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alle Urteile, veröffentlicht am 29.06.2005

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.06.2005
- VI ZR 122/04 -

BGH bestätigt das Veröffentlichungsverbot des Romans "Esra" von Maxim Biller

Der unter anderem für Fragen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das von den Vorinstanzen ausgesprochene Veröffentlichungsverbot des von der Beklagten verlegten Romans Esra von Maxim Biller bestätigt.

Das Buch schildert im wesentlichen die Liebesbeziehung zwischen Esra und dem Ich-Erzähler, dem Schriftsteller Adam. Der erkennende Senat bestätigte die Auffassung der Vorinstanzen, der Inhalt des Romans verletze die Klägerin zu 1, die für ca. 1 ½ Jahre eine intime Beziehung zum Autor des Buches unterhielt, und ihre Mutter, die Klägerin zu 2, in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.Die durch die Verfassung garantierte Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) hatte unter den Umständen des Streitfalls hinter dem gemäß Art. 2 Abs. 1 GG ebenfalls grundrechtlich geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Klägerinnen zurückzutreten.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 16.06.2005
- 1 K 505.05.KO -

Wohnmobil als bauliche Anlage

Ein Wohnmobil, das in regelmäßigen Abständen auf einem Grundstück abgestellt wird und in dem der Prostitution nachgegangen wird, ist eine bauliche Anlage, deren Beseitigung gefordert werden kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger ist Halter eines Wohnmobils, das zum Zwecke der Prostitution genutzt wird. Es wird seit August 2003 regelmäßig in den Nachmittagsstunden auf wechselnden Wirtschaftswegeflächen in den Gemarkungen Buchholz und Windhagen im Randbereich der L 272 außerhalb der Ortslage abgestellt.Die Verbandsgemeinde Asbach – die Beklagte – gab dem Kläger auf, sein Wohnmobil vom... Lesen Sie mehr

Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Entscheidung vom 28.06.2005

Die A 380-Wartungshalle am Frankfurter Flughafen darf gebaut werden

Der 12. Senat des Hess.VGH hat nach insgesamt vier Verhandlungstagen am 24., 25. und 31. Mai sowie am 7. Juni 2005 mehrere Entscheidungen zu dem Bau der A 380-Wartungshalle am Flughafen Frankfurt am Main verkündet: Das Gericht hat die Klagen abgewiesen, soweit sie auf eine Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, also auf eine Verhinderung des Baus der Halle gerichtet waren. Auch... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.06.2005
- KVR 27/04 -

BGH bestätigt Vorwurf des Marktmachtmißbrauchs gegenüber Mainova AG

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, daß der Betreiber eines Stromnetzes der allgemeinen Versorgung verpflichtet ist, den Betreibern von in seinem Versorgungsgebiet liegenden Arealnetzen den Zugang zu seinem Mittelspannungsnetz zu gewähren. Damit ist eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts in letzter Instanz bestätigt worden, mit der der im Mehrheitsbesitz der Stadt Frankfurt a.M. stehenden Mainova AG der Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorgeworfen worden war.

Zwei Unternehmen wollten in Frankfurt jeweils ein Arealnetz für einen größeren Neubau bzw. für ein Neubaugebiet betreiben. Unter einem Arealnetz versteht man ein aus einem oder mehreren Grundstücken bestehendes, zu Wohn- oder gewerblichen Zwecken genutztes Gebiet mit einem eigenen, der Versorgung der dort ansässigen Letztverbraucher dienenden Niederspannungsnetz. Es war geplant, die... Lesen Sie mehr

Landgericht Coburg, Urteil vom 22.02.2005
- 22 O 313/04 -

Zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers einer zahlungsunfähig gewordenen GmbH, wenn die Gesellschaft erhaltenes Baugeld zweckwidrig verwendet hat

Ein Geschäftsführer kann sich nicht immer hinter der von ihm geleiteten Kapitalgesellschaft verstecken. Mitunter muss er sich auch persönlich verantworten. So drohen Geld- und Haftstrafen, wenn er bei Zahlungsunfähigkeit der GmbH den Insolvenzantrag verspätet stellt. Aber auch für Verfehlungen der Gesellschaft hat er u. U. selbst gerade zu stehen.

Diese bittere Erfahrung machte jetzt die Geschäftsführerin einer insolvent gewordenen Bauträger-GmbH vor dem Landgericht Coburg. Sie wurde zur Zahlung von über 65.000 € an drei ehemalige Subunternehmer der Gesellschaft verurteilt. Die GmbH hatte von Häuslebauern nach dem jeweiligen Baufortschritt geleistete Zahlungen nicht an die von ihr beauftragten Handwerker weitergeleitet, sondern anderweitig verbraucht.... Lesen Sie mehr