alle Urteile, veröffentlicht am 16.12.2014
Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 25.11.2014
- M 8 SN 14.4862 und M 8 SN 14.4859 -
Wohnheim für Flüchtlinge und wohnungslose Familien in München darf erweitert werden
Nachbarn haben keinen Anspruch auf Erhalt des bisherigen Charakters ihrer Wohnlage
Das Verwaltungsgericht München hat Eilanträge von Nachbarn eines Wohnheims für Flüchtlinge und wohnungslose Familien in der Münchener Thalkirchnerstraße abgelehnt und entschieden, dass die Erweiterung der Einrichtung fortgesetzt werden darf.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das vom gemeinnützigen Evangelischen Hilfswerk München betriebene Wohnheim dient der befristeten Unterbringung von Flüchtlingen und wohnungslosen Familien. Die Landeshauptstadt München genehmigte Ende September die Erweiterung der bereits bestehenden Unterkunft. Nach den erforderlichen Umbauten sollen zukünftig 250 Personen (bisher 104) in ca. 120 Appartements untergebracht werden.Im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht München hatten die Nachbarn unter anderem vorgetragen, das Wohnheim füge sich in die gehobene Wohngegend nicht ein und wirke sich negativ auf das Mietniveau und die... Lesen Sie mehr
Verfassungsgericht Brandenburg, Urteil vom 12.12.2014
- VfGBbg 31/12 -
VerfG Brandenburg erklärt Neuregelung des Finanzierungszuschuss für freie Schulen für verfassungsgemäß
Gewährung eines Betriebskostenzuschusses auf Basis eines Pauschalbetrags je Schüler nicht zu beanstanden
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat entschieden, dass die seit dem Schuljahr 2012/2013 geltende Neuregelung des öffentlichen Finanzierungszuschusses für die Träger freier Schulen mit der Landesverfassung vereinbar ist.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatten 31 (teils ehemalige) Abgeordnete des Brandenburger Landtags das Verfassungsgericht mit einem Antrag auf Normenkontrolle angerufen. Hintergrund hierfür war, dass das Land bis zum Schuljahr 2011/2012 den Schulträgern einen Zuschuss in Höhe von 94 % der Personalkosten einer entsprechenden Schule in öffentlicher Trägerschaft gewährte. Nunmehr sieht... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 22.09.1998
- S 36 U 294/97 -
Sturz vom Stuhl aufgrund Einschlafens wegen Überarbeitung stellt Arbeitsunfall dar
Anspruch auf Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung besteht
Fällt jemand an seinem Arbeitsplatz vom Stuhl, weil er wegen einer betrieblichen Überarbeitung eingeschlafen ist, und verletzt er sich dabei, so besteht ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Ist das Einschlafen dagegen nicht auf die betriebliche Tätigkeit zurückzuführen, so besteht kein Versicherungsschutz. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Tag im August 1996 fiel eine Gastwirtin gegen 1.30 Uhr von einem Sitz an der Theke, wodurch sie mit ihrem Kopf an der Fußstütze der Theke stieß. Nach den Angaben der Gastwirtin kam es zum Sturz, weil sie bei der Abrechnung wegen Übermüdung eingeschlafen sei. Sie sei bereits seit 11 Uhr allein in der Gaststätte tätig gewesen. Sie... Lesen Sie mehr
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Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 16.12.2014
- 2 BvE 2/14 -
Antrag der NPD gegen die Bundesfamilienministerin wegen negativer Äußerungen in einem Zeitungsinterview erfolglos
Von der NPD angegriffene Äußerung ist politischem Meinungskampf zuzuordnen und unterliegt daher nicht dem Neutralitätsgebot
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage der NPD gegen die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wegen einer Äußerung in einem Zeitungsinterview vor der Landtagswahl 2014 in Thüringen zurückgewiesen. Zwar sind die Mitglieder der Bundesregierung bei Wahrnehmung ihrer amtlichen Funktion zu strikter Neutralität gegenüber den politischen Parteien verpflichtet. Das Neutralitätsgebot gilt jedoch nur, soweit die Äußerung eines Mitglieds der Bundesregierung unter spezifischer Inanspruchnahme der Autorität seines Amtes oder der damit verbundenen Ressourcen erfolgt. Im konkreten Fall ist ein solcher Bezug weder den äußeren Umständen noch dem Interview selbst zu entnehmen. Daher ist die von der NPD angegriffene Äußerung dem politischen Meinungskampf zuzuordnen, der nicht dem Neutralitätsgebot unterliegt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bundesfamilienministerin (Antragsgegnerin) nahm am 23. Juni 2014 in Weimar an der Verleihung des Thüringer Demokratiepreises teil. Daneben gab sie an diesem Tag ein Zeitungsinterview, das am 25. Juni 2014 in der Thüringischen Landeszeitung erschien. Auf die Frage, wie im Falle eines Einzugs der Antragstellerin in den Landtag mit deren... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 18.07.2014
- 63 T 88/14 -
Streitwert einer Klage auf Feststellung eines Mietminderungsrechts bestimmt sich gemäß § 9 ZPO nach dem 42fachen des monatlichen Minderungsbetrags
Keine Anwendung von § 41 Abs. 5 und § 41 Abs. 1 GKG
Der Streitwert einer Klage eines Mieters auf Feststellung eines Minderungsrechts bestimmt sich gemäß § 9 ZPO nach dem 42fachen des monatlichen Minderungsbetrags. Der Streitwert bestimmt sich nicht nach § 41 Abs. 5 oder § 41 Abs. 1 GKG. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Mieterin auf Feststellung, dass ihr ein Minderungsrecht zusteht. In diesem Zusammenhang bestand Streit darüber, nach welcher Vorschrift der Streitwert der Feststellungsklage zu bemessen war.Nach Ansicht des... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.12.2014
- 9 AZR 295/13 -
BAG zum Ausschluss von Doppelansprüchen beim Erholungsurlaub nach Arbeitgeberwechsel
Arbeitnehmer kann Voraussetzung für Urlaubsanspruch im neuen Arbeitsverhältnis durch Vorlage einer Bescheinigung des früheren Arbeitgebers nachweisen
Gemäß § 6 Abs. 1 BUrlG besteht der Anspruch auf Urlaub nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. Wechselt ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr in ein neues Arbeitsverhältnis und beantragt er Urlaub, muss er deshalb mitteilen, dass sein früherer Arbeitgeber seinen Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr noch nicht (vollständig oder teilweise) erfüllt hat. Der Arbeitnehmer kann diese Voraussetzung für seinen Urlaubsanspruch im neuen Arbeitsverhältnis grundsätzlich durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung seines früheren Arbeitgebers nachweisen. Dieser ist nach § 6 Abs. 2 BUrlG verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war ab dem 12. April 2010 im Lebensmittelmarkt des Beklagten beschäftigt. Der Beklagte lehnte nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die vom Kläger verlangte Abgeltung seines Urlaubs u.a. mit der Begründung ab, dem Kläger sei bereits von seinem früheren Arbeitgeber für das Jahr 2010 Urlaub gewährt worden. Eine Urlaubsbescheinigung... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.05.2014
- 2-11 S 86/14 -
Langjährige Duldung einer unentgeltlichen Nutzung eines Kellerverschlags kann jederzeit widerrufen werden
Duldung führt nicht zur mietvertraglichen Einbeziehung der Nutzung
Duldet ein Vermieter über lange Jahre die unentgeltliche Nutzung eines nicht vom Mietvertrag umfassten Kellerverschlags durch einen Mieter, so kann der Vermieter die Nutzung jederzeit widerrufen. Eine solche Duldung führt auch nicht zu einer mietvertraglichen Einbeziehung der Nutzung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit über die Nutzung eines unterhalb der Treppe befindlichen Kellerverschlags. Die Mieter behaupteten, dass die Vermieterin die unentgeltliche Nutzung des Kellerverschlags seit Jahrzehnten geduldet habe und sie daher ein Anrecht auf die Nutzung hätten. Dem stellte sich die Vermieterin entgegen. Sie widerrief... Lesen Sie mehr