alle Urteile, veröffentlicht am 26.09.2007
Verwaltungsgericht Minden, Gerichtsbescheid vom 14.09.2007
- 8 K 570/07 -
Entzug der Waffenbesitzkarte auch nach Verkehrsdelikt möglich
Trunkenheit am Steuer beweist waffenrechtliche Unzuverlässigkeit
Eine Verurteilung wegen fahrlässigen Eingriffs in den Schienenverkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung infolge Trunkenheit ist geeignet, den Widerruf der Waffenbesitzkarten zu rechtfertigen. Dies hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden.
Der Kläger war trotz 2,34 Promille Blutalkohol in Bielefeld-Quelle Auto gefahren, um Pizza zu holen. Dabei umfuhr er die geschlossenen Halbschranken eines Bahnübergangs, so dass es zur Kollision mit einem Zug kam. Nach der strafrechtlichen Verurteilung des Klägers, der im Kreis Gütersloh wohnt, hatte die Kreispolizeibehörde Gütersloh seine Waffenbesitzkarten widerrufen. Der Vorfall zeige die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit des Klägers. Gegen den Widerruf wandte der Kläger ein, man habe ihm zwischenzeitlich seine Fahrerlaubnis wiedererteilt. Daraus folge schon, dass er frei von charakterlichen Mängeln sei, so dass eine Ausnahme vom Regelfall der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit vorliege.... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.06.2007
- VIII R 69/05 -
Hälftiges Abzugsverbot für Aufwendungen im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften ist verfassungsgemäß
Sachliche Rechtfertigung für Verstoß gegen das Nettoprinzip
Das so genannte Halbabzugsverbot, nach dem Aufwendungen, die mit bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen zusammenhängen, nur zur Hälfte als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden können, ist verfassungsgemäß. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Das Urteil betrifft einen Fall, in dem der Kläger eine GmbH-Beteiligung mit Krediten finanziert hatte und die dafür angefallenen Zinsen in vollem Umfang als Werbungskosten bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus Kapitalvermögen abziehen wollte. Das Finanzamt berücksichtigte die Zinsen nach § 3 c Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dagegen nur zur Hälfte. Der Kläger machte - gestützt... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.09.2007
- 10 AZR 568/06, 10 AZR 569/06, 10 AZR 570/06 -
BAG: Bei Sonderzahlungen ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten
Ausnahmen nur bei sachlichen Gründen
Wenn ein Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen Sonderzahlungen gewährt, muss er sich and den Grundsatz der Gleichbehandlung halten. Er kann eine Gruppe von Arbeitnehmern nur dann von den Sonderzahlungen ausnehmen, wenn dies durch sachliche Kriterien gerechtfertigt ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Ein Arbeitgeber, der nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln zusätzliche Leistungen - z.B. Sonderzahlungen zu bestimmten Anlässen - gewährt, ist an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Nimmt er eine Gruppe von Arbeitnehmern von einer solchen Leistung aus, muss dies durch sachliche Kriterien gerechtfertigt, d.h. vom Zweck der Leistung gedeckt sein. Welche... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.09.2007
- 5 AZR 857/06 -
BAG: "Ein-Euro-Jobberin" hat keinen Anspruch auf Arbeitsvergütung
Das Rechtsverhältnis zwischen einer erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der Leistungserbringerin auf der Basis von § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II (sog. Ein-Euro-Job) ist kein Arbeitsverhältnis, sondern öffentlich-rechtlicher Natur. Die Hilfebedürftige hat deshalb keinen Anspruch auf Arbeitsvergütung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Klägerin war Arbeitssuchende und erhielt Entgeltleistungen nach dem SGB II. Mit Arbeitsstellenvorschlag der Arbeitsgemeinschaft eines Landkreises wurde sie der beklagten Verbandsgemeinde zur Unterstützung einer Raumpflegerin gemeldet. Die Klägerin schloss mit der Arbeitsgemeinschaft eine Eingliederungsvereinbarung. Die Tätigkeit war bis zum 31. Dezember 2005 befristet. Hierfür... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.09.2007
- VIII ZR 143/06 -
Eine für den Mieter nicht hinreichend klare und verständliche Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen ist unwirksam
Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Quotenabgeltungsklausel, die die Beachtung des tatsächlichen bzw. zu erwartenden Renovierungsbedarfs ermöglicht (Quotenabgeltungsklauseln mit "flexibler" Abgeltungsquote) im Einzelfall deshalb unwirksam sein kann, weil sie dem durchschnittlichen Mieter nicht hinreichend klar und verständlich macht, wie die Abgeltungsquote konkret zu berechnen ist.
Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Formularklauseln in einem Mietvertrag fortgeführt, die den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung eines vom Zeitablauf und von der Abnutzung der Wohnung abhängigen Anteils an den Kosten für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen verpflichten (Quotenabgeltungsklauseln).Durch Urteil vom 18. Oktober 2006... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.09.2007
- XII ZR 15/05 -
BGH: Bei kinderloser Ehe und vollschichtiger Arbeit einer jungen Ehefrau kann der nacheheliche Aufstockungsunterhalt befristet werden
Pflege des Vaters ist kein ehebedingter Nachteil
Bei einer Ehe, die kinderlos geblieben ist und bei deren Ende die Ehefrau erst 42 Jahre ist und vollschichtig erwerbstätig ist, liegen keine ehebedingten Nachteile vor. Der nacheheliche Aufstockungsunterhalt kann daher zeitlich befristet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Der BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB zeitlich befristet werden darf.In dem Verfahren hatten die 1961 bzw. 1962 geborenen Parteien im Jahre 1982 die Ehe geschlossen, die kinderlos blieb. Nach Trennung im Jahre 2002 wurde die Ehe 2004 geschieden. Der Ehemann... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.09.2007
- XII ZR 11/05 -
BGH: Lange Ehedauer rechtfertigt nicht ohne Weiteres unbefristeten nachehelichen Aufstockungsunterhalt
Ehefrau kann nach einer Übergangszeit zugemutet werden, sich mit einem Lebensstandard zu begnügen, den sie aus eigenen Einkünften erreichen kann
Ein Anspruch eines Ehegatten auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt kann nicht allein deshalb unbefristet gewährt werden, weil eine Ehe von mehr als 20 Jahren Dauer bestanden hat. Es ist immer auch zu prüfen, ob noch ehebedingte Nachteile vorliegen und ob die Ehefrau eigene Einkünfte erzielt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB zeitlich befristet werden darf.Die Parteien, die beide im Jahre 1960 geboren sind, hatten 1982 die Ehe geschlossen. Aus ihrer Ehe sind zwei - 1982 und 1984 geborene – Kinder hervorgegangen. 2001 trennten sich... Lesen Sie mehr