alle Urteile, veröffentlicht am 08.07.2024
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 11.01.2024
- 8 U 24/22 -
Gewerbemieter haftet für durch Laden von 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus auf Holzregel entstandenen Brandschadens
Gefährlichkeit des Ladens von Lithium-Ionen-Akkus allgemein bekannt
Kommt es zu einem Brandschaden, weil ein Gewerbemieter auf einem Holzregal 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus auflädt, so haftet er dafür. Die Gefährlichkeit des Ladevorgangs von Lithium-Ionen-Akkus ist allgemein bekannt. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2019 kam es in Büroräumen in Berlin zu einem Brand. Ursache für den Brand waren sechs 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus, die auf einem Holzregal geladen wurden und dabei in Brand gerieten. Die Vermieterin machte für den Brandschaden die Mieterin verantwortlich. Schließlich klagte deren Versicherung auf Zahlung von Schadensersatz. Das Landgericht Berlin II gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieterin.Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die Mieterin hafte auf Zahlung von Schadensersatz. Sie bzw. der mit dem Ladevorgang... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 15.12.2023
- 2 O 8062/22 -
Keine Rückabwicklung eines Pony-Kaufs wegen Sommerekzem
Zur Frage des Sachmangels eines Ponys bei einer genetische Disposition
Das Landgericht München I hat die Klage der Käuferin einer Ponystute auf Rückabwicklung des Kaufvertrages und Erstattung der Unterstellungskosten gegen die Verkäuferin abgewiesen. Das Oberlandesgericht München hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt.
Im Mai 2021 hatte die spätere Erwerberin des 11 Jahre alten Ponys dieses gemeinsam mit ihrer Tochter bei der Verkäuferin besichtigt und probegeritten. Aufgrund des positiven Eindrucks kaufte sie das Pony und verbrachte es auf ihren Hof. Bereits wenige Tage nach der Übergabe des Ponys wies es an mehreren Stellen Scheuerstellen auf, unter anderem an Mähne, Hals, Bauchnaht, Ohren und Schweifansatz.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.06.2024
- 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23 -
Keine waffenrechtliche Erlaubnis für Mitglieder einer im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen stehenden Partei
AfD-Mitglieder gelten als waffenrechtlich unzuverlässig
Der Umstand, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz eine politische Partei als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen einstuft, führt - unabhängig von deren politischer Ausrichtung - regelmäßig zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit ihrer Mitglieder. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klagen zweier Mitglieder der Partei “Alternative für Deutschland“ (AfD) gegen den Widerruf ihrer Erlaubnisse zum Besitz von Schusswaffen abgewiesen.
Ein Ehepaar hatte geklagt, weil ihm die Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen wegen einer Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland“ (AfD) entzogen wurde.Die Kläger sind damit zugleich verpflichtet, die in ihrem Besitz befindlichen erlaubnispflichtigen Schusswaffen und gleichgestellten Waffenteile (in einem Fall 197, im anderen Fall 27 Stück) und zugehörige... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Köln, Urteil vom 24.07.2032
- 202 C 6/23 -
Eigenmächtige Entnahme nicht fälliger Verwaltervergütung begründet Rückzahlungsanspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft
Vorliegen von Untreue
Vereinnahmt ein Verwalter eine künftige, noch nicht fällige Verwaltervergütung, so begeht er Untreue im Sinne von § 266 StGB. Die Wohnungseigentümergemeinschaft steht in diesem Fall gemäß § 823 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung zu. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Rheinland mit der Arbeit der Verwalterin nicht zufrieden war, beschlossen sie am 24. August 2022 deren Abberufung. Ihr wurde zum 31. August 2022 fristlos gekündigt. Am 30. August 2022 überwies sich die Verwalterin vom Konto der Gemeinschaft einen Betrag in Höhe von fast 26.400 €. Ihrer Meinung nach... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.06.2024
- L 16 KR 14/22 -
UV-Schutzkleidung ist Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und muss nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden
Auch bei Sonnenallergie bleibt der UV-Schutz in der Eigenverantwortung
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung keine UV-Schutzkleidung finanzieren muss, selbst wenn diese wegen einer Sonnenallergie nötig ist.
Geklagt hatte eine 1983 geborene Frau, die im Sommer 2018 eine schwere Sonnenallergie mit erheblichen Entzündungen der Haut (med.: kutaner Lupus erythematodes) entwickelte. Aufgrund der hohen Lichtempfindlichkeit musste sie stationär im Krankenhaus behandelt werden. Dort wurde ihr empfohlen, spezielle Schutzkleidung, einen Hut und Sonnencreme mit min. Lichtschutzfaktor 50+ zu verwenden.... Lesen Sie mehr