortschreitenden Muskelschwunderkrankung mit Verlust von Gang- und Standstabilität. Zwar ist ihm das Gehen auf einem Krankenhausflur möglich. Eine freie Gehfähigkeit ohne Selbstverletzungsgefahr im öffentlichen Verkehrsraum mit Bordsteinkanten, abfallenden oder ansteigenden Wegen und Bodenunebenheiten besteht aber nicht mehr. ... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 09.03.2023
- 3 C 15.21 -

Pflicht zur Angabe von Gewicht und Stückzahl bei vorverpackten Süßwaren

Pflicht zur Stückzahl-Angabe auch bei nochmals kleinteilig verpackten Süßwaren

Auf der zum Verkauf bestimmten Verpackung eines Lebensmittels, in der sich mehrere Einzelpackungen befinden, müssen nach der EU-Lebensmitte­linformations­verordnung (LMIV) auch dann sowohl das Füllgewicht als auch die Anzahl der enthaltenen Einzelpackungen angegeben werden, wenn es sich bei den Einzelpackungen um kleinteilige Einzelstücke - wie etwa einzeln umwickelte Bonbons - handelt. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Die Klägerin bringt die von ihr hergestellten Bonbons und Schokoladen-Spezialitäten unter anderem in Beuteln in den Verkehr, in denen sich mehrere einzeln mit Bonbonpapier umwickelte oder auf ähnliche Weise umhüllte Stücke befinden. Bei einer amtlichen Kontrolle stellte das Landesamt für Mess- und Eichwesen des beklagten Landes Rheinland-Pfalz fest, dass auf mehreren der auf diese... Lesen Sie mehr