alle Urteile, veröffentlicht am 07.01.2020
Finanzgericht Münster, Urteil vom 03.12.2019
- 1 K 494/18 E -
Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind bei Realsplitting als Werbungskosten abzugsfähig
Unterhaltszahlungen sind gemäß § 22 Nr. 1a EStG als steuerbare Einkünfte zu behandeln
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltsleistungen als sonstige Einkünfte versteuert.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls und ihr mittlerweile geschiedener Ehemann trennten sich im Jahr 2012. Vor dem Amtsgericht führten beide ein familienrechtliches Streitverfahren, das die Scheidung, den Versorgungsausgleich sowie den nachehelichen Unterhalt umfasste. Im Jahr 2014 wurde die Ehe durch Beschluss des Amtsgerichts geschieden und der frühere Ehemann der Klägerin zu monatlichen Unterhaltszahlungen verpflichtet. Gegen den Beschluss des Amtsgerichts erhoben die Klägerin Beschwerde und ihr früherer Ehemann Anschlussbeschwerde beim Oberlandesgericht. Streitgegenstand dieses Verfahrens war die Höhe des zu zahlenden nachehelichen... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Münster, Urteil vom 12.11.2019
- S 23 BA 134/18 -
Tätigkeit als ärztliche Beraterin für den MDK unterliegt der Sozialversicherungspflicht
Einbindung in Betriebsorganisation des MDK spricht für abhängiges Beschäftigungsverhältnis
Das Sozialgericht Münster hat entschieden, dass für die Tätigkeit einer Ärztin, die aufgrund jährlich abgeschlossener Honorarverträge für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) sozialmedizinische Beratungsaufgaben übernommen hatte, Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten sind.
Das Sozialgericht sah es als unerheblich an, dass in den Verträgen die Beratungstätigkeit als freiberufliche Tätigkeit bezeichnet wurde, da diese Verträge auch arbeitnehmertypische Regelungen, insbesondere die Vereinbarung eines Stundenlohns und Vorgaben zur Einsatzzeit, enthielten. Nach Auffassung des Gerichts sprachen auch die tatsächlichen Verhältnisse, unter denen die beratende... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Lingen, Urteil vom 01.10.2019
- 4 C 460/19 -
Keine Schadensersatzpflicht des Wohnungsmieters wegen Lackschäden am Heizungskörper nach Anbringung eines Handtuchtrockners
Abnutzung der Lackierung durch monatliche Mietzahlungen abgegolten
Kommt es zu Lackschäden an einem Heizungskörper, weil der Wohnungsmieter an dem Heizkörper einen Handtuchtrockner befestigt, so stellt dies einen vertragsgemäßen Gebrauch dar. Eine Schadensersatzpflicht des Mieters besteht daher gemäß § 538 BGB nicht. Vielmehr ist die Abnutzung der Lackierung durch die monatlichen Mietzahlungen abgegolten. Dies hat das Amtsgericht Lingen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte ein Wohnungsmieter Schadensersatz zahlen, weil er an einem Heizkörper einen Handtuchtrockner angebracht hatte und dadurch Lackschäden am Heizkörper entstanden waren. Da sich der Mieter weigerte, dem nachzukommen, erhob der Vermieter Klage.Das Amtsgericht Lingen entschied gegen den Vermieter. Ihm... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 01.10.2019
- 4 U 774/19 -
Systembetreiber darf gelbe Tonnen bei Fehlbefüllung nicht eigenmächtig abziehen
Grundstückseigentümer ist Besitzer der auf Grundstück abgestellten Wertstofftonnen
Kommt es zu einer Fehlbefüllung von gelben Tonnen durch Mieter eines Wohnhauses, so ist der Systembetreiber nicht berechtigt, die Wertstofftonnen eigenmächtig abzuziehen. Besitzer der Tonnen ist der Grundstückseigentümer, so dass der eigenmächtige Abzug eine Besitzstörung darstellt. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da es wiederholt zu einer Fehlbefüllung von gelben Tonnen durch die Mieter einer Wohnhauses kam, teilte die Systembetreiberin der Grundstückseigentümerin im Juli 2017 mit, dass die Wertstofftonnen gemäß den Nutzungsbedingungen abgezogen werden. Obwohl die Grundstückseigentümerin dem widersprach, erfolgte zunächst der Abzug der Tonnen. Nachdem... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 20.12.2019
- 11 L 843/19 -
Rindern in Anbindehaltung muss zeitweise Auslauf gewährt werden
Ganzjährige Anbindehaltung von Rindern verletzt tierschutzrechtliche Vorschriften
Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass in Anbindehaltung untergebrachten Rindern zumindest zeitweise Auslauf gewährt werden muss.
Im zugrunde liegenden Fall wehrte sich ein Landwirt aus dem Kreis Borken gegen die Anordnung des Kreisveterinäramtes vom 6. August 2019, seinen in Anbindehaltung untergebrachten Rindern zumindest im Zeitraum vom 1. Juni bis 30. September eines jeden Jahres täglich für mindestens zwei Stunden freien Auslauf auf einer Weide, einem Paddock, einem Laufhof oder etwas Vergleichbarem zu gewähren.... Lesen Sie mehr