alle Urteile, veröffentlicht am 15.02.2017
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 27.02.2017
- 9 K 2245/15.A u.a. -
Syrischen Staatsangehörigen ist bei Flucht zum Zweck der Wehrdienstentziehung Flüchtlingsschutz zu gewähren
Flüchtlingen droht aufgrund der Wehrdienstentziehung bei Rückkehr nach Syrien Verfolgung
Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, wehrpflichtige syrische Staatsangehörige als Flüchtlinge anzuerkennen.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatten ihr Heimatland im Jahre 2015 verlassen und um Asyl nachgesucht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte ihnen wegen der Bürgerkriegsverhältnisse in Syrien jeweils den sogenannten subsidiären Schutz zugebilligt. Die Kläger sind der Ansicht, einen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling zu haben. Der Status eines Flüchtlings unterscheidet sich vom subsidiären Schutzstatus vor allem durch erleichterte Bedingungen, sich unbefristet in Deutschland aufhalten zu dürfen und Familienangehörige nachzuholen.Das Verwaltungsgericht Aachen gab den Klagen auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 14.01.2017
- 14 U 2612/15 -
Luftwärmepumpe muss Abstand von drei Metern zum Nachbargrundstück einhalten
Geräuschimmissionen gefährden Nachbarfrieden
Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass ein Nachbar eine Luftwärmepumpe entfernen muss, die er in einem Abstand von weniger als drei Metern zum Nachbargrundstück errichtet hat. Die Vorschriften des Bauordnungsrechts entfalten ihre Schutzwirkung auch im Nachbarverhältnis und führen zu einem zivilrechtlichen Anspruch des betreffenden Nachbarn auf Beseitigung.
Die Parteien des zugrunde liegenden Streitfalls sind Nachbarn. Die Beklagte betreibt auf ihrem Grundstück eine Wärmepumpe, welche zwei Meter vom Grundstück der Kläger entfernt ist. Die Kläger verlangen, dass die Beklagte die Wärmepumpe beseitigt, weil von dieser eine erhebliche Lärmbelästigung ausgehe.Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte der Klage im Hinblick auf den... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 15.01.2017
- 1 K 2124/16.TR -
Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum zulässig
Fehlende Trennung von Drogenkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr rechtfertigt Entziehung der Fahrerlaubnis
Auch der gelegentliche Konsum von Cannabis, der bereits bei zweimaliger Einnahme von Cannabis in selbstständigen Konsumakten erfüllt ist, führt zum Entzug der Fahrerlaubnis, wenn eine Trennung von Konsum und Fahren nicht erfolgt oder ein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen zu verzeichnen ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich einer Verkehrskontrolle waren beim Kläger Hinweise auf Konsum von Alkohol und auf Betäubungsmittelbeeinflussung festgestellt worden. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,8 Promille, zudem wies der Kläger drogentypische Auffälligkeiten wie träge Pupillenreaktionen, Augenliedflattern und gerötete/wässrige Bindehäute... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.11.2016
- XII ZR 153/15 -
BGH: Schadensersatzanspruch des Mieters aufgrund fristloser Kündigung wegen behördlicher Nutzungsuntersagung
Mieter steht Anspruch auf Ersatz der Umzugskosten zu
Kündigt ein Mieter aufgrund einer behördlichen Nutzungsuntersagung infolge der Nichteinhaltung von Brandschutzvorschriften das Mietverhältnis fristlos, kann er grundsätzlich im Wege des Schadensersatzes gemäß § 536 a Abs. 1 BGB den Ersatz der Umzugskosten vom Vermieter verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Vermieter aufgrund der Nutzungsuntersagung ebenfalls zur Kündigung berechtigt wäre. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Betreuungsverein im Mai 2012 Büroräume im Erdgeschoss eines Gebäudes angemietet. Nachfolgend stellte die Stadt verschiedene Mängel im Brandschutz fest. So war an der Außenfassade bauordnungswidrig brennbares Polystyrol angebracht. Da die Vermieterin die Frist zur Behebung der Mängel hat verstreichen lassen, sprach die Stadt gegenüber dem Betreuungsverein... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hoyerswerda, Beschluss vom 15.12.2016
- 8 OWi 630 Js 5977/16 -
Unverwertbarkeit der Geschwindigkeitsmessung durch Poliscan Speed
Fehlende Möglichkeit zur Nachvollziehbarkeit der Messwertbildung
Es ist zurzeit nicht davon auszugehen, dass bei dem Messgerät Poliscan Speed ein standardisiertes Messverfahren zur Anwendung kommt. Es besteht zudem keine Möglichkeit, die Messwertbildung nachzuvollziehen und nachvollziehbar in einem Urteil darzustellen. Die Geschwindigkeitsmessungen durch das Messgerät sind daher unverwertbar. Dies hat das Amtsgericht Hoyerswerda entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall musste sich das Amtsgericht Hoyerswerda im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen einen Autofahrer damit befassen, ob die Geschwindigkeitsmessung durch das Messgerät Poliscan Speed verwertbar war.Das Amtsgericht Hoyerswerda hielt die Geschwindigkeitsmessung durch das... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.11.2016
- VI R 2/15 und VI R 49/14 -
Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern geldwerten Vorteil
Auch einzelne (individuelle) Kosten des Arbeitnehmers sind bei Anwendung der 1 %-Regelung steuerlich zu berücksichtigen
Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Dies entschied der Bundesfinanzhof in zwei Urteilen zur Kfz-Nutzung für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Der Bundesfinanzhof modifizierte dabei seine Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen insoweit, als nunmehr nicht nur ein pauschales Nutzungsentgelt, sondern auch einzelne (individuelle) Kosten - entgegen der Auffassung der Finanzbehörden - des Arbeitnehmers bei Anwendung der sogenannten 1 %-Regelung steuerlich zu berücksichtigen sind.
Im ersten Fall (Az: VI R 2/15) hatten sich der Kläger und sein Arbeitgeber die Kosten des Dienstwagens, den der Kläger auch für private Zwecke nutzen durfte, geteilt. Der Kläger trug sämtliche Kraftstoffkosten (ca. 5.600 Euro). Die übrigen Pkw-Kosten übernahm der Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil aus der Kfz-Überlassung wurde nach der 1 %-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes... Lesen Sie mehr