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alle Urteile, veröffentlicht am 18.09.2007

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 28.08.2002
- 13 WF 449/02 -

Neue Ehe: Mutter muss Nebenjob für Unterhaltspflicht aufnehmen

Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt

Eine wiederverheiratete Mutter ist verpflichtet, eine Nebentätigkeit aufzunehmen, um so den Unterhaltsbedarf ihrer Kinder aus einer früheren Ehe, die beim Vater leben, durch Geldzahlungen sicherzustellen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.

Das Oberlandesgericht Koblenz verweigerte einer Antragstellerin - wie bereits zuvor das Familiengericht beim Amtsgericht - Prozesskostenhilfe für eine Unterhaltsabänderungsklage mangels hinreichender Erfolgsaussicht.Die Antragstellerin war nach der Scheidung ihrer 1.Ehe im Jahre 1996 verurteilt worden, an ihre beiden aus dieser Ehe stammenden, beim Vater lebenden Kinder monatlich jeweils 165,66 € zu zahlen. Nachdem sie zwischenzeitlich erneut geheiratet hatte und aus dieser Ehe ein mittlerweile vier Jahre altes Kind hervorgegangen ist, beabsichtigte die Antragstellerin eine Klage auf Herabsetzung der Unterhaltsbeträge für ihre Kinder... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 07.09.2007
- 1 B 242/07 -

Besuch einer Ganztagsschule muss freiwillig sein

Rücksicht auf Erziehungsrecht der Eltern

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat Eltern Recht gegeben, die sich dagegen wenden, dass ihr Sohn gegen ihren Willen am Ganztagsschulbetrieb teilnehmen muss.

Das Oberverwaltungsgericht führt aus, dass die Einrichtung einer Ganztagsschule dem Gesetzesvorbehalt unterliegt, d. h. der Gesetzgeber selbst die grundlegenden Entscheidungen über den Betrieb einer solchen Schule treffen muss. Dazu gehört mit Rücksicht auf das Erziehungsrecht der Eltern insbesondere eine gesetzliche Regelung, ob der Besuch für die Schülerinnen und Schüler freiwillig... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11.09.2007
- 7 TG 1718/07  -

Kein Anspruch auf Aufnahme in eine Schule mit zweisprachigem Unterricht

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerden von Schülern aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg zurückgewiesen, die bis zur endgültigen Klärung der anstehenden Rechtsfragen vorläufig in die Jahrgangsstufe 5 eines bestimmten Gymnasiums der Stadt Darmstadt aufgenommen werden wollten. Die Lichtenbergschule in Darmstadt bietet zusätzlichen Unterricht im Fach Englisch und ab Jahrgangsstufe 7 bis zur Jahrgangsstufe 9 einschließlich einen kontinuierlich fortgeführten zweisprachigen Unterricht in mehreren naturwissenschaftlichen Fächern an.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, mit der Errichtung bilingualer Unterrichtsangebote werde grundsätzlich kein eigenständiger Bildungsgang gegenüber dem herkömmlichen gymnasialen Bildungsgang eingeführt. Es handele sich in der Regel vielmehr lediglich um die Bildung von Schwerpunkten, die das jeweilige Profil einer Schule gestalten. Zwar könne ein zweisprachiges Unterrichtsangebot... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 17.09.2007
- T-125/03, T-253/03 -

EuGH zum Schutz der Vertraulichkeit zwischen Anwalt und Mandant im Wettbewerbsrecht

Der Europäische Gerichtshof präzisiert die Regeln, die für den Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant im Zusammenhang mit dem gemeinschaftlichen Wettbewerbsrecht gelten. Das Gericht legt genauer fest, welches Verfahren zu befolgen ist, wenn ein Unternehmen anlässlich einer bei ihm durchgeführten Nachprüfung die Vertraulichkeit bestimmter Unterlagen geltend macht, und welchen sachlichen und persönlichen Geltungsbereich dieser Schutz hat.

Mit einer Entscheidung vom 10. Februar 2003 gab die Kommission der Akzo Nobel Chemicals Ltd und ihrer Tochtergesellschaft Akcros Chemicals Ltd auf, bei sich Nachprüfungen zu dulden, die der Suche nach Beweisen für etwaige wettbewerbswidrige Verhaltensweisen dienen sollten. Die Nachprüfung wurde am 12. und 13. Februar 2003 in den Geschäftsräumen von Akzo Nobel und Akcros in Eccles, Manchester... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 22.08.2007
- 5 K 365/07.TR -

Überwiegend überörtlicher Durchgangsverkehr: Gemeindestraße muss zur Kreisstraße aufgestuft werden

Das Land Rheinland-Pfalz ist verpflichtet, die die Ortsgemeinde Kasel durchquerende innerörtliche Gemeindestraße zu einer Teilstrecke der Kreisstraße K 140 aufzustufen. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier auf eine entsprechende Klage der Ortsgemeinde Kasel entschieden.

Zur Urteilsbegründung führten die Richter aus, die innerorts verlaufende Straße diene faktisch überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr, was für sich genommen allerdings nicht das alleinige Kriterium für die Beurteilung der Verkehrsbedeutung sei. Vielmehr sei insoweit auch die von den zuständigen Gebietskörperschaften vorgesehene raumordnerische Funktion der Straße maßgeblich für deren Einstufung.... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 02.08.2007
- L 9 AS 215/07 ER -

Bafög-Empfänger können Mietzuschuss beanspruchen

Kindergeld darf nicht als Einkommen angerechnet werden

Studenten und Auszubildende, die im Prinzip nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) gefördert werden können, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Dennoch können sie einen Mietzuschuss nach dem SGB II beanspruchen, wenn sie mit Eltern, die Hartz IV erhalten, in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.

Im vorliegenden Fall hatte eine Studentin aus Wiesbaden, die noch bei ihren Eltern lebt, einen Mietzuschuss in Höhe von ca. 150 € bei der Stadt beantragt. Beide Eltern erhalten AlG II, die Studentin Bafög. Die Stadt lehnte den Antrag ab, weil sie die Studentin für nicht hilfebedürftig hielt. Sie verfüge über Einkommen aus Bafög und Kindergeld und könne daher ihren Mietanteil auch ohne Zuschuss selbst tragen.... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.09.2007
- 3 AZR 639/06 -

Für besonders flexible Arbeitnehmer ist eine Gesamtzusage auf Zahlung höherer Prämien zulässig - Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt

BAG sieht in höherer Flexibilität des Arbeitnehmers einen sachlichen Grund für Differenzierung

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es dem Arbeitgeber nicht, denjenigen Arbeitnehmern eine Gesamtzusage auf Zahlung höherer Prämien zu einer zu ihren Gunsten abgeschlossenen Direktversicherung zu erteilen, die in Betrieben beschäftigt werden, in denen Bestimmungen einer mit dem Gesamtbetriebsrat abgeschlossenen Vereinbarung zur flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit umgesetzt werden. Sofern diesen Arbeitnehmern eine höhere Flexibilität abverlangt wird, ist dies ein sachlicher Grund für eine Differenzierung. Ein Anspruch auf Zahlung der höheren Prämie könnte sich aber ergeben, wenn der Ausschluss von der Leistung eine Maßregelung der Arbeitnehmer in den Betrieben darstellt, in denen die Arbeitszeitbestimmungen der Vereinbarung nicht umgesetzt werden, weil diese gegen tarifvertragliche Regeln verstoßen und der Betriebsrat sie deshalb abgelehnt hat.

Der Kläger ist bei der Beklagten in deren Einrichtungshaus in Köln-Godorf beschäftigt. Die Beklagte zahlt als betriebliche Altersversorgung monatliche Prämien auf eine Direktversicherung als Kapitallebensversicherung.In einer Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) heißt es, die Arbeitsbedingungen einschließlich der Arbeitszeitregelungen sollten in allen Einrichtungshäusern... Lesen Sie mehr