alle Urteile, veröffentlicht am 14.09.2009
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14.08.2009
- 8 ZB 09.1618 -
Bauverbot gilt auch in nicht förmlichen Überschwemmungsgebieten
Funktion der Gebiets als Rückhalteflächen soll lange erhalten werden
Auch in (noch) nicht förmlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten gilt ein Bauverbot für Einzelbauvorhaben und für die Ausweisung von Bauflächen, z.B. durch gemeindliche Bauleitpläne. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Eigentümer von bislang unbebauten, landwirtschaftlich genutzten Grundstücken im Bereich kurz vor der Mündung der Schwarzen Laber in die Donau hatten gegen diese Entscheidung geklagt. Für behördlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete ergibt sich das Verbot der Neuausweisung von Bauflächen unmittelbar aus dem Gesetz (§ 31 b Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz).Auch für nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete leitet der Verwaltungsgerichtshof ein solches Verbot aus der Verpflichtung ab, die Funktion dieser Gebiete als Rückhalteflächen dauerhaft zu erhalten. Auf eine förmliche Festsetzung durch die zuständigen Behörden kommt es dabei nicht... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2009
- 17 K 3411/08 E -
FG Düsseldorf zu den Voraussetzungen der steuerlichen Berücksichtigung von Kuraufwendungen
Medizinische Notwendigkeit der Kurmaßnahme muss sicher beurteilt werden können
Kuraufwendungen können ausnahmsweise auf Grund eines nachträglich erstellten Attestes als Krankheitskosten steuerlich abgesetzt werden. Dies entschied das Finanzgerichts Düsseldorf.
Die Voraussetzung für die steuerliche Absetzung der Kuraufwendungen ist, das dem Attest objektive Untersuchungsergebnisse zu Grunde liegen, auf Grund derer auch nachträglich die medizinische Notwendigkeit der Kurmaßnahme sicher beurteilt werden kann. Zudem muss sich allerdings aus dem Attest ergeben, welche Erkrankung eine Kur erforderte und welche Therapie zur Linderung oder Heilung... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 16.02.2009
- L 9 AL 91/08 -
Arbeit für die Konkurrenz reduziert Arbeitslosengeld
Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten rechtfertigt fristlose Kündigung
Wer für ein Konkurrenzunternehmen tätig wird, verstößt gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten. Bei fristloser Kündigung wird Arbeitslosengeld erst nach Ablauf einer Sperrzeit gezahlt. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Ein Mann aus dem Landkreis Groß-Gerau war von November 1991 bis Mai 2006 bei einer Frankfurter Sicherheitsfirma als Bereichsleiter tätig. Weil er während dieser Zeit auch für ein Konkurrenzunternehmen gearbeitet habe, wurde ihm fristlos gekündigt. Die Bundesagentur für Arbeit bewilligte Arbeitslosengeld, stellte aber eine Sperrzeit von 12 Wochen fest. Der Arbeitslose bestritt hingegen... Lesen Sie mehr
Werbung
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.08.2008
- 17 Ca 51/08 -
ArbG Köln: Fristlose Kündigung wegen Pilgerreise nach Mekka unwirksam
Keine Kündigung trotz eigenmächtigen Urlaubsantritts
Einer gläubigen und praktizierenden Muslima kann wegen der Teilnahme an einer Pilgerreise nach Mekka auch dann nicht fristlos gekündigt werden, wenn ihr die Urlaubserteilung eigentlich verweigert wurde. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln.
Die Klägerin ist bei der Stadt Köln als Begleiterin behinderter Kinder bei Schulbusfahrten beschäftigt. Ihr wurde von dem hier beklagten Arbeitgeberunternehmen mitgeteilt, dass sie ihren Urlaub nur während der Schulferien nehmen könne.Die Klägerin hatte vorgetragen, dass Urlaub für eine „Große Pilgerfahrt“, die zu den fünf Geboten für Moslems zählt, wegen des Termins... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 23.07.2009
- 8 B 08.3282 -
Erlaubnis zur Nutzung einer Straßenfläche vor einem Café kann nicht widerrufen werden
Widerruf darf nur aus Sicherheitsgründen erfolgen
Der Besitzer einer Cafe-Bar kann nicht von der Stadt verlangen, dass eine Nutzungserlaubnis für eine bestimmte Straßenfläche, die bereits seinem Nachbarn erteilt wurde, widerrufen wird. Dies hat der Bayerische Gerichtshof entschieden.
Der Kläger betreibt in der Altstadt von Regensburg eine Cafe-Bar und darf vor dem Lokal mit Erlaubnis der Stadt eine ca. 9 Meter große Straßenfläche als Freisitz bewirtschaften. 2007 beantragte er eine Vergrößerung dieser Fläche. Die Stadt verweigerte dies mit der Begründung, dass diese Fläche bereits seit 2005 an den Betreiber eines benachbarten Cafes überlassen worden sei.... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.09.2009
- 1 BvR 3171/08 -
Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Dauer eines zivilgerichtlichen Verfahrens zulässig
Bundesverfassungsgericht erklärt 14 Jahre Verhandlungsdauer für zu lang
Auch wenn ein Verfahren durch Gutachten und andere Umstände, die einem Gericht nicht angelastet werden können, verzögert wird, muss ein Gericht sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um das Verfahren zu beschleunigen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein zivilgerichtliches Verfahren über Abfindungsansprüche nach der Kündigung des Sozietätsvertrages einer Steuerberaterpraxis. Die klagende Beschwerdeführerin hatte die Kündigung erklärt, weil der Beklagte Mandate auf eigene Rechnung bearbeitet hatte. Beim Landgericht Hannover ist das Verfahren seit dem Jahr 1995, also seit 14 Jahren, anhängig.... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 19.03.2008
- B 11b AS 31/06 R -
Hartz IV: Renovierungszuschlag muss vom Jobcenter vollständig übernommen werden
Mietzuschläge für Schönheitsreparaturen sind Teil der „Unterkunftskosten“, die nicht gekürzt werden dürfen
Sieht der Mietvertrag eines Beziehers von Arbeitslosengeld II einen Zuschlag für Schönheitsreparaturen vor, so ist dieser vollständig vom Jobcenter zu übernehmen. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Der Mietvertrag zweier Mieter, die Arbeitslosengeld II erhielten, sah einen „Anteil Instandhaltungskosten für vom Vermieter übernommene Schönheitsreparaturen“ von knapp 40 Euro monatlich vor. Das Jobcenter kürzte daraufhin die Summe, die es für die Miete zahlte. In dem Betrag, den ALG II-Bezieher erhielten, sei auch bereits ein Anteil für Instandhaltung und Reparatur der Wohnung in... Lesen Sie mehr