alle Urteile, veröffentlicht am 19.02.2008
Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.12.2007
- VIII R 53/05 -
Besteuerung sogenannter Finanzinnovationen: Euro-Zertifikate mit garantierter Mindestrückzahlung
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zu sog. Finanzinnovationen weiterentwickelt. Das Urteil betrifft den Verkauf von Indexzertifikaten (Euro-Zertifikaten) mit einer garantierten Mindestrückzahlung vor Endfälligkeit (im Streitfall: Nominalwert 1000 US-$ je Stück; Erwerb von 100 Zertifikaten im Mai 1998 für 975 US-$ je Stück; Rückzahlung bei Endfälligkeit im Juni 2002 entsprechend dem Euro-Kurs zu diesem Zeitpunkt, mindestens aber 100 US-$ je Zertifikat; Verkauf im November 2000 mit einem Überschuss von 1014 DM pro Zertifikat).
Der Bundesfinanzhof kam zu dem Ergebnis, dass der beim Verkauf der Euro-Zertifikate erzielte Überschuss nur hinsichtlich des Teils steuerbar ist, der der garantierten Mindestrückzahlung entspricht. Anders als bei Indexzertifikaten mit voller Rückzahlungsgarantie, bei denen - wie das Gericht in einem früheren Urteil entschieden hat - Kursgewinne, die der Inhaber beim Verkauf oder bei der Einlösung der Zertifikate erzielt, in vollem Umfang steuerbar sind, trägt der Inhaber eines Indexzertifikats mit garantierter Mindestrückzahlung das Risiko, bei ungünstiger Kursentwicklung einen Teil seines eingesetzten Kapitals zu verlieren. Der Bundesfinanzhof hat... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30.01.2008
- 2 BvR 398/07 -
Verlängerung der Arbeitszeit für bayerische Beamte auf 42 Stunden ist verfassungsgemäß
Keine Gesundheitsgefährung zu befürchten
Eine Gesundheitsgefahr geht von einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden nicht aus. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Es hat die Verfassungsbeschwerde eine bayerischen Beamten, der sich gegen die Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit gewehrt hatte, nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit Wirkung vom 1. September 2004 wurde die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für Beamte des Freistaats Bayern, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, von 40 auf 42 Stunden angehoben. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Beamten wurde von der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verlängerung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 30.01.2008
- 5 K 1334/07.KO -
Fahrlässig verursachter Brand in Scheune: 14jähriger muss Feuerwehreinsatz bezahlen
Ein zum Tatzeitpunkt 14-Jähriger muss die Kosten für einen Feuerwehreinsatz übernehmen, die durch den Brand von Strohballen in einer Feldscheune verursacht worden sind. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Am 22. Dezember 2003 gerieten in einer Scheune in Lehmen-Moselsürsch 20 bis 30 Strohballen in Brand. Zu dessen Bekämpfung trafen die Freiwillige Feuerwehren von Moselsürsch, Münstermaifeld, Lehmen und Kobern-Gondorf am Brandort ein. Im Rahmen der Löscharbeiten entfernten die Einsatzkräfte landwirtschaftliche Geräte und einen Mähdrescher aus der Scheune und sodann mit zwei Radladern... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.02.2008
- 2 A 11027/07.OVG -
Keine Lebenszeiternennung einer Justizvollzugsbeamtin die Verhältnis mit Gefangenen hat
Die Ernennung einer im Strafvollzug eingesetzten Beamtin auf Lebenszeit darf zurückgenommen werden, wenn diese ein bereits zuvor aufgenommenes Liebesverhältnis mit einem Gefangenen nicht rechtzeitig ihren Dienstvorgesetzten mitgeteilt hat. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Klägerin stand als Justizvollzugsbeamtin auf Probe im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz. Am 1. August 2006 wurde sie zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt. Nach Bekanntwerden der intimen Beziehung der Klägerin zu einem Gefangenen nahm der Dienstherr die Ernennung auf Lebenszeit zurück. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht lehnte den... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2008
- 9 AZR 1091/06 -
Angemessenheit einer Ausbildungsvergütung im Krankenpflegebereich
Die angemessene Ausbildungsvergütung orientiert sich nicht am Budget eines Krankenhauses, sondern ist bei der Festlegung des Budgets zu berücksichtigen. Unterschreitet die vereinbarte Ausbildungsvergütung nicht tarifgebundener Parteien das Tarifniveau um mehr als 20 %, ist sie nur ausnahmsweise angemessen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Träger der Ausbildung hat Schülern nach § 12 Abs. 1 des Krankenpflegegesetzes eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Für die Angemessenheitskontrolle gelten die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zu § 10 Abs. 1 BBiG aF (heute § 17 Abs. 1 BBiG) entwickelt hat. Die Besonderheit der Krankenhausfinanzierung durch Budgetierung beschränkt die Angemessenheitskontrolle... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 18.01.2008
- 6 E 1025/07 -
Fachhochschule Wiesbaden muss einer Studentin die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erstatten
Vorwurf des Plagiats berechtigt zur Beauftrag rechtlichen Beistands
Eine Studentin, die sich dagegen wehrt, dass ihre Diplomarbeit als Plagiat eingestuft wird und deshalb mit nicht ausreichend bewertet wird, darf sich einen Rechtsanwalt nehmen und von der Fachhochschule verlangen, dass diese die Kosten des Rechtsanwalts übernimmt. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hervor.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte darüber zu entscheiden, ob sich eine Studentin in einem Streit mit der Fachhochschule Wiesbaden über die Bewertung ihrer Diplomprüfung eines Rechtsanwalts bedienen durfte und die Kosten hierfür ersetzt bekommt.Die Studentin des Diplomstudiengangs "Versicherungsmanagement / Financial Services" hatte im April 2007 ihre Diplomarbeit... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 15.01.2008
- 6 K 3723/07 -
Grabnutzungsrecht kann nicht wegen persönlichem Fehlverhalten entzogen werden
Bestattungsgesetz kennt keine Rechtsgrundlage für Entziehung des Nutzungsrechts
Es gibt im Bestattungsgesetz keine Rechtsgrundlage für die Entziehung eines Grabnutzungsrechts aus sonstigen Gründen, etwa bei persönlichen Verfehlungen des Nutzungsberechtigten gegenüber seinen Verwandten (hier: Mord und schwere Körperverletzung). Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden und die Klage auf Überlassung eines Nutzungsrechts an einer Grabstätte auf dem Friedhof der beklagten Gemeinde abgewiesen. Das Grabnutzungsrecht dient dem öffentlichen Interesse an der Bestattung eines Verstorbenen und der Verpflichtung der Verwandten zur Totenfürsorge.
Der im Verfahren beigeladene, jüngere Bruder der Klägerin erwarb anlässlich des Todes der Mutter mit Bescheid vom 23.01.1996 von der Gemeinde das Nutzungsrecht an der Grabstätte auf 30 Jahre gegen die Bezahlung einer Gebühr von DM 3.590, -. In diesem Grab ist auch der Vater bestattet. In einem Schreiben vom Februar 2006 an die Gemeinde wendete sich die Klägerin gegen die Überlassung... Lesen Sie mehr