alle Urteile, veröffentlicht am 19.04.2016
Finanzgericht Münster, Urteil vom 15.03.2016
- 15 K 1473/14 U -
Veräußerung einer Milchquote ist umsatzsteuerpflichtig
Milchquote ist unmittelbar an Produktion und Veräußerung von Milch geknüpft und daher unmittelbar mit unternehmerischer Tätigkeit verbunden
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Veräußerung einer Milchquote an den Mitgesellschafter im Zuge der Auflösung einer GbR zu einem steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz führt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, der ursprünglich eine Milchviehwirtschaft betrieb, gründete im Jahr 2006 zusammen mit einem anderen Landwirt eine GbR, die - neben anderen landwirtschaftlichen Tätigkeiten - im Schwerpunkt ebenfalls Milchvieh hielt. Beide Gesellschafter überließen der GbR ihre Anlieferungs-Referenzmengen für Milch (sogenannte Milchquoten). Daneben führte der Kläger sein Einzelunternehmen in reduzierter Form fort. Die GbR nahm die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG in Anspruch. Nach Auflösung der GbR im Jahr 2009 veräußerte der Kläger an seinen ehemaligen Mitgesellschafter seine Milchquote für rund 130.000 Euro.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 04.04.2016
- S 31 AS 2064/14 -
Hartz IV: Fahrtkostenpauschale bei Nebentätigkeit wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet
Entgelt bis 100 Euro monatlich fällt unter Einkommensfreibetrag
Erhält ein Bezieher von Arbeitslosengeld II mit einem Nebenjob eine Fahrtkostenpauschale für Fahrten im Auftrag des Arbeitgebers, wird diese nicht auf die Sozialleistung angerechnet. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Langzeitarbeitsloser aus Bochum, arbeitete zehn Stunden monatlich für 100 Euro als Gärtner. Dazu erhielt er eine Fahrtkostenerstattung für die Entsorgung von Grünabfällen in Höhe von 25 Euro monatlich.Das Jobcenter Bochum hob die Bewilligung von Arbeitslosengeld II teilweise auf, rechnete die Fahrtkostenerstattung... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 19.04.2016
- 1 BvR 3309/13 -
Grundgesetz gebietet keinen Abstammungsklärungsanspruch gegenüber mutmaßlich leiblichem Vater
Aus allgemeinem Persönlichkeitsrecht abgeleiteter Schutz der Kenntnis der eigenen Abstammung gilt nicht absolut
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass von Verfassung wegen kein Anspruch auf Durchführung eines Verfahrens zur sogenannten rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater besteht. Der aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitete Schutz der Kenntnis der eigenen Abstammung ist nicht absolut, sondern muss mit widerstreitenden Grundrechten in Ausgleich gebracht werden. Hierfür verfügt der Gesetzgeber über einen Ausgestaltungsspielraum. Auch wenn eine andere gesetzliche Lösung verfassungsrechtlich denkbar wäre, so ist es vom Ausgestaltungsspielraum des Gesetzgebers - auch im Lichte der Europäischen Konvention für Menschenrechte - gedeckt, wenn die rechtsfolgenlose Klärung der Abstammung nur innerhalb der rechtlichen Familie, nicht aber gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater besteht.
Die im Jahr 1950 nichtehelich geborene Beschwerdeführerin des zugrunde liegenden Verfahrens nimmt an, dass der Antragsgegner des Ausgangsverfahrens (im Folgenden: Antragsgegner) ihr leiblicher Vater ist. Im Jahr 1954 nahm die Beschwerdeführerin den Antragsgegner nach damaligem Recht auf "Feststellung blutsmäßiger Abstammung" in Anspruch. Das Landgericht wies die Klage im Jahr 1955 rechtskräftig... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht München, Urteil vom 21.03.2014
- 10 U 3341/13 -
Schmerzensgeld in Höhe von 13.000 Euro aufgrund Schleudertraumas, chronischer Nackenschmerzen und langer Arbeitsunfähigkeit nach Verkehrsunfall
Unfallverursacher haftet für unzureichende medizinische Behandlung des Unfallgeschädigten
Einem Autofahrer kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 13.000 Euro zu stehen, wenn er aufgrund eines nicht verschuldeten Verkehrsunfalls ein Schleudertrauma 1. Grades erlitt, nachfolgend chronische Schmerzen im Nacken hat und deswegen lange Zeit arbeitsunfähig bzw. in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist. Zudem wirkt sich die Trunkenheit des Unfallverursachers schmerzensgelderhöhend aus. Der Unfallverursacher haftet darüber hinaus für die unzureichende medizinische Behandlung des Unfallgeschädigten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beging ein Autofahrer im Oktober 2009 unter Alkoholeinfluss eine Vorfahrtsverletzung und verursachte dadurch einen Verkehrsunfall. Der Autofahrer wies eine BAK von 1,4 Promille auf. Der Unfallgeschädigte erlitt aufgrund des Unfalls ein Schleudertrauma 1. Grades sowie Prellungen des linken Unterarms und des linken Schienbeins. Bis Januar 2010 war er ferner... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.12.2014
- 8 U 117/14 -
Vermietung von Wohnraum an sozialen Träger zwecks Weitervermietung an Bedürftige unterliegt Gewerbemietrecht
Keine Anwendung der Mieterschutzvorschriften der §§ 573 ff. BGB
Wird Wohnraum an einen sozialen Träger vermietet, damit dieser die Wohnungen an Hilfsbedürftige weitervermietet, so kommt grundsätzlich Gewerbemietrecht zur Anwendung. Die Mieterschutzvorschriften der §§ 573 ff. BGB kommen daher nicht zur Anwendung. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Vermieter fünf ihrer Wohnungen an einen sozialen Träger, einer GmbH, vermietet, damit dieser die Wohnungen an Hilfsbedürftige weitervermieten kann. Nachdem die Vermieter die Mietverhältnisse mit dem sozialen Träger ordentlich gekündigt hatten, bestand Streit zwischen den Parteien, ob die Kündigungen nur unter den einschränkenden Wirkungen der... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 19.04.2016
- 5 K 79/16 -
Verpflichtung zur Sorge für syrische Verwandte endet nicht mit Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Haftung aus Verpflichtungserklärung gilt für Gesamtdauer des bürgerkriegsbedingten Aufenthalts
Wer sich verpflichtet, für die Kosten des Lebensunterhalts zweier syrischer Flüchtlinge vom Tag der Einreise bis zur Beendigung des Aufenthalts oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck aufzukommen, haftet für die Kosten auch dann noch, wenn den Ausländern nach erfolgreichem Abschluss eines Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Verfahren kamen zwei syrische Staatsangehörige im September 2014 im Zuge einer Aufnahmeanordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu ihren Verwandten nach Deutschland. Sie erhielten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 AufenthG, nachdem sich der Kläger dazu verpflichtet hatte, für die Kosten ihres Lebensunterhalts zu haften (Verpflichtungsgeber). Nach Zuerkennung... Lesen Sie mehr
Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2016
- 6 O 226/15 -
"Krebsgeschwür des Weltfußballs": Qatar Football Association steht kein Unterlassungsanspruch gegen Dr. Theo Zwanziger zu
Aussage Dr. Theo Zwanzigers durch Meinungsfreiheit gedeckt
Das Landgerichts Düsseldorf hat eine Klage der Qatar Football Association gegen Dr. Theo Zwanziger, früheres Mitglied des Exekutivkomitees der FIFA, abgewiesen und entschieden, dass die Klägerin von dem Beklagten nicht Unterlassung der Äußerung "Ich habe immer klar gesagt, dass Katar ein Krebsgeschwür des Weltfußballs ist." verlangen kann. Diese Aussage ist nach Auffassung des Gerichts durch die im Grundgesetz in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 gewährte allgemeine Meinungsfreiheit gerechtfertigt.
Mit der Unterlassungsklage hatte sich der offizielle Fußballverband des Staates Katar gegen die entsprechende Äußerung von Dr. Theo Zwanziger in einem Interview gegenüber dem Hessischen Rundfunk am 2. Juni 2015 gewandt.Das Landgericht Düsseldorf urteilte, dass die Bezeichnung "Krebsgeschwür" eine Beleidigung im Sinne von § 185 Strafgesetzbuch sei. Die Aussage "Krebsgeschwür"... Lesen Sie mehr