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alle Urteile, veröffentlicht am 07.04.2016

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2016
- 10 K 2708/15 F -

Abbruchkosten für altes Gebäude zählen zu Herstellungskosten für neu errichtetes Gebäude

Zwischen Abbruch des Gebäudes und Herstellung des neuen Wirtschaftsgutes besteht enger wirtschaftlicher Zusammenhang

Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchtes Gebäude in der Absicht, es abzubrechen und an dieser Stelle ein neues Gebäude zu errichten, sind die Abbruchkosten als Herstellungskosten des neuen Gebäudes anzusehen, da zwischen dem Abbruch des alten und der Herstellung des neuen Gebäudes ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, weil die Vernichtung des alten Gebäudes Voraussetzung für die Errichtung des neuen Wirtschaftsgutes ist.

Die Klägerin ist eine gewerblich geprägte Kommanditgesellschaft, die eigenen Grundbesitz verwaltet. Eine ihrer Kommanditistinnen hatte ihre Gesellschaftereinlage dadurch erbracht, dass sie Grundstücke zu Buchwerten auf die Gesellschaft übertrug. Bereits bei Erwerb der Grundstücke hatte die Klägerin die Absicht, die aufstehenden Gebäude abzureißen und zwei neue Einkaufsmärkte zu errichten. Für die durch den Abbruch untergegangene Bausubstanz nahm sie sodann Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung vor. Diese und die Abbruchkosten machte sie als sofort abziehbare Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt folgte dem nicht. Es behandelte die Restbuchwerte... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2016
- BVerwG 3 C 10.14 -

Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken ausnahmsweise zulässig

Behandlung eines schwer an Multipler Sklerose Erkrankten liegt ausnahmsweise im öffentlichen Interesse

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verpflichtet, einem an Multipler Sklerose Erkrankten eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zu erteilen, weil das Betäubungsmittel für seine medizinische Versorgung notwendig ist und ihm keine gleich wirksame und erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung steht.

Der 52-jährige Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankt. Die Symptome seiner Erkrankung behandelt er seit etwa 1987 durch die regelmäßige Einnahme von Cannabis. Vom Vorwurf des unerlaubten Besitzes und Anbaus von Betäubungsmitteln ist er zuletzt im Januar 2005 freigesprochen worden. Das Strafgericht sah sein Handeln als gerechtfertigt an,... Lesen Sie mehr

Landgericht Trier, Urteil vom 24.03.2016
- 7 HK O 58/16 -

Ohne (tierische) Milch hergestellte Produkte dürfen nicht als "Käse" oder "Cheese" vermarktet werden

Bezeichnung als Käse bleibt tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten

Das Landgericht Trier hat entschieden, dass Produkte, die nicht aus (tierischer) Milch hergestellt werden, nicht als "Käse" oder "Cheese" vermarktet werden dürfen.

Im zugrunde liegenden Streitfall untersagte das Landgericht Trier einem auf vegane und vegetarische Kost spezialisierten Betrieb aus der Eifel im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, einige ihrer Produkte unter der Bezeichnung "Käse" beziehungsweise "Cheese" zu vermarkten.Hierdurch werde gegen Europäisches Recht (EU-VO 1308/2013) verstoßen, nach der die Bezeichnung... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 06.04.2016
- BVerwG 3 C 10.15 -

BVerwG zu den Anforderungen an die Sichtbarkeit von Halteverbotszeichen

Verkehrsteilnehmer sind nur bei konkretem Anlass zur Nachschau verpflichtet

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat präzisiert, welche Anforderungen der so genannte Sichtbarkeits­grund­satz im ruhenden Verkehr an die Erkennbarkeit und Erfassbarkeit von Verkehrszeichen und an die dabei von den Verkehrsteilnehmern zu beachtende Sorgfalt stellt. Es hat bestätigt, dass sich die Anforderungen danach unterscheiden, ob sie den ruhenden oder den fließenden Verkehr betreffen.

Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr äußern ihre Rechtswirkungen gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht, wenn sie so aufgestellt sind, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt und ungestörten Sichtverhältnissen während der... Lesen Sie mehr

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 12.11.2015
- 12 O 100/15 -

Vor vollständiger Ansparung der Bausparsumme besteht kein Kündigungsrecht der Bausparkasse nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Kein vollständiger Empfang des Darlehens aufgrund Zuteilungsreife

Solange die Bausparsumme noch nicht vollständig angespart wurde, besteht für die Bausparkasse kein Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Es fehlt insoweit an dem vollständigen Empfang des Darlehens. Auf die Zuteilungsreife kommt es nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Stuttgart hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Bausparer wehrte sich mit einer Klage gegen die im Januar 2015 ausgesprochenen Kündigungen seiner drei Bausparverträge. Die Bausparkasse berief sich dabei auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Sämtliche Bausparverträge waren zum Kündigungszeitpunkt zuteilungsreif, jedoch waren noch nicht die Bausparsummen vollständig angespart.... Lesen Sie mehr

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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 07.04.2016
- 41 Ca 15029/15 -

Arbeitsgericht Berlin untersagt Ver.di Arbeits­kampf­maßnahmen auf dem Betriebsgelände der Amazon Pforzheim GmbH

Amazon muss Betriebsgelände nicht für einen gegen das Unternehmen selbst gerichteten Arbeitskampf zur Verfügung stellen

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Vereinte Dienst­leistungs­gewerkschaft (ver.di) auf dem Betriebsgelände der Amazon Pforzheim GmbH keine Streikmaßnahmen durchführen darf.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ver.di will mit einem Arbeitskampf gegen die Amazon Pforzheim GmbH erreichen, dass die Tarifverträge des Einzel- und Versandhandels in Baden-Württemberg zur Anwendung kommen. Sie beabsichtigt, Streikmaßnahmen u.a. auf dem - nicht eingefriedeten und zum Betriebsgelände gehörenden - Parkplatz des Unternehmens durchzuführen, weil angesichts... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 11.11.2015
- 416 C 27402/14 -

Mietspiegel der Stadt München nur auf Wohnungen mit maximaler Größe von 160 qm anwendbar

Anwendung auf größere Wohnungen führt zur formellen Unwirksamkeit des Miet­erhöhungs­verlangens

Der Mietspiegel der Stadt München ist nur auf Wohnungen mit einer maximalen Größe von 160 qm anwendbar. Wird bei einer selbst nur geringfügig größeren Wohnung der Mietspiegel zur Begründung einer Mieterhöhung herangezogen, so ist das Miet­ererhöhungs­verlangen formell unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Vermieter einer Wohnung im Juni 2014 von ihren Mietern die Zustimmung zu einer Erhöhung der Grundmiete. Als Begründung wurde auf den Mietspiegel der Stadt München hingewiesen. Da sich die Mieter weigerten, die Zustimmung zu erteilen, erhoben die Vermieter Klage.Das Amtsgericht München entschied gegen die Vermieter.... Lesen Sie mehr