alle Urteile, veröffentlicht am 18.03.2005
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.02.2005
- 7 A 11002/04.OVG -
Kein Anspruch auf Beibehaltung der bisherigen Postanschrift
Die Änderung einer Straßenbezeichnung steht im Ermessen der Gemeinde. Die betroffenen Anwohner haben jedoch einen Anspruch auf Berücksichtigung ihres Interesses an Beibehaltung der bisherigen Anschrift. So entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, das im vorliegenden Fall einen Ermessensfehler verneinte und die Klage abwies.Der Kläger ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks in einer im Landkreis Mainz-Bingen gelegenen Gemeinde. Diese ordnete das Hausgrundstück im Zuge einer Neuordnung der Anschriften und Hausnummern nach rund 30 Jahren einer anderen Straße zu. Anlass für die Neuordnung war die zu... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Entscheidung vom 14.10.2004
- 213 C 19481/04 -
Wer zahlt die Gebühren für R-Gespräche? Der „Kuckuckston“ macht den Unterschied
Die 01058 Telekom GmbH (spätere Klägerin) richtete im März 2003 bei der Beklagten einen Münzfernsprecher ein. Die Beklagte betreibt eine soziale Einrichtung, in der Erziehungshilfe für Jugendliche geleistet wird. Mit dem in einem Gang der Einrichtung der Beklagten aufgestellten Münzfernsprecher konnten auch besondere „Call by Call“-Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, unter... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.07.2004
- III ZR 315/03 -
Geschäftsführer haftet nicht für Gewinnzusage
Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) haftet nicht für Gewinnzusagen seiner Gesellschaft.
Im Fall hatte eine in Frankreich ansässige Versandhandelsgesellschaft an den Kläger mehrere Gewinnzusagen übermittelt. Dieser verlangte nun auch vom Geschäftsführer der Gesellschaft eine persönliche Haftung.In einem der Anschreiben der Firma hieß es u.a.:"Betrifft: Jackpot-Gewinn von 60.000,- DM.Letzter Aufruf zur Gewinn-AnforderungHerr M. ... (der Kläger)... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 14.07.2004
- 7 U 18/03 -
Schmerzensgeld: Ein Ausrutscher in der Obstabteilung kann teuer werden - Sturz auf rutschigem Supermarktboden
Zur Verkehrssicherungspflicht in Supermärkten
Wer auf dem verschmutzten Boden eines Supermarkts ausrutscht, kann Anspruch auf Schmerzensgeld haben. 3.000 Euro muss ein Supermarkt-Betreiber einer Frau an Schmerzensgeld zahlen. Die Frau war auf dem verschmutzten und nassen Boden der Obst- und Gemüseabteilung ausgerutscht. Dabei verletzte sie sich am Knie. Wegen eines Innenbandabrisses konnte sie zudem drei Monate lang nicht arbeiten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Im Fall war eine Ärztin in der Obstabteilung auf Fruchtfleisch ausgerutscht und trug Verletzungen davon. Der Chef des Supermarkts wollte nicht zahlen, weil sein Personal angewiesen sei, den Boden im Abstand einer Viertelstunde zu kontrollieren.Der Geschäftsinhaber erfülle seine Verkehrssicherungspflicht nicht bereits durch die Anweisung regelmäßiger Kontrollen und... Lesen Sie mehr
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 04.04.1996
- 2 S 9705/95 -
Unfallflucht bleibt folgenlos - Versicherung muss zahlen
Nur geringes Verschulden
Fahrerflucht ist nicht nur strafbar, sondern gefährdet auch den Versicherungsschutz. Wer sich nach einem Verkehrsunfall unerlaubt von der Unfallstelle entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, verletzt seine vertragliche Aufklärungspflicht mit der Folge, daß die Fahrzeugversicherung von der Leistungspflicht frei wird.Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ausnahmslos. Bleibt der Verstoß im Ergebnis ohne Folgen und wiegt das Verschulden nicht allzu schwer, so behält der Versicherte seinen Entschädigungsanspruch. Das stellte das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Zivilurteil klar.
Der 43 Jahre alte Autofahrer war nachts gegen 1.30 Uhr auf der Autobahn - möglicherweise wegen Eisglätte - von der Fahrspur abgekommen und hatte die Mittelschutzplanke gestreift. Dabei wurden die Leitplanke und sein eigenes Fahrzeug beschädigt. Obwohl er den Anstoß bemerkte, verließ er die Unfallstelle, ohne ausreichend lange zu warten. Er meldete sich auch nicht gleich bei der nächsten... Lesen Sie mehr
Werbung
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.06.2001
- 3 Sa 224/01 -
Fristlose Kündigung bei Verweigerung von Überstunden?
Ein Arbeitnehmer schuldet im Allgemeinen nur die Arbeitsleistung während der Regelarbeitszeit. Aus der arbeitsvertraglichen Treuepflicht heraus ist er verpflichtet, Überstunden zu leisten, wenn sich der Arbeitgeber in einer Notlage befindet, der anders nicht begegnet werden kann. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.
Der Kläger war seit Anfang Juni 2000 bei der Beklagten, einem kunststoffverarbeitenden Betrieb, als Monteur beschäftigt. Seine vertragliche Arbeitszeit war freitags von 7.00 - 12.15 Uhr festgelegt. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme erhielt der Kläger am Freitag, dem 30.06.2001, einen Auftragszettel bzgl. der Reparatur einer Balkontür zwischen 13.00 - 16.00 Uhr. Die Kundin wollte... Lesen Sie mehr