wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

alle Urteile, veröffentlicht am 11.07.2024

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 24.06.2024
- 1 L 681/24 -

Telekom muss Leerrohre für Konkurrenz öffnen

VG Köln bestätigt Entscheidung der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur hat die Telekom Deutschland GmbH rechtmäßig dazu verpflichtet, der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH antragsgemäß Zugang zu Leerrohren des öffentlich geförderten Tele­kommunikations­netzes auf zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach zu gewähren. Für die Unterbreitung oder "Projektierung" dieses Angebots darf die Telekom kein unabhängig von der tatsächlichen Zugangsgewährung fälliges Entgelt verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln nach summarischer Prüfung entschieden.

Nach dem Telekommunikationsgesetz müssen Betreiber öffentlich geförderter Glasfasernetze anderen Telekommunikationsunternehmen offenen Netzzugang gewähren, sodass diese über das Netz eigene Endkunden versorgen können. Kommt innerhalb von zwei Monaten ab Eingang des Antrags auf offenen Netzzugang beim Betreiber des öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzes keine Vereinbarung über den Netzzugang zustande, kann das netzzugangsbegehrende Unternehmen bei der Bundesnetzagentur als Streitbeilegungsstelle eine verbindliche Entscheidung beantragen. Die Bundesnetzagentur hat in einem solchen Streitbeilegungsverfahren zwischen der Telekom Deutschland... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2024
- V ZR 141/23 -

Klage auf Zustimmung zum Verkauf des Wohneigentums ist stets gegen die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft zu richten

Unerheblich ist Regelung in Gemeinschafts­ordnung zur Zustimmungspflicht der Wohnungseigentümer

Die Klage auf Zustimmung zum Verkauf von Wohneigentum ist nach Inkrafttreten des neuen Wohneigentumsrechts im Dezember 2020 stets gegen die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft zu richten. Dabei ist unerheblich, ob die Gemeinschafts­ordnung die Zustimmungspflicht der Wohnungseigentümer regelt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft im Rhein-Main-Gebiet wollte einer der Wohnungseigentümerinnen im November 2021 ihre Wohnung verkaufen. Die andere Wohnungseigentümerin verweigerte dazu aber ihre Zustimmung. Nach der Teilungsordnung aus dem Jahr 2001 bedurfte der Verkauf des Wohneigentums der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 05.07.2024
- 8 A 3194/21 -

Kein Anspruch auf Ausnahmegenehmigung für Niqab am Steuer

Klage teilweise stattgegeben

Eine muslimische Glaubensangehörige aus Neuss, die aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie mit einem Gesichtsschleier in Form eines Niqab bedecken möchte, hat keinen Anspruch auf Befreiung vom Verhüllungsverbot am Steuer. Die Bezirksregierung Düsseldorf muss aber über ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erneut entscheiden. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden und der Berufung der Klägerin gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf teilweise stattgegeben.

Die Neusserin wollte beim Autofahren ihren sogenannten Niqab tragen. Die Muslima hatte religiöse Gründe angeführt. Sie wollte eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot am Steuer erwirken. Die Bezirksregierung Düsseldorf wollte das nicht zulassen. Dagegen hatte die Frau geklagt, zuerst vor dem VG Düsseldorf. Nachdem das die Klage abgewiesen hatte, wandte sich die Frau an die das... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.07.2024
- VIII ZR 184/23 -

Aufrechnung mit verjährten Schadens­ersatz­forderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen Kautions­rückzahlungs­anspruch

Vermieter dürfen mit verjährten Schadens­ersatz­forderungen aufrechnen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Aufrechnung des Vermieters mit verjährten Schadens­ersatz­forderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Kautions­rückzahlungs­anspruch des Mieters im Rahmen der Kautionsabrechnung regelmäßig auch dann möglich ist, wenn der Vermieter die ihm zustehende Ersetzungsbefugnis (Verlangen von Schadensersatz in Geld statt einer Wiederherstellung der beschädigten Sache) nicht in unverjährter Zeit ausgeübt hat.

Die Klägerin begehrt nach Beendigung des Wohnungsmietvertrags und Rückgabe der Wohnung am 8. November 2019 die Rückzahlung der von ihr geleisteten Barkaution in Höhe von rund 780 €. Der beklagte Vermieter rechnete mit Schreiben vom 20. Mai 2020 über die Kaution ab und erklärte die Aufrechnung mit - streitigen - Schadensersatzansprüchen wegen Beschädigung der Mietsache in einer das Kautionsguthaben... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 05.03.2024
- 3 C 243/23 -

Kein Zugang einer mittels Einschreibens mit Rückschein versendeten Betriebs­kosten­abrechnung bei fehlender Abholung der Einschreibesendung

Keine Fingierung des Zugangs der Neben­kosten­abrechnung

Eine mittels Einschreibens mit Rückschein versendete Betriebs­kosten­abrechnung ist dem Mieter nicht zugegangen, wenn er die Sendung bei der Post nicht abholt. Der Zugang kann dann auch nicht fingiert werden. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags über eine Wohnung seit dem Jahr 2023 vor dem Amtsgericht Berlin-Köpenick unter anderem über den rechtzeitigen Zugang der Betriebskostenabrechnung für 2021. Die Vermieterin hatte die Abrechnung im Dezember 2022 mittels Einschreibens mit Rückschein dem Mieter zugesendet. Da der Mieter bei der Zustellung nicht... Lesen Sie mehr