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alle Urteile, veröffentlicht am 09.02.2005

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 18.01.2005
- 22 U 180/04 -

Neuwagen: Zum Wegfall der Neuwageneigenschaft eines Pkws bei Modelländerungen

Das OLG Köln hat entschieden: Verkauft ein Kfz-Händler einen Pkw als fabrikneu, weisen aber Fahrzeuge dieser Modellreihe zum Zeitpunkt des Verkaufs einen um 50 % größeren Tank auf, ist der verkaufte Pkw kein "Neuwagen" mehr. Verweigert der Händler die Lieferung eines Fahrzeugs mit größerem Tank, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

Der Kläger, ein Kölner, hatte im Juni 2002 bei dem beklagten Automobilhändler einen Pkw der Marke "Smart" erworben. Das Fahrzeug stammt aus einer bis Mitte Februar 2002 produzierten Modellreihe und weist einen 22 Liter fassenden Tank auf. Seit Mitte Februar 2002 hergestellte Fahrzeuge verfügen dagegen über einen 33-Liter-Tank. Das LG Köln hat den Autohändler - nach Beweisaufnahme über dessen Behauptung, den Kläger auf die zwischenzeitlich geänderte Tankgröße hingewiesen zu haben - zur Rückzahlung des um ein Nutzungsentgelt geminderten Kaufpreises Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Pkw verurteilt. Die hiergegen gerichtete Berufung des Händlers hat das OLG Köln zurückgewiesen:... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Entscheidung vom 07.07.2004
- 163 C 13205/04 -

Dialysepatient verliert Prozess gegen Reiseveranstalter

Der aus dem Rheinland stammende Kläger buchte im Januar 2003 in einem Kölner Reisebüro für sich und seine Ehefrau eine 14- tägige Pauschalreise nach Kalabrien für den Gesamtpreis von 1.520,-- EURO. Die spätere Beklagte war der die Reise durchführende Veranstalter. Bei der Buchung gab der Kläger gegenüber dem Reisebüro an, er sei Dialysepatient und benötige deshalb vor Ort sein Heimdialysegerät.... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 24.08.2004
- 31 O 17973/03 -

Hörschaden durch Salutschießen bei Schützenfest

Salutschießen erlaubt - keine allgemeine Verkehrssicherungspflicht zur Vermeidung von Lärmschäden

Das LG München I hat die Klage eines Elektronikers aus Kirchheim gegen den Schützenverein seiner Heimatgemeinde auf 25.000,- € Schmerzensgeld und Schadensersatz abgewiesen.

Der Kläger machte in 60 m Entfernung abgefeuerte Salutschüsse vom 10.05.2003 zu Ehren des örtlichen Schützenkönigs verantwortlich für einen Gehörschaden mit dauerhaftem Tinnitus. Er behauptete, der Schützenverein hätte pflichtwidrig keine Ausnahmegenehmigung gem. Art. 13 Abs. 2 Bayerisches Immissionsschutzgesetz eingeholt. Eine derartige Genehmigung hätte nach Meinung des Klägers auch... Lesen Sie mehr